# taz.de -- Freigabe zur Schmerztherapie: Ausnahme für Cannabisblüten
       
       > Erstmals dürfen in Deutschland Patienten ein Extrakt aus Cannabisblüten
       > aus der Apotheke beziehen - zur Schmerzlinderung.
       
 (IMG) Bild: Streitbares Heilmittel: Chronisch Kranke schätzen Cannabisprodukte als Mittel zur Schmerzlinderung.
       
       Sieben Patienten dürfen seit Mitte Februar - erstmals in Deutschland - ein
       standardisiertes Extrakt aus Cannabisblüten einnehmen. Die
       Bundesopiumstelle in Bonn erteilte ihnen die Ausnahmegenehmigung, sich das
       entsprechende Präparat von der Apotheke besorgen zu lassen. Dies sei, wie
       Behördenleiter Winfried Kleinert betont, "ein weiterer Schritt, um die
       Therapiefähigkeit von Cannabis zu überprüfen".
       
       Eigentlich sind die getrockneten Blüten (Marihuana) sowie das Blütenharz
       (Haschisch) der Hanfpflanze (Cannabis sativa) hierzulande verboten. Doch
       ihr Image hat sich in den letzten Jahren wesentlich gebessert. So steht
       mittlerweile fest, dass der menschliche Körper über ein eigenes
       Cannabinoid-System besitzt. Er verfügt über spezifische Nervenenden
       (Rezeptoren), die bei Reizung durch passende Substanzen, eben die
       Cannabinoide, eine deutliche Linderung von Schmerzen und Entzündungen
       veranlassen. Der Organismus verfügt zwar auch über eigene Cannabinoide, um
       diese Rezeptoren zu reizen - doch das reicht oft nicht aus.
       
       Hier liegen die Chancen der Hanfblüten. Denn ihr Hauptwirkstoff, das
       Tetrahydrocannabinol (THC), kann ebenfalls an den Rezeptoren andocken und
       dadurch Schmerzen und Entzündungen lindern. Deshalb sind es vor allem
       Schmerzpatienten, die von Cannabis profitieren könnten: Menschen, die an
       Krebs, Arthritis oder Nervenerkrankungen leiden. Weil die
       Cannabinoid-Rezeptoren zudem an tieferen Hirnschichten sitzen, werden der
       Pflanze noch bei zentralen Bewegungsstörungen Chancen eingeräumt. Wie etwa
       bei Multipler Sklerose und dem Tourette-Syndrom, bei dem die Patienten Tics
       wie Zuckungen und unwillkürliches Grimasse-Schneiden entwickeln.
       
       Laut derzeitiger Rechtslage jedoch dürfen Ärzte nur den synthetisch
       hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben, doch der muss aus
       den USA importiert werden und ist teuer. Je nach Krankheit und Dosierung
       können bis zu 800 Euro monatlich zusammen kommen, die Krankenkassen zahlen
       in der Regel nicht. Cannabis selbst wäre deutlich billiger, doch in
       Deutschland ist es lediglich in Ausnahmefällen von wissenschaftlichem oder
       anderweitigem öffentlichem Interesse zugelassen. Immerhin beschied 2005 das
       Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Gesundheit eines einzelnen
       Patienten im öffentlichen Interesse liege und Anträge daher nicht pauschal
       abgelehnt werden dürften.
       
       Auf Basis dieses Urteils hat die Bundesopiumstelle nun ihre
       Ausnahmegenehmigung erteilt. Mit einer Freigabe von Joints und
       Haschisch-Pfeifen sowie der Einfuhr von Cannabis-Blüten aus Holland ist
       jedoch nicht zu rechnen. "In Deutschland wird eher das Ziel verfolgt,
       Patienten mit einem standardisierten Cannabis-Extrakt zu versorgen",
       erklärt Kleinert.
       
       19 Feb 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jörg Zittlau
       
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