# taz.de -- Oberster Gerichtshof entscheidet: Auslandspresse darf nach Gaza
> Der Oberste Gerichtshof in Israel hat entschieden, dass ausländische
> Journalisten nach Gaza gelassen werden müssen. Reisen dürfen allerdings
> nur Mitglieder der Auslandspressevereinigung.
(IMG) Bild: Die Auslandspressevereinigung FPA war vor den Obersten Gerichtshof gezogen.
TEL AVIV dpa Israel muss nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes
ausländische Journalisten in den Gazastreifen lassen, die über die
Militäroffensive berichten wollen. Allerdings schränkte das Gericht am
Mittwoch in Tel Aviv ein, dass jeweils nur Gruppen von bis zu zwölf
Journalisten den Grenzübergang Erez passieren dürfen, falls dieser aus
humanitären Gründen geöffnet wird. Die Regelung gilt ab Mittwoch. Betroffen
sind nur Mitglieder der Auslandspressevereinigung (FPA).
Die Journalistenvereinigung teilte mit, dass sie mit dem Prinzip der
Pool-Berichterstattung, bei der die betreffenden Kollegen im Gazastreifen
ihre Informationen mit anderen FPA-Kollegen teilen müssen, nicht zufrieden
sei.
Die Journalistenvereinigung war vor den Obersten Gerichtshof gezogen, weil
die israelische Armee ausländischen Korrespondenten den Zugang zum
Gazastreifen verweigert hatte. Damit war eine unabhängige Überprüfung der
Berichte aus dem Palästinensergebiet nicht mehr möglich. Dazu gehören
beispielsweise Berichte, wonach die israelische Armee Zivilisten oder
zivile Einrichtungen angegriffen hat. Andererseits konnten auch Vorwürfe
der israelischen Armee nicht überprüft werden, wonach die
radikal-islamische Hamas in Moscheen Waffenlager eingerichtet hat.
31 Dec 2008
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