# taz.de -- Klagen für Volksbegehren: Verfassungsrichter verstehen Senat nicht
       
       > Bei der Verhandlung signalisiert das Gericht grünes Licht für teure
       > Volksbegehren.
       
 (IMG) Bild: Es geht auch um die Zukunft dieser ganz jungen Demokraten
       
       Die Initiatoren des Volksbegehrens für eine bessere Kita-Betreuung konnten
       sich am Dienstag freuen: Bei der mündlichen Verhandlung vor dem
       Verfassungsgerichtshof zeichnete sich ab, dass das Gericht das
       Volksbegehren für zulässig hält. Der Senat hatte argumentiert, dass es 166
       Millionen Euro kosten würde, die Forderungen umzusetzen. Das entspricht
       0,83 Prozent der jährlichen Ausgaben - und damit würden die Bürger zu tief
       in die Budgethoheit des Parlaments eingreifen. Daher hatte der Senat eine
       landesweite Abstimmung zu diesem Thema nicht zugelassen. Dagegen klagen die
       Initiatoren des Volksbegehrens.
       
       Der Senat kam mit seiner Argumentation vor Gericht nicht weit. "Das
       verstehe ich jetzt aber nicht so ganz", sagte eine Richterin an einer
       Stelle zum Vortrag des Senatsvertreters. Sie verwies darauf, dass das
       Abgeordnetenhaus die Verfassung extra geändert hatte. Zuvor waren alle
       Volksentscheide untersagt, die den Haushalt betreffen - jetzt sind es nur
       noch die Gesetze, die das Haushaltsgesetz ändern. Nach Ansicht des Senats
       hat diese Änderung aber keine Auswirkungen. Weiterhin seien alle
       Volksentscheide abzulehnen, die zu nicht unerheblichen Kosten führen. Die
       Richterin sah das anders: "Mir fällt es schwer nachzuvollziehen, dass sich
       nichts ändern sollte." Es sei die "naheliegendere Interpretation", dass das
       Abgeordnetenhaus mit seiner Verfassungsänderung den Spielraum für
       Volksentscheide ausweiten wollte.
       
       Das Urteil soll am 6. Oktober veröffentlicht werden. Wenn das Gericht die
       Entscheidung des Senats kippt, muss die Initiative anschließend 170.000
       Unterschriften innerhalb von vier Monaten sammeln. Danach fände dann der
       landesweite Volksentscheid statt. Die Initiative fordert unter anderem mehr
       Fachkräfte in Kitas sowie mehr Teilzeitplätze für Kinder ab drei Jahre.
       
       Gleichzeitig verhandelte das Gericht ein zweites Volksbegehren. In diesem
       geht es um die Veröffentlichung der Verträge über die Privatisierung der
       Wasserbetriebe. Die Anwälte beider Seiten stritten sich darum, ob die
       Verträge - wie von der Initiative gefordert - für ungültig erklärt werden
       dürfen, falls sie nicht veröffentlicht werden. Eine Meinung des Gerichts
       war hier allerdings noch nicht erkennbar. Das Urteil soll auch in diesem
       Verfahren am 6. Oktober fallen.
       
       14 Jul 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Heiser
       
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