# taz.de -- Kommentar Gentechnik und Honig: Der Imker ist der Dumme
       
       > Wer haftet, wenn Honig durch Gentech-Pollen versucht wird? Von Land zu
       > Land sieht die Rechtssprechung dazu unterschiedlich aus. Das muss sich
       > ändern.
       
       Ein bayerischer Imker wird von Amts wegen angewiesen, seine
       Jahresproduktion von Honig zu vernichten, weil er gentechnisch verunreinigt
       ist - ob er dafür Schadenersatz bekommt, ist ungewiss. Zu Recht ist der
       Imker sauer auf die Landwirte, die mit ihrem Gentechmais seine Honigernte
       versaut haben.
       
       Noch weitaus übler geht jedoch die Politik mit den Imkern um. Denn mit
       diversen Gentechgesetzen und -verordnungen werden sie regelrecht
       verschaukelt. Selbst die Justiz blickt da offensichtlich nicht mehr richtig
       durch. Ein Beleg dafür sind die widersprechenden Urteile der Gerichte, die
       sich wiederholt mit der brisanten Mischung aus Gentechnik und Honig
       beschäftigen mussten.
       
       So waren die Richter in Frankfurt (Oder) der Ansicht, dass Pollen von
       Gentechmais nicht als "vermehrungsfähige Organismen" einzustufen seien -
       folglich sei Honig, der Gentechpollen enthält, weder zu kennzeichnen noch
       sei der Handel damit einzuschränken. Auch könne ein Imker nicht verlangen,
       dass in seiner Nachbarschaft keine Gentechpflanzen angebaut werden oder
       dafür gar Schadenersatz verlangen.
       
       Ganz anders urteilte ein Augsburger Gericht: Dort gilt Honig, der Pollen
       von Gentechpflanzen enthält, als gentechnisch verändertes Lebensmittel.
       Sind die Gentechpflanzen, von denen die Pollen stammen, nicht zur
       Verarbeitung in Lebensmittel zugelassen, darf nach diesem Urteil
       verunreinigter Honig nicht verkauft werden. Selbst wenn in diesem Fall nur
       wenige Gentechpollen nachweisbar sind, gilt der Honig als nicht
       "verkehrsfähig". Er muss - wie es der bayerische Imker jetzt auf Anordnung
       getan hat - vernichtet werden.
       
       Das ist grundsätzlich auch richtig so, denn ein solcher Honig gehört nicht
       in den Handel - und wenn er doch dorthin gelangt, dann sollte er zumindest
       entsprechend gekennzeichnet werden. Dazu braucht es endlich eine
       einheitliche Rechtsprechung, die in Brandenburg wie in Bayern für klare
       Verhältnisse sorgt.
       
       Genauso wichtig ist es aber zu klären, wer am Ende für den Schaden
       aufkommt, der durch Gentechpollen verursacht wird. Dass es, wie in Augsburg
       geschehen, der Imker sein soll, ist ein nicht hinzunehmender Skandal.
       
       2 Oct 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolfgang Löhr
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Honig
       
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