# taz.de -- Transparentere Sponsoringaktivitäten: Einblick in Pharmakonzerne
       
       > Pharmafirmen, die dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die
       > Arzneimittelindustrie (FSA) angehören, müssen ihre finanziellen
       > Unterstützungen von Organisationen offenlegen.
       
 (IMG) Bild: Müssen ihre Sponsoringtätigkeiten offenlegen: Pharmakonzerne.
       
       HAMBURG taz | Das Datum 31. März müssen sich Pharmafirmen seit diesem Jahr
       gut merken - vor allem, wenn sie dem Verein Freiwillige Selbstkontrolle für
       die Arzneimittelindustrie (FSA) angehören. Denn das Bundeskartellamt hat im
       Oktober 2008 einen "FSA-Kodex Patientenorganisationen" als Wettbewerbsregel
       anerkannt.
       
       Dieser verpflichtet die gegenwärtig 70 Mitgliedsfirmen, ihre
       Sponsoringaktivitäten transparenter zu machen: "Mindestens einmal
       jährlich", immer spätestens Ende März, müssen die FSA-Unternehmen nun eine
       Liste derjenigen Selbsthilfeorganisationen veröffentlichen, die sie
       "finanziell unterstützen" oder denen sie "erhebliche indirekte oder
       nichtfinanzielle Zuwendungen" - etwa Serviceleistungen beauftragter
       Agenturen - gewähren.
       
       Klar ist, dass Geldbeträge genannt werden sollen; aber wie detailliert und
       wo genau die "Unterrichtung der Öffentlichkeit" gemäß Paragraf 14 zu
       erfolgen hat, steht nicht in dem Kodex, der diverse Spielräume für
       Interpretationen offenlässt.
       
       Wer erwartet hatte, dass der FSA selbst für Durchblick sorgen und zum
       Stichtag eine Tabelle mit sämtlichen Unternehmen und Sponsorengeldern
       vorlegen würde, wartete vergeblich. Der FSA habe seine Mitglieder "nicht
       aufgefordert, den Verein zu informieren, ob und, wenn ja, welche
       Organisationen sie unterstützen", erläutert die Unterföhringer PR-Agentur
       wbpr, die im Auftrag des FSA Anfragen von Journalisten beantwortet. Der FSA
       gehe davon aus, dass die obligatorischen Listen "in der Regel" auf den
       Webseiten der Firmen veröffentlicht werden. Praktisch bedeutet dies, dass
       Interessierte mühsame Recherchearbeit auf sich nehmen müssen. Zunächst gilt
       es, auf der Homepage des FSA nachzuschauen, welche Pharmafirmen dem
       industriellen Selbstkontrollverein überhaupt angehören. Dort fündig
       geworden, kann man beginnen, die - durchaus unterschiedlich gestalteten -
       Internetauftritte der Unternehmen zu durchsuchen.
       
       Oder man erspart sich diesen Aufwand und erkundigt sich gleich bei der
       jeweiligen Firmenpressestelle nach den Sponsoringlisten. Denn "zur
       Verfügung stellen" müssen die FSA-Firmen die Listen gemäß Kodex schon.
       Sonst verstoßen sie nämlich gegen denselben und müssen ein Prüfverfahren
       und Sanktionen befürchten - jedenfalls, wenn der FSA dies selbst
       mitbekommen oder darauf hingewiesen werden sollte.
       
       Wie man Zahlungen und geldwerte Serviceleistungen für
       Patientenorganisationen wirklich nachvollziehbar und vergleichbar
       darstellen kann, hatte die Arzneimittelkommission der Bundesärztekammer
       voriges Jahr in einer kritischen Stellungnahme zum FSA-Kodex erklärt:
       "Besser ist eine allgemein zugängliche, öffentliche Registerpflicht - alles
       andere ist per se intransparent."
       
       9 Jul 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus-Peter Görlitzer
       
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