# taz.de -- Studiengebühren bestehen vor Gericht: Campus-Maut bleibt
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals über die Studiengebühren
       > entschieden. Paderborner Studenten hofften, die Campus-Maut kippen zu
       > können – und wurden maßlos enttäuscht.
       
 (IMG) Bild: Erfolgloser Protest vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
       
       LEIPZIG taz Befürworter eines gebührenfreien Studiums haben eine
       entscheidende Niederlage erlitten. Das Bundesverwaltunggericht in Leipzig
       hat am Mittwochabend in letzter Instanz eine Klage gegen Studiengebühren in
       Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Die Erhebung von Gebühren sei rechtens, so
       lange sie sozialverträglich gestaltet werde.
       
       Es war das erste Mal, dass ein Bundesgericht sich mit dem
       Studiengebührengesetz eines Bundeslandes befasst hatte. Die Entscheidung
       gilt daher als Grundsatzurteil für alle sechs Länder, die Gebühren
       kassieren. Zumeist verlangen die Universitäten 500 Euro pro Semester.
       
       Geklagt hatten Studierendenvertreter aus Paderborn. Sie beriefen sich unter
       anderem auf den UN-Sozialpakt, den Deutschland 1973 ratifiziert hat. Dort
       ist die Rede von einer Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums. „Der
       Hochschulzugang darf nur von der Befähigung abhängig gemacht werden und
       nicht vom Geldbeutel“, hatte der Rechtsvertreter der Paderborner
       Studierenden zur Begründung der Klage gesagt.
       
       Zusätzlich prüfte das Bundesverwaltungsgericht, inwiefern Studiengebühren
       dem im Grundgesetz verankerten Recht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte
       widersprechen könnten. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass
       Studiengebühren sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem UN-Sozialpakt
       vereinbar sind.
       
       Es müsse lediglich sichergestellt werden, dass durch die Erhebung von
       Studiengebühren keine „unüberwindlichen sozialen Barrieren für die Aufnahme
       oder Weiterführung eines Studiums“ errichtet würden, hieß es zur Begründung
       des Urteils. Nordrhein-Westfalen habe aber aus diesem Grund
       Studiengebührenkredite eingeführt.
       
       Einen kleinen Erfolg konnten die Studierenden jedoch verbuchen. Denn das
       Gericht ließ keinen Zweifel daran, dass ihnen die Gefahr einer Verschuldung
       durch Studienkredite missfällt. Der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer
       kritisierte während der Verhandlung, dass sich durch Zinsen und
       Zinseszinsen „eine nicht unerhebliche Schuldenlast“ auftürmen könne.
       
       Und trotzdem: Insgesamt erfülle das Studiengebührengesetz in
       Nordrhein-Westfalen "noch" die Anforderungen der sozialen Verträglichkeit,
       hieß es zur Begründung. Das liegt auch an der Höchstsumme für Schulden aus
       Studienkrediten und Bafög-Darlehen, die das Land festgelegt hat. Mehr als
       10.000 Euro insgesamt und 1.000 Euro pro Semester an Schuldenlast sind
       ausgeschlossen. Diese Deckelung hat zur Folge, dass mehr als die Hälfte der
       Bafög-Empfänger de facto keine Studiengebühren bezahlt.
       
       Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig demonstrierten rund 300
       Studenten für eine kostenlose Bildung für alle, darunter auch Studenten aus
       Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Im Jahr 2005 hatte das
       Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die rot-grüne Bundesregierung
       den Ländern die Erhebung von Gebühren nicht verbieten darf. Daraufhin
       verlangten von Herbst 2006 an Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen als
       erste Länder Studiengebühren.
       
       Heute müssen Studierende außerdem in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und
       im Saarland Gebühren von bis zu 500 Euro pro Semester bezahlen. In Hessen
       hat eine rot-rot-grüne Parlamentsmehrheit im vergangene Jahr die zuvor von
       der CDU eingeführten Studiengebühren wieder abgeschafft.
       
       Alle Bundesländer, in denen Studiengebühren eingeführt wurden, bieten
       Kredite bei landeseigenen Banken oder der KfW-Förderbank an, mit denen die
       Gebühren bezahlt werden können. Zuletzt hatte das Saarland den Studierenden
       hierfür die Zinsen bis zwei Jahre nach dem Studium erlassen. Bei der NRW
       Bank liegt der Zinssatz momentan bei 5,9 Prozent.
       
       30 Apr 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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