# taz.de -- Urteil im Fall Templin: Hohe Haftstrafen für Neonazis
       
       > Zwei Brandenburger Neonazis, die im Juli 2008 einen Mann aus Templin
       > brutal erschlagen haben, sind zu hohen Haftstrafen verurteilt worden.
       
 (IMG) Bild: Sven P., mit Odals-Rune, wurde zu 10 Jahren Haft verurteilt.
       
       NEURUPPIN taz | Vor dem Neuruppiner Landgericht ist das Urteil gegen Sven
       P. und Christian W. ergangen. Die beiden Brandenburger waren des
       gemeinschaftlichen Mordes an dem 55 Jahre alten Bernd K. angeklagt. Der 19
       Jahre alte Sven P. wurde am späten Dienstagabend nach Jugendstrafrecht zur
       Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt. Sein Mittäter, der 22-jährige
       Christian W., wegen Beihilfe zum Mord zu neun Jahren und drei Monaten Haft.
       
       Im Sommer letzten Jahres hatten die beiden stadtbekannten Jungnazis einen
       arbeitslosen Alkoholiker in seiner Templiner Werkstatt über Stunden so
       schwer misshandelt, dass der Mann an seinen Verletzungen starb. Danach
       versuchten sie, die Leiche anzuzünden. Der zur Tatzeit 18 Jahre alte Sven
       P. soll danach gesagt haben, er habe mal sehen wollen, "wie ein Mensch
       stirbt" (die taz berichtete). Motiv für die Tat soll laut
       Staatsanwaltschaft "Mordlust" gewesen sein. Das Gericht sagte in der
       Urteilsbegründung, die Täter hätten sich "als Herr über Leben und Tod"
       aufgespielt und aufgrund ihrer rechten Gesinnung den alkoholkranken
       55-Jährigen als minderwertigen Menschen angesehen.
       
       Die Anwälte der Verurteilten hatten im Verlauf des vier Monate währenden
       Verfahrens versucht, ihren Mandanten als alkoholkranken Borderliner
       darzustellen, die Tat selbst als milieutypisch. Er plädierte am Dienstag
       für eine Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung nicht länger
       als drei Jahre. P.s Anwalt, der das Gericht mit immer neuen Beweis- und
       Befangenheitsanträgen überzogen hatte, plädierte für Freispruch.
       
       Beide Angeklagte sind mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen schwerer
       Brandstiftung, des Verwendens verfassungsfeindlicher Kennzeichen,
       Körperverletzung und Tierquälerei. Zur Tatzeit standen sie unter
       Bewährungsauflagen.
       
       Als Nebenklägerin war die Witwe des Opfers im Gerichtssaal. Ihr Anwalt
       stellte immer wieder auf den rechtsradikalen Hintergrund der Tat ab. So
       hatte die Polizei in Sven P.s Jugendzimmer Dutzende Nazi-Devotionalien und
       indizierte Rechtsrock-CDs vorgefunden, auf Christian W.s Körper ist ein
       Hakenkreuz eintätowiert. Der Vorsitzende Richter sagte denn auch in der
       Urteilsbegründung, das neonazistische Menschenbild der Angeklagten habe bei
       der Auswahl der Opfer eine Rolle gespielt.
       
       Während des gesamten Prozesses waren Familienangehörige des Getöteten im
       Saal. Sie wurden begleitet von Mitarbeiterinnen des Brandenburger Vereins
       Opferperspektive. Deren Vertreterin Johanna Kretschmann sagt gegenüber der
       taz, es sei "wichtig gewesen, dass die Tat von Templin als Mord verurteilt
       wurde".
       
       6 May 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anja Maier
       
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