# taz.de -- Weitgehendes Verbot von Streubomben: Vertragsunterzeichnung in Oslo
       
       > Nach langjährigen Verhandelungen unterzeichnen 105 Staaten das Verbot für
       > Streubomben. Deutschland setzte sich für Ausnahmen ein.
       
 (IMG) Bild: Inspektion einer israelischen Streubombe, die im Südlibanon abgeworfen wurde und nicht zündete.
       
       GENF taz Nach dreijährigen Verhandlungen wird am Mittwoch in Oslo ein neuer
       Rüstungskontrollvertrag über das weitgehende Verbot von Streubomben
       besiegelt. Die Initative für das Abkommen ging von der norwegischen
       Regierung aus. Unterzeichnet wird das Abkommen, das unter massiven Druck
       einer breiten internationalen Koalition von Nichtregierungsorganisationen
       (NRO) zustande kam, von den Außenministern oder Botschaftern von 105 der
       192 UNO-Staaten. Es tritt in Kraft, sobald es die Parlamente von mindestens
       30 Ländern ratifiziert haben. Danach müssen innerhalb von acht Jahren alle
       unter das Verbot fallenden Streubomben vernichtet werden. Das von einer
       Mehrheit der 105 Unterzeichnerstaaten ursprünglich angestrebte lückenlose
       Verbot von Einsatz, Produktion , Lagerung und Export sämtlicher Typen von
       Streubomben scheiterte an Deutschland und anderen NATO-Staaten, die eine
       Reihe von Ausnahmen durchsetzten. Dennoch feiern [1][Handicap
       International] und andere NRO die heutige Unterzeichnung des Oslo-Abkommens
       durch über die Hälfte aller UNO-Staaten als "großen Fortschritt" auf dem
       Weg zu einem weltweiten, vollständigen Verbot von Streubomben.
       
       Vor dem "Oslo-Verhandlungsprozeß" waren langwierige Verhandlungen der
       UNO-Abrüstungskonferenz in Genf am Unwillen hauptsächlich der USA, Chinas
       und Rußlands gescheitert - ähnlich wie Mitte der 90er Jahre die
       Verhandlungen der Abrüstungskonferenz über ein Verbot von
       Anti-Personenminen. Der daraufhin auf Initiative der kanadischen Regierung
       und einer internationalen NRO-Koalition ausgehandelte Vertrag über das
       Verbot dieser Minen wurde seit 1997 von über 160 Staaten ratifiziert. Damit
       stieg auch der politische Druck auf die Regierungen in Washington, Moskau
       und Peking, dem Minenverbot beizutreten.
       
       Eine ähnliche Wirkung erhoffen sich die NRO und die norwegische Regierung
       auch vom Oslo-Abkommen zum Verbot von Streubomben. Aus dem Umfeld des
       künftigen US-Präsidenten Barack Obama gibt es Hinweise, wonach die USA im
       kommenden Jahr möglicherweise beide Abkommen unterzeichnen könnten.
       
       Bei den Verhandlungen über das Streubombenverbot - an denen die USA ebenso
       wie China und Rußland nicht teilnahmen- hatte Washington mit tatkräftiger
       Hilfe Deutschlands und anderer europäischer NATO-Verbündeter noch zwei
       hochproblematische Ausnahmen durchgesetzt: zum einen erlaubt das Abkommen
       seinen Unterzeichnerstaaten gemeinsame Militäroperationen mit
       Nichtvertragsstaaten, die dabei Streubomben einsetzen.
       
       Zudem kann das Verbot, Streubombenmunition einzusetzen, auf dem eigenen
       Territorium zu lagern oder den Einsatz durch andere Staaten zu unterstützen
       bei gemeinsamen Militäroperationen, zum Beipiel innerhalb der NATO mit den
       USA, für die Vertragsstaaten ausgesetzt werden. Diese Vertragsklauseln - de
       facto eine Lex NATO/USA - würden nach einer Unterzeichnung des
       Oslo-Abkommens durch Washington praktisch bedeutungslos.
       
       Unter das Verbot fällt die Streubombenmunition der Bundeswehr vom Typ M85.
       Die Bundesregierung hatte bereits nach der abschließenden Verhandlungsrunde
       im September in Dublin zugesagt, daß diese Bestände vollständig vernichtet
       und nicht noch vor Inkrafttreten des Oslo-Abkommens ins Ausland verkauft
       werden.
       
       Erlaubt bleiben auf Betreiben Deutschlands und anderer NATO-Staaten
       Streubomben-Typen, die auf Grund ihrer Einsatzbestimmungen oder technischen
       Spezifikation angeblich keine Gefahr für Zivilisten darstellen - darunter
       auch die Smart-155-Artilleriemunition in den Beständen der Bundeswehr.
       
       2 Dec 2008
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.handicap-international.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA