# taz.de -- Abgeltungssteuer umgehen: Gewinne machen
> Dachfonds, geschlossene Fonds, sofortiger Aktienkauf - es gibt viele
> Tipps, wie man die Abgeltungssteuer angeblich umgehen kann. Aber alle
> haben einen Haken.
(IMG) Bild: Ab dem 1. Januar gilt die Abgeltungsseuer beim Aktienkauf
Genau zwei Tage haben die Anleger noch Zeit, um sich an den Börsen mit
Aktien einzudecken, die sich auch künftig steuerfrei verkaufen lassen,
sobald ein Jahr verstrichen ist. Denn ab dem 1. Januar gilt die
Abgeltungssteuer, die diese Spekulationsfrist abschafft. Wer danach Aktien
kauft, muss eventuelle Kursgewinne immer mit 25 Prozent versteuern.
Doch trotz dieses Steuervorteils ist bisher kein gesteigertes Interesse an
Aktien auszumachen. Der Börsenhandel hat sich zum Jahresende noch nicht
belebt. Das mag auch daran liegen, dass viele Steuerzahler immer noch nicht
so recht verstanden haben, was die Abgeltungssteuer für sie bedeutet. So
hat die Marktforschungsgruppe GfK im Herbst ermittelt, dass zwar schon 80
Prozent der Befragten von der neuen Steuer gehört hatten. Doch 64 Prozent
gaben an, dass sie über gar keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen.
Ganze 16 Prozent glaubten, gut Bescheid zu wissen. Hinzu kommt ein
generelles Misstrauen gegen Aktien, hat doch der DAX in diesem Jahr rund 40
Prozent seines Wertes verloren.
Doch diesen Preisverfall kann man auch positiv sehen, wie manche Berater
finden: Aktien sind wieder günstig zu haben. Nach dieser Philosophie sind
die Verluste von gestern die Gewinne von morgen. Und so fehlt es in der
Beraterliteratur nicht an Rechenbeispielen, die alle nachweisen, dass sich
ein Aktienkauf vor Jahresende selbst dann lohnen würde, wenn die Kurse
weiter in die Tiefe rauschen.
Das Manager-Magazin erläutert etwa in seiner jüngsten Ausgabe, "warum
Sparer 20 Prozent Verlust im DAX verschmerzen können". Einzige Bedingung:
Ungefähr in zehn Jahren muss sich der DAX wieder auf 9.000 Punkte
verdoppelt haben. Da ist nun der optimistische Anleger gefragt. Wer vor
zehn Jahren, also 1998, in Aktien investiert hat, hat jedenfalls kräftig
verloren.
Ein anderer beliebter Tipp sind die sogenannten Dachfonds. Wie Finanztest
im Januarheft schreibt, sei ihren Testpersonen diese Anlageform mehrfach in
Beratungsgesprächen angedient worden. Ein Dachfonds ist ein Fonds, der
wiederum in andere Fonds investiert - also in Aktien-, Renten- oder
Immobilienfonds. Der scheinbar interessante Unterschied: Wenn der einzelne
Anleger selbst Aktien oder Fondsanteile kauft und wieder verkauft, wird
jedes Mal die Abgeltungssteuer fällig. Der Dachfonds hingegen kann
steuerfrei umschichten. Dort muss die Steuer erst abgeführt werden, wenn
der Anleger seinen Dachfondsanteil mit Gewinn verkauft. Aber letztlich
bleibt es dabei: Auch bei den Dachfonds ist die Steuer schließlich zu
zahlen. Zudem fallen bei Dachfonds oft alle Verwaltungsgebühren zweifach
an: beim Dachfonds selbst und dann eben auch beim gekauften Zielfonds.
Finanztest resümiert daher ein wenig bissig: "Dachfonds sind nicht das
Wundermittel, als das Bankberater sie anpreisen."
Auch immer wieder gern empfohlen: geschlossene Fonds für Schiffe oder
Immobilien. Denn diese Anlageformen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
Kursgewinne können meist steuerfrei mitgenommen werden - wenn überhaupt
Gewinne anfallen. Momentan aber sinkt das weltweite Transportaufkommen
dramatisch, und so manche Auslandsimmobilie hat sich auch schon als
Investitionsruine erwiesen.
Letztlich lautet der Tipp aller Verbraucherschützer: Wichtig bei jeder
Anlage ist nicht die Abgeltungssteuer - sondern die Rendite, die eine
Investition wahrscheinlich erzielt. Anders ausgedrückt: Die
Abgeltungssteuer ist eine Gewinnsteuer. Vermeiden lässt sie sich letztlich
nur, indem man keinen Gewinn macht. Aber das kann ja wohl kein Anleger
wollen.
29 Dec 2008
## AUTOREN
(DIR) Ulrike Herrmann
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