# taz.de -- Interview über Behandlung von Häftlingen: "Psychisch kranke Straftäter haben keine Lobby"
       
       > Frank Schneider, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie,
       > Psychotherapie und Nervenheilkunde, fordert eine fachgerechte Therapie
       > für psychisch gestörte Straftäter.
       
 (IMG) Bild: "Menschen mit psychischen Störungen sind Menschen wie Sie und ich, in dieser Hinsicht existiert in der Gesellschaft ein verzerrtes Bild."
       
       taz: Herr Schneider, wieso bleiben in der Haft psychische Erkrankungen
       unerkannt? 
       
       Frank Schneider: Die Inhaftierten werden bei Haftantritt einem Arzt
       vorgestellt. Das geht in der Regel sehr schnell. Dieser Arzt ist ein
       Allgemeinmediziner oder Chirurg - jedenfalls nach meinem Wissen nie ein
       Psychiater. Die Erkennensrate von psychischen Störungen durch nicht
       psychiatrisch ausgebildete Fachärzte ist sehr gering.
       
       Mit welchen Folgen? 
       
       Wenn die Untersuchung ohne wesentlichen Befund abgeschlossen wird, dann
       steht das so in der Akte und es gibt erst mal keinen Grund, die psychische
       Gesundheit weiter zu überprüfen. Die Beamten sind auch nicht dazu
       ausgebildet, um psychische Erkrankungen im Vollzugsalltag zu erkennen.
       Falls ein Gefangener dann doch einem Psychiater vorgestellt wird, hat
       dieser kaum Einflussmöglichkeiten. Eine normale Psychotherapie ist unter
       den Bedingungen einer Haft schlicht nicht möglich.
       
       Macht der Knast die Menschen also krank? 
       
       Dazu haben wir keine Daten. Wir gehen für alle psychischen Störungen von
       dem sogenannten Verletzlichkeits-Stress-Modell aus. Das besagt: Man muss
       für eine psychische Krankheit eine biologische Anlage haben. Eine
       Depression, Psychose oder Angststörung bricht aber nur aus, wenn sie unter
       Stress stehen. Der Strafvollzug kann diesen Stress auslösen. Gefangene sind
       isoliert, viele Stunden am Tag allein in ihrer Zelle und leben unter sehr
       artifiziellen Bedingungen. Sie sind völlig raus aus ihrem sozialen Umfeld.
       Dennoch muss man den Einzelfall untersuchen, und selbst dann kann man
       vermutlich auch nicht beweisen, dass die Inhaftierung der Auslöser ist.
       
       Ihre Untersuchung lässt nur den Schluss zu, dass der Strafvollzug
       grundsätzlich überprüft werden muss. Rechnen Sie mit einer Reform ? 
       
       Eine Konsequenz könnte sein, dass der Strafvollzug ganz anders organisiert
       werden muss. Ich bin kein Ethiker, Jurist oder Politiker, aber die Frage
       ist doch: Ist der Strafvollzug darauf angelegt, dass die Menschen
       resozialisiert werden sollen? Oder geht es um Sühne? Wenn man auf die
       Resozialisierung abzielt, dann muss man natürlich versuchen, das Potenzial
       eines Menschen - und jeder Mensch hat Potenzial, egal wofür er verurteilt
       wurde - zu fördern. In dem Sinne, dass er wieder auf sogenannte gute Bahnen
       gelenkt wird.
       
       Wie können Verbesserungen realistisch umgesetzt werden? 
       
       Sie müssen psychiatrische und psychotherapeutische Kompetenz in die
       Gefängnisse bringen, zum Beispiel durch die Integration von Psychiatern,
       Psychotherapeuten und klinisch ausgebildeten Psychologen in die ärztlichen
       Teams der Anstalten. Zusätzlich benötigt man einfache Mittel. Durch
       regelmäßige Besuche von psychiatrischen Fachkrankenschwestern oder durch
       Ergotherapieangebote zum Beispiel für schizophrene Patienten.
       
       Was würde das bringen? 
       
       Gerade die Verhaltensauffälligen und Schwachen haben schlechtere Chancen im
       Knast, Arbeit zu finden. Sie sind nicht leistungsfähig und keiner will
       etwas mit ihnen zu tun haben. Aber soziale Kontakte und andere Formen der
       Beschäftigung sind besonders wichtig. Darüber hinaus müssen die
       Justizbeamten weitergebildet werden, damit sie Frühwarnzeichen bei
       Gefangenen richtig deuten können. Eine weitere Maßnahme könnte darin
       bestehen, dass man die Gefangenen vor ihrer Entlassung und danach intensiv
       psychiatrisch-psychotherapeutisch betreut, zum Beispiel in dem man
       Ambulanzen schafft für entlassene Strafgefangene oder Hausbesuche bei
       auffälligen Personen organisiert.
       
       Was muss am Ende der Diskussion stehen? 
       
       Dass ein Patient im Gefängnis die gleiche leitliniengerechte Behandlung
       erhält wie ein Patient draußen. Menschen mit psychischen Störungen sind
       Menschen wie Sie und ich, in dieser Hinsicht existiert in der Gesellschaft
       ein verzerrtes Bild. Aber sie haben keine Lobby. Psychisch kranke
       Straftäter erst recht nicht, deswegen gibt es im Gefängnis auch zu viele
       falsche Freiräume, wie mit den Betroffenen umgegangen wird.
       
       7 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Lutz Bernhardt
       
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 (DIR) Häftlinge mit psychischen Störungen: Der Gesundheitsentzug
       
       Bei der psychologischen Behandlung von Häftlingen versagt das Justizsystem.
       Sie bleiben sich selbst überlassen - keine gute Voraussetzung für die
       Resozialisierung.