# taz.de -- Individualisierte Reklame im Netz: Kein Gesetz regelt heikle Werbung
       
       > Es ist eine umstrittene Form von Reklame: Verhalten von Internet-Nutzern
       > wird überwacht, um ihnen passende Banner vorzulegen. Nun wollen Werber
       > sich selbst Regeln setzen.
       
 (IMG) Bild: Achtung beim Surfen - Werber lesen mit.
       
       BERLIN taz Es klingt ein bisschen unheimlich: Beim so genannten Behavioral
       Targeting versuchen Internet-Konzerne und große Werbeagenturen, möglichst
       viele Informationen über das Verhalten eines Online-Nutzers bei seiner Tour
       durchs Web zu sammeln, um ihm dann anschließend möglichst genau passende
       Reklame einzublenden. Wer beispielsweise auf mehreren Angeboten von
       Flugsuchmaschinen surft und sich über Reisepreise nach New York informiert,
       erhält dann etwa eine Anzeige vorgesetzt, die ihm einen billigeren Trip
       oder ein günstiges Pauschalangebot verspricht. Andere erfasste Faktoren zu
       Ermittlung passender Werbestrategien sind etwa die geographische Herkunft
       eines Users, bei bestimmten Suchmaschinen eingegebene Begriffe oder
       demographische Daten, die sich von grob bis fein aus dem Nutzungsverhalten
       ableiten lassen.
       
       Besonders effektiv möglich wird diese Technik, weil große Werbenetzwerke
       inzwischen über enorme Reichweiten verfügen. Damit wird ein Nutzer nicht
       nur zu Reklamezwecken auf einzelnen großen Angeboten verfolgbar, sondern
       über verschiedene Websites hinweg. Entsprechende Logdateien lassen sich
       speichern und in Echtzeit analysieren, Cookies, kleine Datenkrümel, sorgen
       dafür, dass ein Nutzer auch bei einer späteren Einwahl ins Internet am
       selben Rechner wiedererkannt wird, wenn sich seine Netz-Adresse (IP)
       verändert. Werbetreibende halten Behavioral Targeting für besonders
       attraktiv, weil es ihnen nähere Informationen über den Personenkreis
       vermittelt, dem Reklame vorgesetzt wird - so lässt sie sich bei Bedarf
       anpassen und ihre Effektivität erhöhen.
       
       Unumstritten ist der Ansatz dabei keineswegs. Datenschützer fürchten, dass
       dabei auch personenbezogene Informationen gesammelt werden könnten, während
       Werbetreibende und Website-Herausgeber betonen, der Informationsschatz
       werde rein anonym verwendet. Gesetzliche Regelungen, die das Behavioral
       Targeting gezielt regulieren würden, existieren derzeit noch nicht, auch
       wenn sich der US-Kongress derzeit mit dem Thema beschäftigt und
       Stellungnahmen angefordert hat. Insbesondere demokratische Abgeordnete
       sehen Handlungsbedarf und haben die zuständige US-Handelsaufsicht FTC
       aufgefordert, Klartext zu reden und bereits vorhandene freiwillige Regeln
       verpflichtend zu machen.
       
       Um eventuellen Restriktionen durch den Staat zuvorzukommen, hat das
       Interactive Advertising Bureau (IAB), in dem Werbetreibende und die größten
       US-Online-Medienanbieter vertreten sind, nun Vorschläge für einen
       Verhaltenskodex gemacht, der Behavioral Targeting nach innen regeln und
       nach außen offener gestalten soll. Bereits unterzeichnet wurde er von
       Online-Riesen wie Yahoo, Google, AOL und Microsoft. Das Konzept basiert auf
       drei Säulen: Information, Einverständnis und Aufklärung. So soll jeder
       Verwender von Behavioral Targeting künftig verpflichtet sein, dem Nutzer
       deutlich zu machen, welche Daten für diesen Zweck erfasst werden. Außerdem
       muss ein Mechanismus her, über den sich die Technik abschalten lässt. Zu
       guter Letzt will man der Kundschaft künftig im eigenen Angebot genau
       erklären, was Behavioral Targeting ist und wie man sich gegebenenfalls
       abmelden kann.
       
       Der letzte Punkt ist dabei besonders wichtig: Die wenigsten Kunden wissen,
       was von ihnen wo gesammelt wird und ob sich die Technik auch abdrehen
       lässt. Pam Dixon, Exekutivdirektorin des Datenschutzverbandes World Privacy
       Forum, meint denn auch, die Kunden seien derzeit überfordert und nur ganz
       wenig machten von der Möglichkeit gebraucht, Behavioral Targeting
       abzuschalten. Dementsprechend gelten die Vorschläge des IAB zunächst als
       Fortschritt. Doch es gibt auch Kritik: So fordern Datenschützer, die
       Technik grundsätzlich vom Einverständnis der Nutzer abhängig zu machen,
       anstatt sie zunächst einmal standardmäßig einzuschalten. Dieses "Opt
       In"-Prinzip reduziere Gefahren ganz automatisch.
       
       Problematisch ist außerdem, dass schon die Definition des Begriffes
       Behavioral Targeting umstritten ist. So betont etwa der
       Suchmaschinenkonzern Google, dass er die Technik derzeit nicht nutzt.
       Trotzdem erfasst das Unternehmen eingegebene Suchbegriffen neun Monate
       lang, bevor die dabei verwendete Internet-Adresse teilanonymisiert wird,
       und nutzt diese Daten, um spätere Anfragen eines Nutzers zu optimieren.
       Datenschützer fordern, dass auch diese Informationen stärker geschützt
       werden sollten.
       
       5 Mar 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Schwan
       
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