# taz.de -- Kommentar Grundsicherung für Kinder: Gut gemeint, schlecht gerechnet
       
       > Solange es nicht genügend Kita- und Arbeitsplätze für Mütter gibt, will
       > die Familienlobby arme Familien direkt finanziell unterstützen.
       
       Rechtzeitig zum Wahlkampf fordert ein Familienbündnis ein weiteres Mal eine
       Kindergrundsicherung: 500 Euro für alle Kinder bis 27 Jahre. Dass auch
       namhafte Experten sich anschließen, hat mit Familienministerin Ursula von
       der Leyens bisher wenig wirksamer Familienpolitik zu tun. Dabei war ihr
       Ansatz nicht schlecht: Elterngeld und Kita-Ausbau sollten vor allem die
       Erwerbstätigkeit der Mütter fördern. Würden sie mehr verdienen, hätte die
       Familie mehr Geld und es gäbe weniger Kinderarmut, so das Konzept. Deshalb
       unterstützte die Ministerin eine sogenannte "Objektförderung" statt einer
       "Subjektförderung": Der Staat stellt die Infrastruktur, damit die Eltern
       sich anschließend selbst finanzieren können. Das bringt weniger
       Transferkosten und mehr Steuern.
       
       Dummerweise funktioniert dieser Ansatz kurzfristig nicht. Und das ist es,
       was die Familienlobby nun antreibt: Es gibt im Moment weder die Kita- noch
       die Arbeitsplätze für Mütter. Deshalb drängen die Experten nun zur
       Subjektförderung: mehr Geld für Familien, vor allem für arme. Dabei findet
       auch das Bündnis Objektförderung prinzipiell richtig. Wenn die Kitas erst
       mal gebaut seien, dann könne die Grundsicherung wieder gesenkt werden,
       schlagen die Verbände vor.
       
       Das allerdings ist eine Rechnung ohne den Wirt, also ohne die Politik. Es
       klingt, als könne man die Familienleistungen mal eben so umbauen: dieses
       Jahr so, nächstes Jahr dann wieder anders. Wer je einen Blick in die
       Verfassungsgerichtsurteile zum Thema Familienleistungen geworfen hat, weiß,
       dass es hier um heilige Kühe geht. Jeder Deut an Änderungen bringt
       jahrelangen Rechtsstreit mit sich. Allein die Abschaffung des
       Ehegattensplittings, die das Bündnis zur Finanzierung vorschlägt, ist so
       wohl kaum verfassungsgemäß.
       
       Am besten wäre natürlich, man würde Subjekt- und Objektförderung gar nicht
       gegeneinander ausspielen, sondern einfach beides ermöglichen. Eine
       Grundsicherung statt des jetzigen Förderflickenteppichs ist dabei auf jeden
       Fall sinnvoll. 500 Euro pro Kind allerdings sind so erst mal nicht
       finanzierbar.
       
       15 Apr 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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