# taz.de -- Urteil im Inzest-Prozeß: Lebenslang für Fritzl
       
       > Das Gericht spricht den Angeklagten im Fall Amstetten in allen Punkten
       > schuldig. Das umfassende Geständnis von Fritzl bewerteten die
       > Geschworenen nicht als strafmildernd.
       
 (IMG) Bild: Viele Journalisten mussten mit einer Videoübertragung aus einem Zelt neben dem Gericht vorlieb nehmen.
       
       WIEN taz Lebenslang für Josef Fritzl. Diesen Spruch fällte das
       Richterkollegium im St. Pöltner Schwurgericht Donnerstag am frühen
       Nachmittag. Die acht Geschworenen hatten den Angeklagten zuvor in geheimer
       Abstimmung in allen Anklagepunkten für schuldig befunden. Der Spruch der
       Laienrichter, die acht Haupt- und drei Nebenfragen beantworten mussten,
       erging einstimmig. Begründen müssen Geschworene ihre Entscheidung nicht.
       
       Mord durch Unterlassung, Vergewaltigung, Blutschande, Freiheitsentziehung,
       schwere Nötigung und Sklavenhandel. All diese Tatbestände erfüllte Josef
       Fritzl, als er seine Tochter jahrzehntelang vergewaltigte, ein
       Vierteljahrhundert im Keller wie eine Sexsklavin hielt und mit ihr sieben
       Kinder zeugte, von denen drei bis vor einem Jahr das Tageslicht nicht
       kannten. Die Geschworenen sahen es auch als erwiesen an, dass er im Jahre
       1996 den Tod eines Zwillings durch Unterlassung herbeigeführt hat. Fritzl
       wird damit den Rest seiner Tage hinter Mauern verbringen, denn die
       gleichzeitige Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher
       verhindert jede vorzeitige Entlassung. Da der Verurteilte gleich nach der
       Urteilsverkündung auf jedes Rechtsmittel verzichtete, ist der Spruch
       rechtskräftig.
       
       Damit hat sich Staatsanwältin Christiane Burkheiser auf ganzer Linie
       durchgesetzt. "Der letzte Vorhang des Dramas ist gefallen". Mit diesen
       Worten hatte sie am Vormittag ihr Plädoyer geschlossen, in dem sie für
       Josef Fritzl "Lebenslänglich" verlangte: "Es war Mord durch Unterlassung.
       Daher fordere ich die Höchststrafe". Von seinem reumütigen Geständnis am
       Vortag sollten sich die Geschworenen nicht täuschen lassen, warnte die erst
       33jährige Vertreterin der Anklage. Er habe seine Tochter wie sein Eigentum
       behandelt und damit auch den Tatbestand der Sklaverei erfüllt.
       
       Ähnlich argumentierte auch die Opferanwältin Eva Plaz. Fritzl habe vor
       Gericht seine Strategie geändert, weil er seine eigene Glaubwürdigkeit
       durch die Aussage seiner Tochter erschüttert sah. "Glauben Sie dem
       Angeklagten auch weiterhin kein Wort. Er hat sich zum Herren über Leben und
       Tod gemacht", appellierte Plaz an die Geschworenen.
       
       Verteidiger Rudolf Mayer, der der Presse einmal mehr von Morddrohungen
       gegen seine Person berichtet hatte, sah die Sache naturgemäß anders. Das
       Geständnis seines Mandanten am Mittwoch sei keine Täuschung gewesen.
       Allerdings sei sein Schuldbekenntnis für den Tod seines kurz nach der
       Geburt im Kellerverlies gestorbenen Kindes/Enkelkindes nicht als
       Mordgeständnis zu verstehen. Denn technisch gesehen handle es sich nicht um
       Mord durch Unterlassung, sondern um "Imstichlassen eines Verletzten mit
       Todesfolge". Und darauf steht nach österreichischem Recht nicht Lebenslang,
       sondern nur dreijährige Haft. Außerdem müssten das Geständnis und auch die
       durch unverarbeitete Traumata aus der Kindheit bedingte psychische
       Abnormität als Milderungsgründe gesehen werden.
       
       Mayer bestätigte außerdem ein Gerücht, wonach die Tochter des Angeklagten
       am Mittwoch bei der Vernehmung ihres Vaters im Gerichtssaal anwesend
       gewesen sei. Schon vorher sei Fritzl "sichtlich verfallen". Als er seine
       Tochter auf der Zuschauertribüne gesehen habe, "war's mit ihm ganz aus".
       
       Auch der Angeklagte selbst wandte sich noch einmal an die Geschworenen und
       die Öffentlichkeit: "Ich bereue es aus ganzem Herzen, was ich meiner
       Familie angetan habe. Ich kann es leider nicht mehr gutmachen. Ich kann nur
       schauen, den Schaden nach Möglichkeit zu begrenzen." Anders als sein
       Verteidiger versuchte er keine Milde zu erheischen.
       
       Das Urteil ist auch im Sinne der missbrauchten Tochter, die sich laut
       Opferanwältin Eva Plaz gewünscht habe "dass der Angeklagte bis zum Tod zur
       Verantwortung gezogen wird". Die Frau, die mit einer neuen Identität
       ausgestattet wurde und mit ihren Kindern an einem geheim gehaltenen Ort
       lebt, muss jetzt nicht mehr mit dem Alptraum leben, dass ihr Peiniger eines
       Tages wieder vor der Tür steht.
       
       19 Mar 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Großbritannien
       
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       Josef Fritzl bekennt sich im Inzestprozess in allen Punkten schuldig. Es
       war wohl die Schilderung seiner Tochter, die seine Verteidigungsstrategie
       zusammenbrechen ließ.
       
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       Josef Fritzl gibt zum Autakt seines Strafverfahrens einige der ihm zur Last
       gelegten Taten zu. Mord und Sklaverei will er aber nicht begangen haben.
       Die Aussagen der Tochter werden per Video zugespielt.