# taz.de -- Google-Browser Chrome: Das Böse steckt im Kleingedruckten
       
       > Google überarbeitet nach Blogger-Protesten die Nutzungsbedingungen für
       > Browser "Chrome". Und auch die Datenschutz-Regelungen sind teils
       > problematisch.
       
 (IMG) Bild: Durchstarter mit kleinen Schönheitsfehlern: Icon für den Google-Browser Chrome.
       
       Eigentlich kann der Online-Konzern Google den Start seines neuen Browsers
       "Chrome" als uneingeschränkten Erfolg verbuchen: Die Presse berichtete
       vielfach positiv und auch die Downloadzahlen sind super. Laut Statistik der
       Online-Marktforschungsfirma "Net Appliance" sollen bereits deutlich mehr
       als ein Prozent aller Internet-Surfer mit der Vorabversion des kostenlosen
       Web-Programms im Netz unterwegs sein - das wäre in Sachen Nutzerannahme ein
       neuer Geschwindigkeitsrekord. Also alles rosig in Googles neuer
       Browser-Welt?
       
       Nicht ganz. Berichte über merkwürdige Klauseln in den Nutzungsbedingungen
       von Chrome, die man beim Herunterladen der Software zwangsweise annehmen
       musste, machten am Mittwoch die Runde durch wichtige Blogs und sorgten für
       Verunsicherung bei den Usern.
       
       So musste jeder Nutzer des Web-Programms laut dem Kleingedruckten Google
       eine "ewige, unwiderrufliche, kostenlose" Lizenz erteilen, alle Inhalte,
       die über Chrome ins Netz gestellt werden, "zu kopieren, zu adaptieren, zu
       modifizieren, zu übersetzen, öffentlich aufführen, anzuzeigen und zu
       vertreiben".
       
       Im Klartext hieße das: Würde man nach Annahme dieser Bedingungen mit Chrome
       beispielsweise einen Text in sein Blog einstellen (oder als Journalist etwa
       einen Bericht in ein Redaktionssystem), dürfte sich Google kostenlos
       bedienen und damit nahezu alles tun - von der Werbung bis zur Verwertung
       auf einem seiner Portale. David Loschiavo, Blogger und Anwalt aus Florida,
       der die Bedingungen erstmals öffentlich machte, kannte dazu nur eine
       Reaktion: "Bevor Google das nicht verändert, werde ich Chrome nicht
       verwenden."
       
       Tatsächlich reagierte der Konzern inzwischen auf die Kritik. Eine
       Google-Justiziarin kündigte an, man werde die umstrittene Passage
       herausnehmen. Grund für die weitläufige Rechteeinräumung sei gewesen, dass
       diese aus den universellen Nutzungsbedingungen, die auch für andere
       Google-Produkte gelten, gestammt habe. "Es kann deshalb sein, dass einige
       der rechtlichen Begriffe nicht für alle Produkte passen", sagte sie. "Wir
       arbeiten schnell daran, sie zu ändern." Diese neuen, weniger weitläufigen
       Bedingungen seien dann auch für Nutzer bindend, die Chrome bereits
       heruntergeladen hätten, sagte sie.
       
       Aber nicht nur das Kleingedruckte bei der Software sorgte für Wirbel. So
       kritisieren Datenschützer die Erfassung des Surfverhaltens der Nutzer durch
       Google, die mit Chrome möglich wird. In den Standardeinstellungen sendet
       das Programm nämlich jeden in die Adressleiste eingetippten Suchbegriff und
       jede eingetippte Internet-Adresse an den Google-Dienst "Suggest", damit
       dieser mögliche Alternativen oder dazu passende Angebote vorschlagen kann.
       "In die Adressleiste eingegebene URLs oder Suchanfragen werden an Google
       gesendet, damit von der Vorschlagsfunktion automatisch gesuchte Begriffe
       oder URLs empfohlen werden können", heißt es dazu in den "Anmerkungen zum
       Datenschutz".
       
       Es ist unklar, in wie weit Google hier Zuordnungen zu bestimmten Rechnern
       vornimmt (jeder Chrome-Browser besitzt eine eindeutige
       Identifikationsnummer), die Internet-Adresse des Nutzers (IP) wird aber in
       jedem Fall übertragen. Die Datenübermittlung lässt sich nur abdrehen, wenn
       man sich in die etwas versteckt liegenden Suchmaschineneinstellungen des
       Browsers begibt. Der Nachteil dabei: Die Vorschlagsfunktion, die im
       täglichen Gebrauch von Chrome sehr nützlich ist, geht dadurch natürlich
       ebenfalls verloren.
       
       Theoretisch problematisch ist auch ein anderes, eigentlich praktisches
       Feature: Der Schutz vor Websites mit Datenschädlingen. Hierzu nimmt Chrome
       regelmäßig eine Verbindung zu Google auf, um eine Kopie einer Liste mit als
       problematisch eingestuften Angeboten herunterzuladen. Landet ein Nutzer auf
       einer solchen Seite, wird laut Datenschutzbedingungen "von Ihrem Browser
       eine verschlüsselte Kopie eines Teils der URL dieser Website an Google
       gesendet", so dass Google "weitere Informationen über diese potenziell
       gefährliche URL" an Chrome schicken kann. Auch dieses Verhalten lässt sich
       nur abschalten, wenn man auf die an sich nützliche Funktion "Sicheres
       Browsing" verzichtet.
       
       4 Sep 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Schwan
       
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