# taz.de -- Bildung: Kita-Volksbegehren ist Senat zu teuer
       
       > Der Senat erklärt das Volksbegehren für bessere Kitas für unzulässig,
       > weil es ihm zu teuer ist. Damit beraube das Volk das Parlament seines
       > Haushaltsrechts. Initiatoren wollen vors Verfassungsgericht ziehen und
       > sammeln dafür Geld.
       
       Eine bessere Betreuung für Kinder ist dem Senat zu teuer: "Wir sehen durch
       das Kita-Volksbegehren das Budgetrecht des Parlamentes verletzt", sagte
       Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) am Dienstag nach der Sitzung des
       Senates. Das Volksbegehren sei daher unzulässig. Die Berliner sollen also
       nicht selbst an der Abstimmungsurne über die Forderungen der Initiatoren
       entscheiden können.
       
       Mit dem Volksbegehren soll die Betreuung in den Berliner Kindertagesstätten
       besser werden: mehr Betreuer, mehr Zeit für die Kinder. Umstritten ist, was
       das genau kosten würde. Es geht dabei etwa um die Frage: Wie viele Eltern
       melden ihre Kinder zusätzlich in den Kitas an, wenn die Betreuung dort
       deutlich besser wird? Die Initiatoren gehen von 1.000 zusätzlichen Kindern
       aus und kommen auf Gesamtkosten für ihre Forderungen von 96 Millionen Euro
       pro Jahr. Das entspricht knapp 0,5 Prozent des Gesamthaushaltes des Landes.
       Der Senat dagegen geht davon aus, dass bei einer besseren Kinderbetreuung
       deutlich mehr Kinder in die Kitas gehen würden. Und das würde dann richtig
       teuer: 166 Millionen Euro müsste das Land dann pro Jahr zusätzlich
       ausgeben, rechnet der Senat vor. Das sind dann schon 0,83 Prozent der
       jährlichen Landesausgaben.
       
       Wenn die Berliner das per Volksentscheid so beschließen würden, würde das
       nach Ansicht des Senates die Rechte des Parlamentes zu stark beschneiden.
       Schließlich ist das Parlament dafür zuständig, den Haushalt aufzustellen.
       Wenn die Bürger so teure Ausgaben beschließen, bleibe zu wenig Spielraum
       für die Abgeordneten, so Zöllner.
       
       Die Landesverfassung sieht keine genaue Grenze vor, wie teuer ein
       Volksbegehren werden darf. Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat
       diese Frage auch noch nicht entschieden. Zöllner verwies allerdings auf die
       Entscheidungen von Gerichten anderer Bundesländer, die bei 0,5 bis 0,7
       Prozent des Haushaltes die Grenze sehen.
       
       Die Initiatoren des Volksbegehrens sind über die Ablehnung empört und
       wollen nun klagen. "Der Senat schiebt hanebüchene rechtliche Gründe vor, um
       das Volksbegehren zu beerdigen", kritisiert Burkhard Entrup vom
       Landeselternausschuss Berliner Kindertagesstätten. Auch die Grünen
       kritisierten, die Begründung des Senates sei "vorgeschoben".
       
       Die Linkspartei kündigte an, einzelne Punkte aus dem Volksbegehren dennoch
       umsetzen zu wollen, verteidigte aber zugleich die Entscheidung des Senates.
       Nach Ansicht des Landesvorsitzenden Klaus Lederer ist es "notwendig für
       Berlin, eine juristische Klärung herbeizuführen". Dafür wollen jetzt die
       Initiatoren sorgen - sie sammeln Geld, um Anwalt und Gutachten für das
       Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof zahlen zu können.
       
       26 Aug 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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