# taz.de -- Stillen besser als Fleischpüree: Hipp verzichtet auf irritierende Werbung
       
       > Der Hersteller wird auf Druck der Bremer Verbraucherzentrale nicht mehr
       > behaupten, Babys brauchten Fleisch. Ernährungsstudien belegen, dass sechs
       > Monate Stillen besser ist als Babynahrung.
       
 (IMG) Bild: Phantasie besser auf der Leinwand als im Werbespot: Oberbabybreier Claus Hipp.
       
       BREMEN taz Der Babynahrungskonzern Hipp wird nicht mehr behaupten, "das
       intensive Wachstum des Babys fordert nach dem vierten Monat die Erweiterung
       des Speiseplans um Fleisch-/Gemüsemahlzeiten, den Menüs". Mit diesem Satz
       hatte der Konzern Produkte wie sein püriertes "Bio-Putenfleisch" beworben,
       zum Ärger der Bremer Verbraucherzentrale. Die wollte das Unternehmen gerade
       auf Unterlassung verklagen, da gab der Konzern nach und übermittelte per
       Fax von selbst eine entsprechende Erklärung.
       
       Mit seiner Werbung stand Hipp im Widerspruch zu allem, was einschlägige
       Institutionen empfehlen. Von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung über
       das Bundesinstitut für Risikoforschung, die Nationale Stillkommission bis
       hin zur Weltgesundheitsorganisation: Alle sind sich einig, dass eine
       Mindest-Stilldauer von sechs Monaten die beste Voraussetzung für eine
       optimale Nährstoffversorgung und die Vermeidung von Allergien, der
       Glutenunverträglichkeit Zöliakie und Diabetes darstellt.
       
       Regina Aschmann von der Bremer Verbraucherzentrale - mit ihrem
       800.000-Euro-Etat ist sie die mit Abstand kleinste der Republik - stößt
       sich vor allem an der Formulierung "fordert" in der Hipp-Werbung. Damit
       werde gerade jungen, unerfahrenen Eltern suggeriert, dass sie ihren Kindern
       andernfalls die für eine optimale Entwicklung erforderliche Ernährung
       vorenthielten.
       
       Hipp gilt wegen seiner konsequenten Verwendung von biologisch produzierten
       Rohstoffen bislang als qualitativ zuverlässiger Anbieter. Allerdings musste
       die Baden-Württembergische Verbraucherzentrale bereits vergangenes Jahr
       eine Abmahnung gegen die zu Hipp gehörende Marke Bebivita durchsetzen: Der
       Niedrigpreis-Anbieter hatte seine "Menüs" für vier Monate alte Babys mit
       ähnlich irreführenden Slogans beworben. Hipp versicherte am Donnerstag auf
       Anfrage, dass nie die Absicht bestand, "das Stillen zu diskriminieren".
       Zudem sei "die beanstandete Aussage" sofort auf der Homepage geändert
       worden.
       
       In der Tat ist dort mittlerweile ein modifizierter Werbe-Slogan zu finden:
       Die "feinstpürierten Hipp-Fleischzubereitungen" seien "nach dem vierten
       Monat ideal zur Ergänzung von Gemüse und Beilagen für eine komplette
       Mahlzeit". Das suggeriert ebenfalls eine gewisse Notwendigkeit - wer will
       seinem Kind schon eine "komplette" Mahlzeit vorenthalten -, ist aber nach
       Einschätzung der Bremer Verbraucherzentrale juristisch nicht zu
       beanstanden.
       
       30 Oct 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Henning Bleyl
       
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