# taz.de -- Neun Monate Haft auf Bewährung: G-8-Steinewerfer verurteilt
       
       > Landfriedensbruch und Körperverletzung: Wegen Steinwürfen auf Beamte bei
       > der Rostocker Anti-G-8-Demo erhält ein Mann aus Stuttgart 9 Monate auf
       > Bewährung
       
 (IMG) Bild: Ein Demonstrant bei Ausschreitungen in Rostock
       
       ROSTOCK dpa/taz Wegen Steinwürfen auf Polizisten bei einer
       Anti-G-8-Demonstration in Rostock vor einem Jahr ist ein 32 Jahre alter
       Mann am Montag zu einer Bewährungsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden.
       In der Berufungsverhandlung blieb das Rostocker Landgericht unter dem
       Strafmaß aus erster Instanz. Kurz nach der Demonstration hatte das
       Amtsgericht Rostock den Mann aus Stuttgart in einem beschleunigten
       Verfahren zu 10 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
       
       Der Angeklagte hatte erst unmittelbar vor der Berufungsverhandlung ein
       Geständnis abgelegt, am 2. Juni 2007 "in einer Kurzschlussreaktion" Steine
       auf Polizisten geworfen zu haben. Es waren keine Polizeibeamten verletzt
       worden. In der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte er noch
       bestritten, an Steinwürfen beteiligt gewesen zu sein.
       
       Am Rande einer ansonsten friedlichen Demonstration mit mehreren zehntausend
       Menschen gegen den G-8-Gipfel in Heiligendamm war es am 2. Juni, dem
       Samstag vor dem Gipfel, im Rostocker Stadthafen zu einer Straßenschlacht
       zwischen rund 2.000 militanten Autonomen und der Polizei gekommen. In der
       Auseinandersetzung waren mehrere hundert Menschen leicht verletzt worden,
       einige von ihnen schwer.
       
       Der selbstständige Wirt hatte nach Angaben des Gerichts mit Kapuzenpulli,
       Baseballkappe und Sonnenbrille bekleidet in einer größeren Menschenmenge
       gestanden. Nach eineinhalb Stunden in einer "emotional hoch aufgeladenen
       Situation" habe er dann mindestens vier Steine aufgehoben und aus 20 bis 25
       Meter Entfernung auf eine Gruppe von Polizisten geworfen. Dabei hat er nach
       Überzeugung des Gerichts schwerste Verletzungen der Beamten in Kauf
       genommen. Der Stuttgarter wurde deshalb in einem besonders schweren Fall
       von Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung
       verurteilt. Als Bewährungsauflage muss er zusätzlich einen Betrag von 500
       Euro an eine soziale Einrichtung überweisen.
       
       Das Urteil vom Montag war das zweite über einen G-8-Protestler innerhalb
       von einer Woche. Am vergangenen Dienstag hatte das Amtsgericht Rostock
       einen 23-jährigen Mann aus Belgien zu 8 Monaten Haft auf Bewährung
       verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er sich durch einen
       Flaschenwurf gegen Polizisten auf der gleichen Demonstration im Juni
       strafbar gemacht hat. Es sprach den jungen Mann der versuchten gefährlichen
       Körperverletzung und des schweren Landfriedensbruchs schuldig, wie eine
       Gerichtssprecherin mitteilte. Der Belgier soll während der Proteste eine
       Bierflasche aus einer Entfernung von zwei bis drei Metern auf eine Gruppe
       von Beamten geschmissen haben. Kurz nach dem Flaschenwurf war er von
       Polizisten in Gewahrsam genommen worden.
       
       Nach Angaben der Rostocker Staatsanwaltschaft sind im Zusammenhang mit
       Anti-G-8-Demonstrationen insgesamt 1.450 Ermittlungsverfahren eingeleitet
       worden. Mehr als 40 Verfahren sind noch noch nicht abgeschlossen, rund 80
       endeten bereits mit rechtskräftigen Verurteilungen.
       
       7 Jul 2008
       
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