# taz.de -- Nazi-Opfer sollen leer ausgehen: Klage in Den Haag
       
       > Mit einer Klage vor dem Weltgerichtshof will Deutschland Forderungen von
       > Nazi-Opfern auf Entschädigung stoppen.
       
 (IMG) Bild: Konzentrationslager der SS im italienischen Bozen.
       
       DEN HAAG/BERLIN dpa Der Streit zwischen Deutschland und der Justiz in
       Italien um Entschädigungen für Opfer von Nazi-Verbrechen beschäftigt Anfang
       2009 den Weltgerichtshof in Den Haag. Mit einer Völkerrechtsklage gegen
       Italien, die einen Tag vor Heiligabend eingereicht wurde, will die
       Bundesregierung eine Welle von Forderungen nach Millionenentschädigungen
       für Verbrechen Deutscher während des Zweiten Weltkrieges vor ausländischen
       Zivilgerichten verhindern.
       
       Dafür soll der Internationale Gerichtshof in Den Haag nach dem Willen
       Berlins die grundsätzliche Immunität des deutschen Staates vor
       italienischen und anderen ausländischen Justizorganen bekräftigen. Zudem
       soll der IGH eine Pfändung deutscher Guthaben in Italien für
       Wiedergutmachungszahlungen für unrechtmäßig erklären. Wann der Gerichtshof
       entscheidet, ist unklar. Zunächst werde die Zulässigkeit der Klage geprüft,
       hieß es in Den Haager Juristenkreisen. Erst danach könne das Verfahren
       festgelegt werden.
       
       Deutschland hatte sich zu der Klage entschlossen, nachdem das Oberste
       Gericht in Rom im Oktober neun Familien von Opfern eines 1944 verübten
       Massakers das Recht auf Entschädigungen durch die Bundesrepublik von rund 1
       Million Euro zugesprochen hatte. In der Toskana-Ortschaft Civitella waren
       mehr als 200 Menschen von Wehrmachtssoldaten ermordet worden. Die
       Bundesrepublik sei "besorgt, dass hunderte zusätzliche Fälle gegen sie
       vorgebracht werden", heißt es in der Klageschrift. Der Weltgerichtshof möge
       verbindlich erklären, dass Italien die Immunität Deutschlands missachtet
       habe, indem es derartige Zivilklagen zugelassen habe.
       
       Bei dem Verfahren gehe es nicht um die moralische Verantwortung, zu der
       Deutschland sich stets bekannt habe, hieß es im Auswärtigen Amt in Berlin.
       "Die Klage ist kein Versuch einer Relativierung von Verbrechen", sagte ein
       Sprecher. Es sei aber nicht hinnehmbar, dass Deutschlands Staatenimmunität
       von ausländischen Zivilgerichten ignoriert werde. Nach diesem
       völkerrechtlichen Grundsatz kann kein Staat vor Gerichten anderer Länder
       verklagt werden.
       
       Die Regierung in Rom unterstützt die Anrufung des Gerichtshofs. Der Klage
       ist eine deutsch-italienische Erklärung vom 18. November 2008 in Triest
       beigefügt. Darin hatte Rom die deutsche Entscheidung begrüßt, den
       Gerichtshof um Klarstellung zu bitten.
       
       29 Dec 2008
       
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