# taz.de -- Demjanjuk-Auslieferung: Kapitel noch nicht abgeschlossen
> Die juristische Aufarbeitung der NS-Diktatur ist gründlich gescheitert.
> Daran ändert auch der Fall des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Demjanjuk
> nichts.
(IMG) Bild: Der Demjanjuk-Prozess könnte auch Auswirkung auf andere noch lebende NS-Täter haben.
Kommt er oder kommt er nicht? Mehr als 30 Jahre hat John Iwan Demjanjuk die
Gerichte beschäftigt und lange Zeit drohte der Streit um ihn an formalen
Zuständigkeiten zu scheitern. Das juristische Tauziehen um seine
Auslieferung ist nun beendet: Der mutmaßliche NS-Täter ist am Dienstag aus
den USA nach Deutschland abgeschoben worden.
Endlich.
Denn auch 64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist die juristische
Aufarbeitung der NS-Verbrechen nicht abgeschlossen. Bis heute gehört die
Behauptung, diese Aufarbeitung des Nationalsozialismus sei gelungen, zu
einer der liebsten Legenden im Land der Schoah. Die fragwürdigen Urteile
der deutschen Justiz können aber bei genauerem Hinsehen nicht bezweifelt
werden - und die Legende fällt in sich zusammen. Der Historiker Norbert
Frei bezeichnete die bisherige Rechtsprechung als ein "Desaster", und der
baden-württembergische Justizminister Ulrich Groll (FDP) sprach von
Urteilen, die in einer "geradezu skandalösen Weise versucht haben,
nationalsozialistische Verbrecher, wenn nicht ganz freizusprechen oder
außer Verfolgung zu setzen, so doch nur mit milden Strafen zu belegen".
Zwar wurden in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen einige hochrangige
Nazis verurteilt, aber seit dem Kriegsende ermittelte die deutsche Justiz
in über 100.000 Fällen - lediglich 6500 Beschuldigte wurden verurteilt,
davon 150 zu lebenslanger Haft. Die meisten Verfahren endeten mit teilweise
fragwürdigen Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen.
Mit einem der ersten Gesetze ermöglichte der Bundestag 1949 bereits die
Straffreiheit von NS-Tätern bei "minderschweren Fällen". Eine Serie von
Entscheidungen sorgte in den 50er-Jahren für die weitere Nichtverfolgung
der Täter. 1960 verjährte Totschlag und 1968 verjährten alle
Beihilfeverbrechen, ohne dass die Politik eingriff. Im Zuge dieser Gesetze
verwandelten sich Tötungsdelikte von Nationalsozialisten in eine Straftat,
die von oben befohlen wurde ohne eigene Verantwortung. Der Historiker Frei
konnte nachweisen, dass wegen dieser Amnestiegesetze 44 Totschlagsdelikte
von NS-Tätern straffrei blieben. Eine Neufassung des
Ordnungswidrigkeitsgesetzes 1968 setzte noch mehr Schranken: War es bisher
lediglich möglich, Gehilfen milder zu bestrafen, so mussten sie fortan eine
geringere Strafe erhalten. Erst 1979 verhinderte der Bundestag - im dritten
Anlauf -, dass Mord verjährt.
Zwei Beispiele, deren Milde für viele andere Verfahren stehen: Der
SS-Sturmbannführer Otto Bradfisch, unter dessen Leitung 15.000 Juden
ermordet wurden, wurde 1961 in einem umstrittenen Urteil zu zehn Jahren
Zuchthaus verurteilt. Nach Meinung des Münchener Richters habe ihm zur
Täterschaft der "Täterwille" gefehlt - Bradfisch habe nur den Befehlen
einer verbrecherischen Staatsführung gehorcht. 2002 verurteilte das
Landgericht Hamburg den 93-jährigen Friedrich Engel wegen der Anordnung zur
Ermordung von 59 italienischen Geiseln im Mai 1944 zu einer siebenjährigen
Haftstrafe.
Der Fall Demjanjuk könnte einer der letzten Prozesse gegen einen
mutmaßlichen NS-Verbrecher sein: Glaubt man den Zeugenaussagen, dann war
der 89-jährige Ukrainer ein besonders grausamer Verbrecher. Als SS-Wachmann
im Vernichtungslager Sobibor soll er an der Ermordung von 29.000 Juden
beteiligt gewesen sein.
Im Fall Demjanjuk greift eine Ausnahme im deutschen Gesetz. Denn eigentlich
ist die hiesige Justiz nur zuständig, wenn der Täter ein Deutscher ist oder
die Straftat auf deutschem Boden verübt wurde. Weil aber eine große Anzahl
der Opfer aus Deutschland kamen und Demjanjuk in deutschem Auftrag
handelte, kann er nun belangt werden. Seine Verurteilung durch ein
deutsches Gericht könnte weitreichende Folgen für die Verfolgung anderer
NS-Straftäter haben: Noch ist etwas Zeit geblieben, um die wenigen
überlebenden Täter anklagen zu können, bevor sie sterben oder
verhandlungsunfähig werden. Denn das Kapitel der strafrechtlichen
Verfolgung von NS-Verbrechern ist bis heute nicht abgeschlossen.
12 May 2009
## AUTOREN
(DIR) Cigdem Akyol
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