# taz.de -- Vaterschaft: Hickhack um Scheinväter
       
       > Seit Juni dürfen Behörden Vaterschaften anfechten, wenn die nichtdeutsche
       > Mutter mit der Vaterschaft eines deutschen Vaters einen Aufenthaltstitel
       > erlangte. Berlin streitet, wer zuständig ist
       
 (IMG) Bild: Wenn Männer eine Vaterschaft anerkennen, darf die Mutter bleiben
       
       Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) streitet mit dem Rat der
       Bürgermeister über die Anfechtung von sogenannten Scheinvaterschaften. Sie
       hat diese Aufgabe den Bezirken übertragen. Dahingegen hat der Rat der
       Bürgermeister vor wenigen Wochen einstimmig dafür gestimmt, dass die
       Landesregierung zuständig sein soll. Dafür käme dann nur die
       Ausländerbehörde infrage. Bis Mitte September muss sich die Landesregierung
       jetzt erklären.
       
       Es geht um binationale uneheliche Kinder. Seit Juni dürfen Behörden solche
       Vaterschaften vor einem Gericht anfechten, wenn ihrer Meinung nach die
       Vaterschaft einzig und allein dazu diente, der Mutter ein Aufenthaltsrecht
       zu gewähren (siehe Kasten). 
       
       Die Frage ist: Welche Behörde ist dafür zuständig. Die Entscheidung hat der
       Bundestag den Ländern überlassen. Infrage kommen Standesämter, Jugendämter
       und Ausländerbehörden. Ein Familiengericht entscheidet dann, ob der Vater
       wirklich Vater ist.
       
       Kommt es zu der Erkenntnis, dass weder eine soziale noch eine biologische
       Vaterschaft vorliegt, wird die Vaterschaft hinfällig. Die Mutter verliert
       das Aufenthaltsrecht. Das Kind dürfte in vielen Fällen den deutschen Pass
       verlieren. Beide müssen ausreisen, wenn ihre Herkunftsländer sie nehmen.
       
       Bis Mai nächsten Jahres können die Behörden Vaterschaften ohne
       Altersbegrenzung anfechten, also auch bei Kindern, die längst zur Schule
       gehen und integriert sind. Ab Juni ist eine Anfechtung immerhin noch bis
       zum 5. Geburtstag eines Kindes möglich.
       
       Dass in Berlin bislang nicht die Ausländerbehörde zuständig ist, ist dem
       Druck von Grünen und Linken zu verdanken. Die wollten einen Generalverdacht
       gegen binationale uneheliche Kinder verhindern. "Die Ausländerbehörde
       entscheidet häufig zulasten der Flüchtlinge", ist die Erfahrung von
       Benedikt Lux (Grüne). "Ein Jugendamt entscheidet da sicher eher nach
       Augenmaß und ficht nur dort an, wo die Situation problematisch ist." Ob das
       Jugendamt oder das Standesamt Vaterschaften anfechten kann, sollen die
       Bezirke selbst entscheiden, sagt Senatoren von der Aue.
       
       Die Bezirke wollen nun aber lieber, dass die Ausländerbehörde das macht.
       Das sehen auch die von der Linken und den Grünen gestellten
       BezirksbürgermeisterInnen von Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg und
       Friedrichshain/Kreuzberg so. Neuköllns stellvertretende
       Bezirksbürgermeisterin, Stefanie Vogelsang (CDU): "Das Votum des Rates der
       Bürgermeister ist eindeutig: Der Senat muss seine Entscheidung
       zurücknehmen." In ihren Augen erschleichen sich die Familien mit
       Scheinvätern Sozialleistungen wie Hartz IV, Krankenkassenleistungen und
       Unterhaltsvorschuss. In Neukölln geht Vogelsang von 60 Familien aus und
       einem Schaden für die Bezirkskasse von 240.000 Euro. Was sie nicht sagt:
       Das Geld, das der Bezirk mehr ausgibt, kommt Familien mit Kindern am
       unteren sozialen Rand zugute, mindert also die Armut in Berlin. Vogelsang
       befürchtet Umzüge der betroffenen Familien, um sich den
       Vaterschaftsprüfungen zu entziehen, und damit ein Behördenhickhack.
       
       Das sieht der Parteichef der Linken in Berlin, Klaus Lederer, anders. "In
       den Ausländerbehörden entscheidet man nach ausländerrechtlichen
       Gesichtspunkten. In den Jugendämtern steht das Kindeswohl im Vordergrund."
       Deshalb gehöre das Thema in die Bezirke. "Wir werden dazu auch das Gespräch
       mit unseren Bezirksbürgermeisterinnen suchen, die anders abgestimmt haben."
       
       Ähnlich der Grüne Benedikt Lux: "Bei den Bezirken kann man die
       Integrationsbemühungen der Familien besser einschätzen und wird keinen
       Generalverdacht gegen binationale uneheliche Kinder hegen. Deshalb soll die
       Kompetenz dort bleiben." Lux bemüht sich ebenfalls um ein Gespräch mit dem
       grünen Bürgermeister Frank Schulz.
       
       1 Sep 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marina Mai
 (DIR) Marina Mai
       
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