# taz.de -- Google-Browser Chrome: Das Böse steckt im Kleingedruckten
> Google überarbeitet nach Blogger-Protesten die Nutzungsbedingungen für
> Browser "Chrome". Und auch die Datenschutz-Regelungen sind teils
> problematisch.
(IMG) Bild: Durchstarter mit kleinen Schönheitsfehlern: Icon für den Google-Browser Chrome.
Eigentlich kann der Online-Konzern Google den Start seines neuen Browsers
"Chrome" als uneingeschränkten Erfolg verbuchen: Die Presse berichtete
vielfach positiv und auch die Downloadzahlen sind super. Laut Statistik der
Online-Marktforschungsfirma "Net Appliance" sollen bereits deutlich mehr
als ein Prozent aller Internet-Surfer mit der Vorabversion des kostenlosen
Web-Programms im Netz unterwegs sein - das wäre in Sachen Nutzerannahme ein
neuer Geschwindigkeitsrekord. Also alles rosig in Googles neuer
Browser-Welt?
Nicht ganz. Berichte über merkwürdige Klauseln in den Nutzungsbedingungen
von Chrome, die man beim Herunterladen der Software zwangsweise annehmen
musste, machten am Mittwoch die Runde durch wichtige Blogs und sorgten für
Verunsicherung bei den Usern.
So musste jeder Nutzer des Web-Programms laut dem Kleingedruckten Google
eine "ewige, unwiderrufliche, kostenlose" Lizenz erteilen, alle Inhalte,
die über Chrome ins Netz gestellt werden, "zu kopieren, zu adaptieren, zu
modifizieren, zu übersetzen, öffentlich aufführen, anzuzeigen und zu
vertreiben".
Im Klartext hieße das: Würde man nach Annahme dieser Bedingungen mit Chrome
beispielsweise einen Text in sein Blog einstellen (oder als Journalist etwa
einen Bericht in ein Redaktionssystem), dürfte sich Google kostenlos
bedienen und damit nahezu alles tun - von der Werbung bis zur Verwertung
auf einem seiner Portale. David Loschiavo, Blogger und Anwalt aus Florida,
der die Bedingungen erstmals öffentlich machte, kannte dazu nur eine
Reaktion: "Bevor Google das nicht verändert, werde ich Chrome nicht
verwenden."
Tatsächlich reagierte der Konzern inzwischen auf die Kritik. Eine
Google-Justiziarin kündigte an, man werde die umstrittene Passage
herausnehmen. Grund für die weitläufige Rechteeinräumung sei gewesen, dass
diese aus den universellen Nutzungsbedingungen, die auch für andere
Google-Produkte gelten, gestammt habe. "Es kann deshalb sein, dass einige
der rechtlichen Begriffe nicht für alle Produkte passen", sagte sie. "Wir
arbeiten schnell daran, sie zu ändern." Diese neuen, weniger weitläufigen
Bedingungen seien dann auch für Nutzer bindend, die Chrome bereits
heruntergeladen hätten, sagte sie.
Aber nicht nur das Kleingedruckte bei der Software sorgte für Wirbel. So
kritisieren Datenschützer die Erfassung des Surfverhaltens der Nutzer durch
Google, die mit Chrome möglich wird. In den Standardeinstellungen sendet
das Programm nämlich jeden in die Adressleiste eingetippten Suchbegriff und
jede eingetippte Internet-Adresse an den Google-Dienst "Suggest", damit
dieser mögliche Alternativen oder dazu passende Angebote vorschlagen kann.
"In die Adressleiste eingegebene URLs oder Suchanfragen werden an Google
gesendet, damit von der Vorschlagsfunktion automatisch gesuchte Begriffe
oder URLs empfohlen werden können", heißt es dazu in den "Anmerkungen zum
Datenschutz".
Es ist unklar, in wie weit Google hier Zuordnungen zu bestimmten Rechnern
vornimmt (jeder Chrome-Browser besitzt eine eindeutige
Identifikationsnummer), die Internet-Adresse des Nutzers (IP) wird aber in
jedem Fall übertragen. Die Datenübermittlung lässt sich nur abdrehen, wenn
man sich in die etwas versteckt liegenden Suchmaschineneinstellungen des
Browsers begibt. Der Nachteil dabei: Die Vorschlagsfunktion, die im
täglichen Gebrauch von Chrome sehr nützlich ist, geht dadurch natürlich
ebenfalls verloren.
Theoretisch problematisch ist auch ein anderes, eigentlich praktisches
Feature: Der Schutz vor Websites mit Datenschädlingen. Hierzu nimmt Chrome
regelmäßig eine Verbindung zu Google auf, um eine Kopie einer Liste mit als
problematisch eingestuften Angeboten herunterzuladen. Landet ein Nutzer auf
einer solchen Seite, wird laut Datenschutzbedingungen "von Ihrem Browser
eine verschlüsselte Kopie eines Teils der URL dieser Website an Google
gesendet", so dass Google "weitere Informationen über diese potenziell
gefährliche URL" an Chrome schicken kann. Auch dieses Verhalten lässt sich
nur abschalten, wenn man auf die an sich nützliche Funktion "Sicheres
Browsing" verzichtet.
4 Sep 2008
## AUTOREN
(DIR) Ben Schwan
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