# taz.de -- Oberster Gerichtshof entscheidet: Auslandspresse darf nach Gaza
       
       > Der Oberste Gerichtshof in Israel hat entschieden, dass ausländische
       > Journalisten nach Gaza gelassen werden müssen. Reisen dürfen allerdings
       > nur Mitglieder der Auslandspressevereinigung.
       
 (IMG) Bild: Die Auslandspressevereinigung FPA war vor den Obersten Gerichtshof gezogen.
       
       TEL AVIV dpa Israel muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
       ausländische Journalisten in den Gazastreifen lassen, die über die
       Militäroffensive berichten wollen. Allerdings schränkte das Gericht am
       Mittwoch in Tel Aviv ein, dass jeweils nur Gruppen von bis zu zwölf
       Journalisten den Grenzübergang Erez passieren dürfen, falls dieser aus
       humanitären Gründen geöffnet wird. Die Regelung gilt ab Mittwoch. Betroffen
       sind nur Mitglieder der Auslandspressevereinigung (FPA).
       
       Die Journalistenvereinigung teilte mit, dass sie mit dem Prinzip der
       Pool-Berichterstattung, bei der die betreffenden Kollegen im Gazastreifen
       ihre Informationen mit anderen FPA-Kollegen teilen müssen, nicht zufrieden
       sei.
       
       Die Journalistenvereinigung war vor den Obersten Gerichtshof gezogen, weil
       die israelische Armee ausländischen Korrespondenten den Zugang zum
       Gazastreifen verweigert hatte. Damit war eine unabhängige Überprüfung der
       Berichte aus dem Palästinensergebiet nicht mehr möglich. Dazu gehören
       beispielsweise Berichte, wonach die israelische Armee Zivilisten oder
       zivile Einrichtungen angegriffen hat. Andererseits konnten auch Vorwürfe
       der israelischen Armee nicht überprüft werden, wonach die
       radikal-islamische Hamas in Moscheen Waffenlager eingerichtet hat.
       
       31 Dec 2008
       
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