# taz.de -- Schmiergeld-Stopp: Grüne fordern Bestechungsstrafe
       
       > Ausländische Abgeordnete zu bestechen ist strafbar, kurioserweise gilt
       > dieses Gesetz aber nicht für die einheimischen Volksvertreter. Das wollen
       > die Grünen jetzt ändern.
       
 (IMG) Bild: Bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe sollen Betrügern drohen.
       
       Die Bestechlichkeit von Abgeordneten muss unter Strafe gestellt werden: Das
       fordern die Grünen in einem neuen Gesetzentwurf. Die Situation in
       Deutschland sei "schizophren und untragbar", sagte Jerzy Montag, der
       rechtspolitische Sprecher der grünen Bundestagsfraktion am Donnerstag. Denn
       bislang sei es hierzulande nur strafbar, ausländische Abgeordnete zu
       bestechen. Was die deutschen Volksvertreter betrifft, seien lediglich
       direkte Zahlungen gesetzlich verboten. Die Grünen bringen am Abend einen
       entsprechenden Entwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs im Bundestag ein.
       
       Argumente dafür finden sie auch an einer weiteren Stelle: Jerzy Montag wies
       darauf hin, dass Deutschland zwar 1999 das Korruptionsabkommen des
       Europarates und 2003 auch das der UN verabschiedet habe. Doch keines der
       Abkommen sei tatsächlich ratifiziert worden. Dafür müsste erst der
       Tatbestand der Abgeordnetenbestechung im Strafgesetzbuch strenger gefasst
       werden.
       
       Dass diese Gesetzesänderung immer noch auf sich warten lässt, sei
       "besonders ärgerlich", sagt auch Sylvia Schenk, Deutschland-Chefin von
       Transparency International (TI). Die Organisation hatte am Dienstag den
       internationalen Korruptionsindex vorgestellt. Deutschland konnte sich
       danach im Vergleich zum Vorjahr bei der Korruptionsbekämpfung zwar um zwei
       Plätze auf Rang 14 verbessern. Nach Angaben von TI liegt die Bundesrepublik
       aber unter den am wenigsten von Bestechung betroffenen Staaten noch immer
       nur im Mittelfeld.
       
       Nach dem Gesetzesvorschlag der Grünen soll ein Abgeordneter, wenn er sich
       bestechen lässt, um für sich oder einen dritten einen rechtswidrigen
       Vorteil zu erlangen, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder mit einer
       Geldstrafe bestraft werden können.
       
       Die Gegenargumente, man könnte Abgeordnete mit ungerechtfertigten Anzeigen
       überziehen und damit Rufschädigung betreiben, wies Montag als "an den
       Haaren herbeigezogenen Unsinn" ab. In einem Rechtsstaat müssten alle damit
       rechnen, Opfer einer ungerechtfertigten Anzeige zu werden. "Der
       Parlamentarismus wird davon nicht untergehen", sagte er. Denn korrupte
       Abgeordnete seien die Außnahme.
       
       25 Sep 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Joanna Itzek
       
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