# taz.de -- Freilandeier aus dem Stall: Vogelgrippe ist Schuld
       
       > Tierschützer haben Recht: Manchmal kommen Freiland-Eier aus dem Stall.
       > Doch die Eier-Kennzeichnung war möglicherweise zulässig. Ermöglichst wird
       > das Schlupfloch durch die Vogelgrippe.
       
 (IMG) Bild: Machen Freigänge alle paar Wochen ihre Eier schon zu Freilandprodukten?
       
       Es sind schwere Vorwürfe, die die Tierschutzorganisation Peta in der
       vergangenen Woche erhoben hatte: Eier aus Käfig- und Bodenhaltung seien von
       der Erzeugergesellschaft Landkost-Ei im brandenburgischen Spreenhagen
       massenhaft als Freiland-Ware deklariert worden. Bei der Staatsanwaltschaft
       Potsdam erstattete Peta Anzeige. Untermauert wurden die Vorwürfe mit
       Aufnahmen von dicht gedrängten Hühnern, die aus dem Sommer stammen sollen.
       
       Der betroffene Betrieb weist den Vorwurf der Falsch-Etikettierung zurück -
       bestreit aber nicht, dass die Hühner überwiegend im Stall gehalten werden.
       Das sei in der Region wegen der Vogelgrippegefahr seit einem Jahr
       vorgeschrieben. Wie Landkost-Anwalt Walter Scheuerl der taz sagte, hätten
       die Tiere "zwischendurch für drei, vier, fünf Tage" Zugang zur Außenfläche
       gehabt. Die Abstände zwischen diesen Freigängen seien stets kleiner als
       zwölf Wochen gewesen. Durch diesen Trick kann das Unternehmen die Eier
       weiterhin als Freiland-Eier verkaufen. Denn nach den Regeln gelten Hühner,
       die wegen Vogelgrippegefahr eingesperrt werden, für eine Übergangszeit von
       zwölf Wochen weiterhin als Freiland-Hennen.
       
       Die Rewe-Gruppe ist von dieser Argumentation offenbar nicht überzeugt.
       Während die Bio-Eier eines anderen beschuldigten Produzenten wieder ins
       Sortiment aufgenommen wurden, weil die Vorwürfe ausgeräumt seien, kaufe der
       Einzelhandelskonzern weiterhin keine Eier von Landkost, sagte Sprecher
       Andreas Krämer der taz. "Da sind noch zu viele Fragen offen."
       
       Tatsächlich ist fraglich, ob die Voraussetzung für den Landkost-Trick - die
       kurzen Freigänge - überhaupt rechtmäßig waren. Während Landkost-Anwalt
       Scheuerl behauptet, diese seien "mit Duldung der Amtstierärzte" erfolgt,
       verweist der zuständige Veterinäramtsleiter Thomas Maczek darauf, dass für
       Spreenhagen im Mai 2006 die Stallpflicht angeordnet wurde. "Das ist seitdem
       nie widerrufen oder aufgehoben worden. Das gilt bis heute." Es wäre zwar
       möglich gewesen in bestimmten Zeiträumen Ausnahmen zu beantragen - auch
       zwischen März und Oktober diese Jahres wäre eine solche Gelegenheit
       gewesen. Aber Landkost habe offiziell nichts beantragt. Und wenn die
       Behörde eine Ausnahme erlaubt hätte, dann bis auf Widerruf und nicht bloß
       für einige Tage.
       
       Bei den sieben oder acht Kontrollen, die Maczek seit März in Spreenhagen
       durchgeführt hat, sei ihm kein Verstoß aufgefallen - die Tiere saßen
       vorschriftsmäßig im Stall. Und was passiert, wenn die Tiere trotz
       Freilaufverbot draußen sind? "Wenn das nicht amtlich zur Kenntnis kommt,
       ist das irrelevant." Auch Landkost ist sich offenbar bewusst, dass ihr
       Vorgehen nicht korrekt ist: "Da muss es nur einen missgünstigen Bauern
       geben", und das Unternehmen habe Ärger am Hals, sagt Anwalt Scheuerl.
       
       Von den zuständigen Behörden selbst droht aber offenbar keine Gefahr.
       Während das Veterinäramt nur darauf achtet, dass die Tiere eingesperrt
       sind, überprüft das brandenburgische Landesamt für Verbraucherschutz, ob
       sie regelmäßig Freigang haben. Das wird in Stalljournalen dokumentiert, die
       von den Betrieben geführt und bei Kontrollen überprüft werden, sagt Petra
       Schiwietz vom Landesamt. Zwar gibt es nach ihrer Aussage einen "direkten
       Draht" zum Veterinäramt - doch der Widerspruch, dass die Tiere einerseits
       eingesperrt sein sollten, andererseits aber regelmäßig nach draußen
       mussten, fiel offenbar niemandem auf.
       
       Zumindest der Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen
       (KAT), der für die Zertifizierung der Eier zuständig ist, scheint es als
       Problem erkannt zu haben, dass Eier als Freiland-Ware deklariert werden,
       obwohl die Hennen die meiste Zeit im Stall stehen. Bislang sei dies wegen
       der zwölfwöchigen Übergangsfrist gesetzlich gedeckt. "Aber das werden wir
       nicht mehr akzeptieren", sagt Sprecher Caspar von der Crone. "Für mich ist
       das keine Freilandhaltung." KAT wolle die Kriterien ändern, um in Zukunft
       solche Fälle auszuschließen.
       
       Die private Kontrollorganisation, die von Unternehmen der Eierwirtschaft
       gegründet wurde, habe Landkost zuletzt Anfang des Jahres kontrolliert. Auch
       damals waren die Tiere im Stall.
       
       5 Dec 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) F. Werdermann
       
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