# taz.de -- Urteil zu Bordellen: Sex für Geld auch in Wohnungen
       
       > Bordellbetreiberin gewinnt Verfahren gegen den Bezirk
       > Charlottenburg-Wilmersdorf.
       
 (IMG) Bild: Prostituierte sollen künftig einen speziellen Berufsausweis besitzen
       
       Strahlend verließ Bordellwirtin Kerstin Berghäuser am Mittwoch das Berliner
       Verwaltungsgericht. Ihr "Salon Prestige" darf Liebesdienste weiterhin in
       einem Wohnhaus anbieten. Das Gericht gab der Klage der gelernten
       Einzelhandelskauffrau gegen Schließungspläne der Bezirksbehörde statt. Dem
       zuständigen Stadtrat im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf war das
       Wohnungsbordell im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses nahe dem
       Kurfürstendamm ein Dorn im Auge gewesen.
       
       Die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wurde von Bezirken
       bisher unterschiedlich beurteilt. Das Verwaltungsgericht ließ allerdings
       wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles die Möglichkeit der Berufung
       in der nächsten Instanz zu. "Zwar haben wir einen einzelnen Fall beurteilt,
       er geht aber über die bisherige Rechtsprechung hinaus", sagte die
       Vorsitzende Richterin der 19. Kammer, Annegret von Alven-Döring.
       
       Nach Auffassung der Richter ist der "Salon Prestige" als Gewerbebetrieb
       mittlerer Größe an seinem jetzigen Standort in einem Mischgebiet aus
       Wohnungen und Gewerbe bauplanungsrechtlich ausnahmsweise zulässig.
       Anhörungen mehrerer Experten und Umfragen in der Nachbarschaft hätten
       ergeben, dass für die Nachbarn keine sogenannten milieubedingten Störungen
       zu verzeichnen seien. Die Richter hatten sich bei einem Ortstermin mit
       eigenen Augen davon überzeugt, dass der seit vier Jahren bestehende Salon
       in der Ringbahnstraße auf Anonymität und Diskretion ausgerichtet sei
       [1][(taz berichtete]). Es gebe keine Reklameschilder, Alkohol werde nicht
       ausgeschenkt, hieß es in der Urteilsbegründung.
       
       Der Kontaktbereichsbeamte des Viertels hatte im Prozess betont, ihm seien
       keinerlei Klagen zu Ohren gekommen. Das Gericht forderte den Gesetzgeber
       zum Handeln auf. Von Alven- Döring verwies darauf, dass Prostitution nicht
       mehr als sittenwidrig gelte. Auch bauplanungsrechtlich dürfe Prostitution
       nicht wegen moralischer Bedenken eingeschränkt werden. Bei der Berliner
       Polizei waren im vergangenen Jahr 232 Wohnungsbordelle bei insgesamt 633
       Prostitutionsbetrieben registriert. (Az.:VG 19 A 91.07) (dpa)
       
       7 May 2009
       
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