# taz.de -- Autobrände in Berlin: Anwältin vermutet Rechtsbeugung
       
       > Anwältin moniert, dass die verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur
       > wegen des öffentlichen Drucks in U-Haft bleiben müsse.
       
 (IMG) Bild: Jetzt greift auch die Justiz gegen mutmaßliche Auto-Brandstifter durch
       
       Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin
       Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren
       Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom
       Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. "Das Landgericht
       hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen
       Gehörs seine Entscheidung getroffen", moniert Arndt.
       
       Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft
       bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine
       Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim
       Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung einer
       Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die 21-Jährige aus der
       linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des Verdachts der Brandstiftung an
       einem Pkw in Untersuchungshaft.
       
       Ihre Anwältin kritisiert weiter, dass sie die Entscheidung erst aus der
       Presse erfahren habe. Außerdem werde das Argument, es bestehe Fluchtgefahr,
       nicht begründet. Der Bundesgerichtshof habe jedoch deutlich gemacht, dass
       dies für eine Entscheidung bei der Verhängung oder Aussetzung von
       Untersuchungshaft nötig sei. Die Anwältin erklärte, bei ihrer Mandantin
       spreche nichts für die Fluchtgefahr. Sie habe eine Wohnung, sei nicht
       vorbestraft, gehe regelmäßig ihrer Ausbildung nach und lebe in einem festen
       sozialen Gefüge. Auch habe R., die nach ihrer ersten Festnahme am 18. Mai
       zunächst freigelassen und am 20. Mai erneut festgenommen wurde, schon
       damals Gelegenheit zur Flucht gehabt.
       
       Der Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem
       Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig
       kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten. Mit
       der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der
       Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem öffentlichen
       und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt. Beim Berliner
       Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen. PETER NOWAK
       
       7 Aug 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Peter Nowak
       
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