# taz.de -- Demjanjuk-Auslieferung: Kapitel noch nicht abgeschlossen
       
       > Die juristische Aufarbeitung der NS-Diktatur ist gründlich gescheitert.
       > Daran ändert auch der Fall des mutmaßlichen Kriegsverbrechers Demjanjuk
       > nichts.
       
 (IMG) Bild: Der Demjanjuk-Prozess könnte auch Auswirkung auf andere noch lebende NS-Täter haben.
       
       Kommt er oder kommt er nicht? Mehr als 30 Jahre hat John Iwan Demjanjuk die
       Gerichte beschäftigt und lange Zeit drohte der Streit um ihn an formalen
       Zuständigkeiten zu scheitern. Das juristische Tauziehen um seine
       Auslieferung ist nun beendet: Der mutmaßliche NS-Täter ist am Dienstag aus
       den USA nach Deutschland abgeschoben worden.
       
       Endlich.
       
       Denn auch 64 Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist die juristische
       Aufarbeitung der NS-Verbrechen nicht abgeschlossen. Bis heute gehört die
       Behauptung, diese Aufarbeitung des Nationalsozialismus sei gelungen, zu
       einer der liebsten Legenden im Land der Schoah. Die fragwürdigen Urteile
       der deutschen Justiz können aber bei genauerem Hinsehen nicht bezweifelt
       werden - und die Legende fällt in sich zusammen. Der Historiker Norbert
       Frei bezeichnete die bisherige Rechtsprechung als ein "Desaster", und der
       baden-württembergische Justizminister Ulrich Groll (FDP) sprach von
       Urteilen, die in einer "geradezu skandalösen Weise versucht haben,
       nationalsozialistische Verbrecher, wenn nicht ganz freizusprechen oder
       außer Verfolgung zu setzen, so doch nur mit milden Strafen zu belegen".
       Zwar wurden in den Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen einige hochrangige
       Nazis verurteilt, aber seit dem Kriegsende ermittelte die deutsche Justiz
       in über 100.000 Fällen - lediglich 6500 Beschuldigte wurden verurteilt,
       davon 150 zu lebenslanger Haft. Die meisten Verfahren endeten mit teilweise
       fragwürdigen Verfahrenseinstellungen und Freisprüchen.
       
       Mit einem der ersten Gesetze ermöglichte der Bundestag 1949 bereits die
       Straffreiheit von NS-Tätern bei "minderschweren Fällen". Eine Serie von
       Entscheidungen sorgte in den 50er-Jahren für die weitere Nichtverfolgung
       der Täter. 1960 verjährte Totschlag und 1968 verjährten alle
       Beihilfeverbrechen, ohne dass die Politik eingriff. Im Zuge dieser Gesetze
       verwandelten sich Tötungsdelikte von Nationalsozialisten in eine Straftat,
       die von oben befohlen wurde ohne eigene Verantwortung. Der Historiker Frei
       konnte nachweisen, dass wegen dieser Amnestiegesetze 44 Totschlagsdelikte
       von NS-Tätern straffrei blieben. Eine Neufassung des
       Ordnungswidrigkeitsgesetzes 1968 setzte noch mehr Schranken: War es bisher
       lediglich möglich, Gehilfen milder zu bestrafen, so mussten sie fortan eine
       geringere Strafe erhalten. Erst 1979 verhinderte der Bundestag - im dritten
       Anlauf -, dass Mord verjährt.
       
       Zwei Beispiele, deren Milde für viele andere Verfahren stehen: Der
       SS-Sturmbannführer Otto Bradfisch, unter dessen Leitung 15.000 Juden
       ermordet wurden, wurde 1961 in einem umstrittenen Urteil zu zehn Jahren
       Zuchthaus verurteilt. Nach Meinung des Münchener Richters habe ihm zur
       Täterschaft der "Täterwille" gefehlt - Bradfisch habe nur den Befehlen
       einer verbrecherischen Staatsführung gehorcht. 2002 verurteilte das
       Landgericht Hamburg den 93-jährigen Friedrich Engel wegen der Anordnung zur
       Ermordung von 59 italienischen Geiseln im Mai 1944 zu einer siebenjährigen
       Haftstrafe.
       
       Der Fall Demjanjuk könnte einer der letzten Prozesse gegen einen
       mutmaßlichen NS-Verbrecher sein: Glaubt man den Zeugenaussagen, dann war
       der 89-jährige Ukrainer ein besonders grausamer Verbrecher. Als SS-Wachmann
       im Vernichtungslager Sobibor soll er an der Ermordung von 29.000 Juden
       beteiligt gewesen sein.
       
       Im Fall Demjanjuk greift eine Ausnahme im deutschen Gesetz. Denn eigentlich
       ist die hiesige Justiz nur zuständig, wenn der Täter ein Deutscher ist oder
       die Straftat auf deutschem Boden verübt wurde. Weil aber eine große Anzahl
       der Opfer aus Deutschland kamen und Demjanjuk in deutschem Auftrag
       handelte, kann er nun belangt werden. Seine Verurteilung durch ein
       deutsches Gericht könnte weitreichende Folgen für die Verfolgung anderer
       NS-Straftäter haben: Noch ist etwas Zeit geblieben, um die wenigen
       überlebenden Täter anklagen zu können, bevor sie sterben oder
       verhandlungsunfähig werden. Denn das Kapitel der strafrechtlichen
       Verfolgung von NS-Verbrechern ist bis heute nicht abgeschlossen.
       
       12 May 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cigdem Akyol
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Mutmaßlicher NS-Verbrecher in U-Haft: John Iwan Demjanjuk überführt
       
       Der mutmaßliche NS-Verbrecher Demjanjuk sitzt in Untersuchungshaft. Nach
       seiner Ankunft aus den USA wurde er auf eine Gefängnis-Krankenstation in
       München gebracht.
       
 (DIR) Kommentar Demjanjuk: Keine Rache, sondern Aufklärung
       
       Ist es ein Zeichen irdischer Gerechtigkeit, wenn dem 89 Jahre alten
       mutmaßlichen NS-Schergen Demjanjuk der Prozess gemacht wird? Ja, es ist.