# taz.de -- Neonaziprozess in Österreich: Haft für Holocaustleugner
       
       > Ein Wiener Schwurgericht verurteilt den 67-jährigen Gerd Honsik wegen
       > Wiederbetätigung. Er hatte im spanischen Exil rechtsradikale Schriften
       > veröffentlicht.
       
 (IMG) Bild: Honsik bleibt uneinsichtig.
       
       WIEN taz | Der österreichische Neonazi Gerd Honsik ist Montagabend von
       einem Schwurgericht in Wien wegen Wiederbetätigung zu fünf Jahren Haft
       verurteilt worden. Honsik hatte sich vor fast 20 Jahren nach Spanien
       abgesetzt, um einer Haftstrafe wegen des gleichen Delikts zu entgehen. Erst
       im August 2007 hatte ihn die spanische Justiz auf einen internationalen
       Haftbefehl hin ausgeliefert. Im neuen Verfahren ging es um Schriften, die
       der 67-Jährige in Spanien veröffentlicht hat.
       
       Honsik wusste seinem Fanklub im Gerichtssaal etwas zu bieten. Er nahm mit
       zwei schweren Plastiktüten auf der Anklagebank Platz. Darin seien Beweise,
       dass die Gaskammern in den NS-Vernichtungslagern nie existiert hätten. Er
       versuchte auch die Einstufung der Waffen-SS als verbrecherische
       Organisation zu widerlegen und begann am letzten Prozesstag zu brüllen und
       mit den Fäusten auf den Tisch zu trommeln: "Ich will mich verteidigen
       dürfen. Ich habe nix zu verlieren. Ich habe statistisch noch neun Jahre
       Lebenserwartung."
       
       Anträge der Verteidigung, Historiker als Zeugen zu laden, die die Thesen
       des Angeklagten stützen sollten, wurden vom vorsitzenden Richter abgelehnt.
       Brigitte Bailer-Galanda, die Direktorin des Dokumentationsarchivs des
       österreichischen Widerstands erklärte in den Ö1-Nachrichten, sie selbst sei
       schon von Neonazis als Kronzeugin zitiert worden. Sie habe nämlich
       geschrieben, dass die Gaskammern in Auschwitz zumindest teilweise
       rückgebaut worden seien. Denn nach der Befreiung waren sie abgerissen
       worden.
       
       Das Urteil gegen Honsik ist noch nicht rechtskräftig, weil sowohl der
       Verteidiger als auch der Staatsanwalt Berufung eingelegt haben. Der
       87-jährige Anwalt Herbert Schaller könnte sich selbst demnächst vor dem
       Richter sehen. Der greise Jurist versuchte seinen Mandanten mit der
       Behauptung zu unterstützen, die Existenz von Gaskammern sei "keine
       Tatsache, sondern nur herrschende Meinung". Die Staatsanwaltschaft will
       nach Vorlage der schriftlichen Protokolle über eine Anklage entscheiden.
       
       Dass der Lieblingsanwalt der rechtsextremen Szene trotz eigener
       Wiederbetätigungsprozesse und Überschreitens der Altersgrenze überhaupt
       noch vor Gericht auftreten darf, ist ein Kuriosum. Laut Justizministerin
       Claudia Bandion-Ortner darf er nur noch aktiv werden, wenn er ein Mandat
       vor Ende 2007 angenommen hat.
       
       29 Apr 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Leonhard
       
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