# taz.de -- Bürgerrechtler tracken Kleingedrucktes: Auch mal Google überwachen
       
       > Facebook, Google und Co wechseln gerne mal die AGB – und sagen nicht
       > immer Bescheid. Bürgerrechtler haben einen Tracker gebaut, der stets
       > warnt. Auch deutsche User sollten ihn nutzen.
       
 (IMG) Bild: Geänderte Google-AGBs: Wer schaut da alleine noch durch?
       
       BERLIN taz | Im Februar gab's Stunk in der Nutzerschaft des populären
       Social Networking-Anbieters Facebook: Dessen Nutzungsbedingungen waren so
       verändert worden, dass es der Website künftig scheinbar erlaubt war, selbst
       dann noch über vom Nutzer eingestellte Inhalte zu verfügen, wenn dieser
       sich längst abgemeldet hatte.
       
       Als die Sache bekannt wurde, ging ein Sturm der Entrüstung durch viele
       Blogs: Einige User fühlten sich von Facebook gar "enteignet". Letztlich
       musste Firmengründer Mark Zuckerberg die Kundschaft beruhigen und erklärte,
       die Sache sei ein juristischer Fehler gewesen. Für die Zukunft kündigte er
       darüber hinaus mehr Demokratie bei der Ausgestaltung der Firmenpolitik an,
       beispielsweise durch Online-Wahlen zu bestimmten Entwicklungen innerhalb
       der Website.
       
       Die Sache wäre wohl kaum in die Schlagzeilen geraten, wären mehreren
       Nutzern die Veränderungen in Facebooks Verträgen nicht ins Auge gestochen.
       Letzteres ist allerdings tatsächlich nicht ganz leicht: Überarbeitungen der
       so genannten "Terms of Services", kurz TOS (zu Deutsch: "Allgemeine
       Geschäftsbedingungen, AGB"), müssen Nutzern nach US-Recht nämlich nicht
       einmal speziell mitgeteilt werden.
       
       Es genügt, die neuen Vertragsinhalte auf der Website zu platzieren; ist ein
       Unternehmen "nett", werden Unterschiede farblich markiert, ist es das
       nicht, kann und muss man sich in der Bleiwüste selbst herauspicken, was
       sich getan hat.
       
       Die amerikanische Netzbürgerrechtsorganisation Electronic Frontier
       Foundation (EFF) hat deshalb nun einen so genannten [1]["TOS-Tracker"]
       aufgesetzt. Die dazugehörige Website überwacht automatisiert die
       Nutzungsbedingungen von aktuell 44 bekannten Internet-Angeboten von Firmen
       und Regierungsorganisationen von A wie Amazon bis Y wie YouTube.
       
       Das soll möglichst übersichtlich geschehen: Ist eine Neuerung verzeichnet,
       wird sie in Gelb dargestellt, Streichungen sind in Blau hervorgehoben
       (siehe Bild). Durch das Kleingedruckte muss man sich dennoch kämpfen, doch
       gibt es immerhin nun einen zentralen Ort im Netz, an dem künftig alle
       TOS-Änderungen wichtiger Seiten gebündelt sind.
       
       ## Deutsche besser geschützt – aber viele lesen AGB nicht
       
       In Deutschland ist es weniger leicht, mal eben seine gesamten
       Nutzungsbedingungen umzukrempeln. Wird dies getan, müssen den Usern die
       neuen AGB immerhin vorgelegt werden - beispielsweise, wenn sie die Website
       erneut betreten oder aber schriftlich per E-Mail.
       
       Zudem wird ein wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB vorausgesetzt, der
       den Nutzer vorwarnt, dass es zu Änderungen kommen kann; außerdem muss der
       User eine ausreichend bemessene Reaktionsfrist erhalten und darauf
       hingewiesen werden, dass die neuen AGB für ihn in Kraft treten, sollte er
       sich nicht rühren.
       
       Martin Madej vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält regelmäßige
       AGB-Änderungen für ein Grundproblem im Internet. Viele Firmen behielten
       sich eine vollständige Umkrempelung ihrer Bedingungen jederzeit vor.
       
       "Das Problem ist, dass es dabei eine 'Friss oder Stirb'-Haltung gibt:
       Stimmt der Nutzer neuen AGB nicht zu, ist er raus aus einem Dienst."
       Dementsprechend helfe die Kundeninformation auch wenig. Viele Verbraucher
       machten sich außerdem nicht die Mühe, das, was in den Verträgen stehe, auch
       zu lesen.
       
       "Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber auch, dass wichtige
       Bestandteile, etwa die Widerrufsklausel, besonders hervorgehoben werden."
       Probleme mit US-Firmen sieht auch der vzbv: So läuft derzeit ein
       Rechtstreit des Verbandes mit Google um dessen AGB. Die habe sich seit
       einer entsprechenden Abmahnung bereits mehrfach geändert, so Madej.
       
       Trotzdem würde es sich sicher lohnen, auch für deutsche AGB einen Tracker
       aufzusetzen: Es kommt eher selten vor, dass es wirklich scharfe Proteste
       gegen Veränderungen der Nutzungsbedingungen gibt, vieles rutscht einfach
       durch. Ende 2007 versuchte das soziale Netzwerk StudiVZ, den Einbau
       zielgerichteter Reklame in das Angebot zu erleichtern.
       
       Einige Nutzer betrachteten die damit einhergehende AGB-Änderung allerdings
       als Angriff auf ihre Privatsphäre, in den Medien machte der Begriff von
       "Schnüffel-Werbung" die Runde. Nach allerlei Hin und Her entschloss sich
       StudiVZ schließlich, strittige Passagen der AGB durch sanftere zu ersetzen.
       
       Unter Juristen gibt es unterdessen Streitigkeiten, inwiefern eine
       amerikanische TOS tatsächlich auch deutsche Nutzer betrifft. So gibt es
       etwa Software-Lizenzbedingungen, so genannte EULAs, die man nach US-Recht
       bereits annimmt, indem man nur die Hülle einer Programm-CD aufreißt - was
       nach hiesiger Gesetzeslage schlicht nicht geht.
       
       Allerdings setzen große Websites wie Google oder Facebook längst an
       europäisches Recht angepasste Nutzungsbedingungen ein, die sich im Tenor
       dann an den US-TOS orientieren, aber wasserdichter sind als ein reiner Text
       nach amerikanischem Recht.
       
       8 Jun 2009
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.tosback.org/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ben Schwan
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Versicherung
       
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