# taz.de -- Kampftrinken mit Todesfolge: Berliner Wirt muss ins Gefängnis
       
       > Urteil im im Berliner "Tequila-Prozess": Wirt Aytac G. ist wegen schwerer
       > Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
       
 (IMG) Bild: Kein singulärer Fall: Nach Wetttrinken verurteilter Berliner Wirt.
       
       Für drei Jahre und fünf Monate muss der ehemalige Gastwirt Aytac G. ins
       Gefängnis. Das Berliner Landgericht befand ihn der schweren
       Körperverletzung mit Todesfolge und Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz
       für schuldig. Weil der 28-Jährige zu lange auf sein Verfahren warten
       musste, gelten zwei Monate der Strafe als verbüßt, außerdem werden ihm die
       sieben Monate angerechnet, die er in Untersuchungshaft saß.
       
       G. hatte im Februar 2007 in seiner Kneipe "Eye T" im Stadtteil
       Charlottenburg mit dem 16-jährigen Schüler Lukas W. ein Kampftrinken
       veranstaltet. Lukas W. trank binnen einer Dreiviertelstunde 48 Gläser
       Tequila, während der Wirt selbst fast nur Wasser trank. In Folge des
       Exzesses fiel Lukas W. ins Koma, aus dem er nicht mehr erwachte. Vier
       Wochen später war er tot.
       
       Noch kurz vor der Urteilsverkündung argumentierten die Verteidiger,
       Johannes Eisenberg und Stefanie Schork, es habe sich bei dem Geschehen um
       einen tragischen Unglücksfall gehandelt. Ihr Mandant habe zu keiner Zeit
       die Absicht gehabt, den Tod von Lukas W. herbeizuführen. "Er hat sich auf
       einen Blödsinn eingelassen, er hat eine Entscheidung getroffen, die war
       dämlich", sagte Schork. Aber Aytac G. habe kein Verbrechen begangen. Anders
       als bei Tritten, Stichen oder Schlägen wäre ihrem Mandanten nicht klar
       gewesen, dass der immense Alkoholkonsum zum Tod des Jugendlichen führen
       würde. Sie bezweifelte auch, dass das Wetttrinken, wie von der
       Staatsanwaltschaft behauptet, gegen die guten Sitten verstoße. Schließlich
       fänden derartige Duelle auf jeder zweiten Party statt.
       
       Die Forderung des Staatsanwaltes von vier Jahren Haft sei der Schuld von
       Aytac G. nicht angemessen, zumal die Jugendlichen, die beim Wetttrinken und
       beim Betrug assistiert hatten, von einer Jugendstrafkammer lediglich mit
       Verwarnungen bedacht wurden.
       
       All diese Überlegungen, welche die Verteidigerin ins Feld führte, habe das
       Gericht geprüft, versicherte der Vorsitzende Richter Peter Faust. "In der
       Tat ist es gar nicht so simpel zu begründen, warum das strafbar ist." Der
       Schüler habe das Wetttrinken initiiert, "er hat das Geschehen nahezu
       herbeigenötigt". Die Besonderheit dieser Körperverletzung sei, dass keine
       der üblichen Waffen benutzt wurden und dass der Geschädigte sich den Stoff,
       an dem er starb, selbst verabreichte: "Lukas W. hat jedes der 48 Gläser
       selbst in die Hand genommen", sagte der Richter. "Er hat sich selbst
       gefährdet. Aber diese Selbstgefährdung ist dem Angeklagten zuzurechnen."
       Aytac G. habe gewusst, dass es kein fairer Wettkampf gewesen sei, bei dem
       er bis zur 20. Runde, möglicherweise auch bis zur 30. Runde nur Wasser
       trank. "Das Ziel der Aktion war eine Körperverletzung", befand der Richter.
       Der Angeklagte habe zwar nicht die Gefahr der Atemlähmung gekannt, aber
       nach einem früheren Wetttrinken mit einem 18-Jährigen gewusst, dass es
       schon nach 20 Tequila zu erheblichen Ausfallerscheinungen kommen könne. Er
       habe für seinen damaligen Gegner sogar erwogen, die Hilfe eines Notarztes
       zu holen. "Selbstverständlich wollte Aytac G. nicht den Tod von Lukas W.
       herbeiführen. Sonst wäre er ja wegen Totschlags oder Mordes angeklagt
       worden."
       
       Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt und eine Debatte über
       sogenanntes Komasaufen ("Binge-Drinking") und Flatrate-Partys ausgelöst.
       
       Dass das Schicksal von Lukas W. besonders tragisch, aber keineswegs
       singulär ist, zeigen die Zahlen, die die Berliner Polizei am Freitag
       veröffentlichte. Genau 834 betrunkene Kinder und Jugendliche haben die
       Beamten in Berlin im laufenden Jahr bereits aufgegriffen - im gesamten Jahr
       2008 waren es 1.209 Fälle.
       
       4 Jul 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Uta Eisenhardt
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Mexiko
       
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