# taz.de -- Kommentar Sorgerecht für unverheiratete Väter: Ein Rechtsweg zum Kind
       
       > Bisher haben unverheiratete Väter keine Möglichkeit, das Sorgerecht für
       > ihr Kind einzuklagen. Der Gesetzgeber geht hier von einem falschen
       > Mutterbild aus. Das muss geändert werden.
       
       Ein unverheirateter Vater, dessen Partnerin kein gemeinsames Sorgerecht
       will, kann daran bisher nichts ändern. Das geht so nicht. Dass
       unverheiratete Mütter zunächst das Sorgerecht haben, ist zwar in Ordnung.
       Schließlich muss der Vater die Vaterschaft erst mal anerkennen - und dann
       auch seine Elternrolle. Aber wenn er das tut, muss er auch die Möglichkeit
       des Sorgerechts haben.
       
       Das deutsche Kindschaftsrecht vertritt bisher, das Sorgerecht sei sozusagen
       qua Geburt besser bei der Mutter aufgehoben. In hoffnungslosem
       Juristendeutsch hat das Verfassungsgericht formuliert: "Die Mutter ist die
       einzige sichere Bezugsperson, die das Kind bei seiner Geburt vorfindet."
       Dies rechtfertige das alleinige Sorgerecht. Das ist süß, aber von einem
       Muttermythos getragen, von dem die Realität dann doch weit entfernt ist. Ob
       die Mutter eine "sichere Bezugsperson" ist, wird das Kind nämlich erst noch
       herausfinden. Vielleicht ist ja der Vater die viel sicherere Bezugsperson -
       oder beide machen das prima. Warum sollen sie dann nicht gemeinsam
       Entscheidungen für das Kind treffen, auch im Fall einer Trennung?
       
       Politik und Karlsruhe gehen davon aus, dass ein Sorgerecht, das vom Vater
       erst erstritten werden muss, dem Kind nichts nützt. Dann müsse es nämlich
       weitere endlose Konflikte um alle wichtigen Entscheidungen aushalten. Aber
       vielleicht ist der Konflikt ja gar nicht so groß? Vielleicht ist der Mutter
       nur, etwa vom Jugendamt, geraten worden, den für sie einfacheren Weg zu
       gehen. Denn der Vater hat ja keinerlei Handhabe dagegen. Das aber ist
       wirklich ungerecht. Väter müssen Gerichte davon überzeugen können, dass
       auch sie gut für ihr Kind Sorge tragen können.
       
       Warum manche Frauenverbände dabei schlecht über ihren Schatten springen
       können, liegt wohl auch an Begründungen, wie sie ein Vater in Karlsruhe für
       seine Klage angab: "Was bekommt mein Kind für ein merkwürdiges Vaterbild,
       wenn ich bei allen wichtigen Fragen nichts zu sagen habe?" Da spricht mehr
       verletzte männliche Eitelkeit als Sorge um ein Kind. Väter brauchen einen
       Rechtsweg zu ihrem Kind. Dann können manche vielleicht auch ihr Selbstbild
       wieder auf Normalmaß schrauben.
       
       6 Dec 2008
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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 (DIR) Väter
       
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