# taz.de -- Gekündigt wegen 1,30 Euro: Emmely will kämpfen
       
       > Die Kündigung war im Februar für rechtskräftig erklärt worden. Jetzt will
       > die entlassene Supermarktkassierin vor dem Bundesverfassungsgericht um
       > ihr Recht kämpfen.
       
 (IMG) Bild: Barbara E., engagierte Gewerkschafterin: Aus ihrer Sicht ist die Kündigung politisch.
       
       BERLIN taz Der Fall der Berliner Kassiererin Barbara E. geht in die nächste
       Runde. Die Supermarktkette Kaisers Tengelmann hatte ihr auf Verdacht
       gekündigt hat, weil sie Getränkebons im Wert von 1,30 Euro unterschlagen
       haben soll. Am Mittwoch haben Barbara E., die auch unter dem Namen "Emmely"
       bekannt ist, und ihr Rechtsanwalt Benedikt Hopmann nun
       Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie
       argumentieren, dass die bisherigen gerichtlichen Entscheidungen, die die
       Verdachtskündigung für rechtens erklären, Grundrechte der Kassiererin
       verletzt hätten.
       
       Barbara E. wurde im Januar 2008 nach 31 Jahren unbeanstandeter
       Betriebszugehörigkeit gekündigt. Im Februar 2009 wurde die Kündigung in
       zweiter Instanz am Berliner Landesarbeitsgericht für rechtskräftig erklärt.
       Selbst bei einem Verdacht sei das Vertrauen so nachhaltig gestört, dass
       eine weitere Beschäftigung unzumutbar sei, argumentiert die Richterin am
       Landesarbeitsgericht. Revision ließ sie nicht zu. Ob der Verdacht der
       Wahrheit entsprach, musste beim Verfahren nicht bewiesen werden. Nach dem
       Urteil steht Emmely so da, als hätte sie tatsächlich die 1,30 Euro
       unterschlagen. Politiker quer durch die Parteien, darunter auch Horst
       Seehofer und Franz Müntefering, haben das Urteil kritisiert.
       
       Der Kündigung vorangegangen waren 2007 drei Streikwellen im Einzelhandel.
       Emmely, engagierte Gewerkschafterin, war die Letzte an der Streikfront in
       ihrer Filiale. Aus ihrer Sicht ist die Kündigung politisch. Kommt hinzu,
       dass der Preisdruck im Einzelhandel immer mehr dazu führt, Minijobber mit
       befristeten Verträgen einzustellen. Deren Stundenlohn: 6,25 Euro. Emmelys
       Stundenlohn nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit: 13 Euro. "Die
       Verdachtskündigung ist eine Möglichkeit, langjährige, teure
       Mitarbeiterinnen loszuwerden", sagt Hopmann.
       
       Die Verfassungsbeschwerde wurde vorsorglich eingereicht. Über sie wird erst
       verhandelt, wenn die zweite Beschwerde gegen die Nichtzulassung der
       Revision, die bis Ende April beim Bundesarbeitsgericht eingereicht wird,
       entschieden ist. Die Verfahren werden Jahre dauern.
       
       WALTRAUD SCHWAB
       
       26 Mar 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Waltraud Schwab
       
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