# taz.de -- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz: Muslimische Putzfrau könnte klagen
       
       > Der Zentralrat der Juden kritisiert das Allgemeine
       > Gleichbehandlungsgesetz. Die Handlungsfreiheit in der Personalwahl sei
       > dadurch eingeschränkt.
       
 (IMG) Bild: Wer keine muslimische Putzfrau einstellt, könnte wegen Diskriminierung verklagt werden.
       
       BERLIN taz Der Zentralrat der Juden in Deutschland befürchtet Nachteile
       durch das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz (AGG). Das Gesetz drohe die
       Handlungsfreiheit der jüdischen Gemeinden hierzulande etwa in der
       Personalauswahl immer weiter einzuengen, sagte der Generalsekretär des
       Zentralrats, Stephan Kramer. "Die Schlinge um den Hals wird immer enger."
       Das AGG sei zwar "gut gemeint", aber angesichts des Grundgesetzes
       bestenfalls "überflüssig". Dies habe der Zentralrat schon im
       Gesetzgebungsverfahren kritisiert. Die Intervention war jedoch erfolglos.
       
       Grundlage der Kritik Kramers ist eine juristische Expertise, die der
       Arbeitsrechtler Klaus Adomeit und der Berliner Notar Albert Meyer, einst
       Vorsitzender der jüdischen Gemeinde der Hauptstadt, erarbeitet haben.
       Adomeit hält die "juristisch-technische Umsetzung" des AGG für nicht
       gelungen. So verpflichte das AGG die Gemeinden, abgewiesenen
       Arbeitsplatzbewerbern notfalls juristisch wasserdicht nachzuweisen, dass
       diese nicht aus diskriminatorischen Gründen abgelehnt worden seien.
       "Gefährliche Wirrköpfe aller Art" könnten so bestärkt werden, gegen die
       Gemeinden zu klagen.
       
       Diese "Umkehr der Beweislast", so Adomeit, könne zudem viele Kräfte der
       Gemeinden unnötig binden. Es drohten Prozesse ähnlich dem derzeit noch
       schwebenden Verfahren in Hamburg. Dort hat eine Muslima gegen die Diakonie
       geklagt, weil der evangelische Sozialverband sie nicht eingestellt hatte.
       Notar Meyer sagte, das AGG stifte "die Arbeitgeber zum Lügen an". So
       erschwere es den Gemeinden beispielsweise, eine jüdische Putzfrau gegenüber
       einer muslimischen zu bevorzugen - und dies, obwohl die jüdischen Gemeinden
       "spezielle Sicherheitsinteressen" hätten, die bei einer muslimischen
       Angestellten womöglich berührt seien.
       
       Etwas gelassener sieht das David Gill. Der Vizebevollmächtigte des Rates
       der EKD in Berlin sagte, bisher schränke das AGG den Gestaltungsraum der
       Kirchen nicht ein. Allerdings werde er durch das Hamburger Verfahren
       bedroht. Ähnliches gelte für den Vorwurf der EU-Kommission, in Deutschland
       werde das AGG, ursprünglich eine EU-Initiative, nicht ausreichend
       umgesetzt. Gill verwies auf den EU-Vertrag von Amsterdam von 1997, in dem
       festgelegt worden sei, dass der Status der Religionsgemeinschaften durch
       die EU nicht tangiert werde. Durch umstrittene Auslegungen des AGG bestehe
       nun die Sorge, dass die bisherige Praxis "infrage gestellt" werde.
       
       20 Oct 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Philipp Gessler
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