# taz.de -- Kommentar Patientenverfügungen: Selbstbestimmt sterben
> Das neue Gesetz verdient Lob. Es erkennt nicht nur die in der Verfassung
> garantierte Selbstbestimmtheit des Individuums an, sondern stärkt sie
> auch ausdrücklich.
Jeder Mensch entscheidet am Ende selbst, wie er stirbt. Auch dann, wenn er
diese Entscheidung seinem Arzt nicht mehr bei vollem Bewusstsein mitteilen
kann. Dies ist das Ziel von Patientenverfügungen, und der Bundestag hat gut
daran getan, diese Willenserklärungen endlich gesetzlich festzuschreiben.
Denn damit hilft er bei Entscheidungen über Leben und Tod vielen aus einem
Dilemma. Den Ärzten, die in einer juristischen Grauzone agieren, den
Angehörigen, die oft über den Wunsch des Kranken mutmaßen müssen, und vor
allem den Patienten selbst, die künftig davon ausgehen können, dass ihrem
Willen Folge geleistet wird.
Allein deshalb verdient das neue Gesetz Lob. Es erkennt die in der
Verfassung garantierte Selbstbestimmtheit des Individuums nicht nur an,
sondern stärkt sie ausdrücklich. Schließlich kann jeder Mensch frei
bestimmen, welche medizinische Behandlung er bei welcher Erkrankung
akzeptiert und welche nicht. Durch die Novelle gilt dieses Recht künftig
auch dann verbindlicher, wenn ein Patient nur noch durch Maschinen am Leben
erhalten wird, etwa mit Gehirnschäden im Koma liegt.
Im Detail weist jedoch auch der jetzt beschlossene Gesetzentwurf Mängel
auf. Wer eine Patientenverfügung schreiben möchte, muss diese konkret
formulieren - und sollte über Krankheiten und Heilungschancen Bescheid
wissen. Die Abgeordneten trauen den Menschen diese Kompetenz zu. Dafür gibt
es sicher gute Gründe.
Bevor man über das Sterben schreibt, wird man sich mit vielen beraten, und
wer unsicher ist, wird im Zweifel keine Verfügung verfassen. Doch Praktiker
bestätigen, dass viele Patientenverfügungen zu vage formuliert sind, um
wirksam zu werden, etwa weil ältere Menschen Formalien nicht einhalten.
Dieses Problem ignoriert das neue Gesetz - eine Beratung durch den Arzt
wäre hier hilfreich.
19 Jun 2009
## AUTOREN
(DIR) Ulrich Schulte
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Zukunft auch an Patientenverfügungen halten, wenn der Kranke wieder genesen
könnte.