# taz.de -- Ärztliche Behandlungsfehler: Pfusch am Bauch
       
       > Die Zahl der Beschwerden über ärztliche Behandlungsfehler steigt. Nur ein
       > Viertel der Fälle landet bei einer Schlichtungsstelle. Die Dunkelziffer
       > liegt deutlich höher.
       
 (IMG) Bild: Vergessene Arztschere im Körper einer Australierin, 18 Monate nach der OP per Röntgenbild diagnostiziert.
       
       BERLIN taz | Immer mehr Menschen in Deutschland beschweren sich über
       Behandlungsfehler in Krankenhäusern und Arztpraxen. Im vergangenen Jahr
       haben knapp 11.000 Menschen ihren Fall den Schlichtungsstellen bei den
       Landesärztekammern vorgelegt. Das sind noch einmal fünf Prozent mehr als
       2007. "Jeder Fehler ist einer zu viel, aber sie passieren", sagte Andreas
       Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern, bei der
       Präsentation der Zahlen am Donnerstag in Berlin.
       
       Insgesamt beschweren sich laut Bundesärztekammer im Jahr rund 40.000
       Menschen über angeblichen Ärztepfusch, davon landet allerdings nur ein
       Viertel bei den außergerichtlichen Schiedsstellen. Der Rest werde direkt
       über die Haftpflichtversicherer und Krankenkassen aufgearbeitet - oder
       landet gleich vor Gericht. Darunter seien vor allem schwere Fälle, etwa
       wenn bei einer Operation fälschlicherweise das linke anstelle des rechten
       Beins amputiert oder das Operationsbesteck in der Bauchhöhle vergessen
       wurde.
       
       Allerdings wurde nur knapp jeder dritte Fall, der im vergangenen Jahr einer
       der Schlichtungsstellen vorlag, am Ende auch als Behandlungsfehler
       anerkannt. Da diese Stelle bei den Ärztekammern angesiedelt ist, werfen
       Patientenorganisationen ihr jedoch immer wieder vor, nicht völlig
       unabhängig zu sein. Die Ärzteschaft bestreitet dies. Die
       Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD),
       verlangt, dass an den Schlichtungsverfahren auch Patientenvertreter
       beteiligt sein sollen. Das sei bisher nicht überall der Fall.
       
       Rund 70 Prozent der beklagten Fehler passieren in Krankenhäusern. An erster
       Stelle der Fälle, bei denen die Schlichtungsstellen der Ärztekammern einen
       Behandlungsfehler anerkannt haben, lagen im Jahr 2008 Komplikationen bei
       künstlichen Hüftgelenken. Bei Operationen sei es beispielsweise mehrfach
       vorgekommen, dass wegen Fehlern der Ärzte Nerven geschädigt wurden, nach
       dem Eingriff das eine Bein länger war als das andere oder sich in der Hüfte
       unbemerkt Eiter bildete, berichtete die Orthopädin Renée Fuhrmann bei der
       Pressekonferenz der Bundesärztekammer. In den Arztpraxen rangierten im Jahr
       2008 die Fälle an der Spitze der Fehlerliste, bei denen eine
       Brustkrebsdiagnose falsch war.
       
       Die wirkliche Zahl der ärztlichen Behandlungsfehler in Deutschland dürfte
       allerdings deutlich höher liegen, als von der Bundesärztekammer eingeräumt.
       Die Dunkelziffer ist enorm.
       
       Berechnungen der EU-Kommission zufolge kommt es bei rund jeder zehnten
       Behandlung in Krankenhäusern zu Beschwerden, die nicht direkt in
       Zusammenhang mit der Krankheit stehen. Dazu zählen chirurgische
       Behandlungsfehler, fehlerhafte Medikation oder eine falsche Diagnose.
       Allein die Zahl der vermeidbaren Infektionen belaufe sich jährlich auf mehr
       als vier Millionen Fälle.
       
       Laut dem "Aktionsbündnis Patientensicherheit" werden bei fünf bis zehn
       Prozent der jährlich etwa 17 Millionen Klinikbehandlungen in Deutschland
       Patienten Opfer von "unerwünschten Ereignissen". Bei einem Drittel dieser
       Fälle liegt ein Fehler vor, das entspräche 280.000 bis 560.000 Fällen von
       Ärztepfusch pro Jahr. Bis zu 17.000 Menschen sterben demnach an den Folgen.
       Das Ärzte-Bündnis hatte im vergangenen Jahr öffentlichkeitswirksam eigene
       Behandlungsfehler bekannt gemacht und die Ärzteschaft zu einem offeneren
       Umgang mit diesem Thema aufgefordert.
       
       Das fordert auch die Patientenbeauftragte der Regierung. "Wir brauchen in
       allen Krankenhäusern ein verbindliches Fehlermeldesystem", sagte
       Kühn-Mengel der taz. Dabei müssten auch Beinahe-Fehler miteinbezogen werden
       - ähnlich wie bei Airlines. Zwar betrieben einige Krankenhäuser ein solches
       Risikomanagement, bisher aber nur freiwillig. Ein entsprechendes
       "Patientenrechtegesetz" sei aber erst nach der Bundestagswahl realistisch.
       
       12 Jun 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
       
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