# taz.de -- Autobrände in Berlin: Anwältin vermutet Rechtsbeugung
> Anwältin moniert, dass die verdächtigte Auto-Zündlerin Alexandra R. nur
> wegen des öffentlichen Drucks in U-Haft bleiben müsse.
(IMG) Bild: Jetzt greift auch die Justiz gegen mutmaßliche Auto-Brandstifter durch
Das Urteil des Berliner Landgerichts, wonach die mutmaßliche Autozündlerin
Alexandra R. weiter in Untersuchungshaft bleiben muss, wird von deren
Rechtsanwältin Martina Arndt scharf kritisiert. Ihr sei als Anwältin vom
Landgericht keine Frist zur Stellungnahme gewährt worden. "Das Landgericht
hat unter Umgehung des verfassungsrechtlichen Grundsatzes des rechtlichen
Gehörs seine Entscheidung getroffen", moniert Arndt.
Das Landgericht hatte am Dienstag entschieden, dass R. in Untersuchungshaft
bleiben muss. Damit revidierte es auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine
Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten, das vor einer Woche beim
Haftprüfungstermin den Haftbefehl gegen Meldeauflagen und die Zahlung einer
Kaution von 15.000 Euro außer Vollzug gesetzt hatte. Die 21-Jährige aus der
linken Szene sitzt seit Mitte Mai wegen des Verdachts der Brandstiftung an
einem Pkw in Untersuchungshaft.
Ihre Anwältin kritisiert weiter, dass sie die Entscheidung erst aus der
Presse erfahren habe. Außerdem werde das Argument, es bestehe Fluchtgefahr,
nicht begründet. Der Bundesgerichtshof habe jedoch deutlich gemacht, dass
dies für eine Entscheidung bei der Verhängung oder Aussetzung von
Untersuchungshaft nötig sei. Die Anwältin erklärte, bei ihrer Mandantin
spreche nichts für die Fluchtgefahr. Sie habe eine Wohnung, sei nicht
vorbestraft, gehe regelmäßig ihrer Ausbildung nach und lebe in einem festen
sozialen Gefüge. Auch habe R., die nach ihrer ersten Festnahme am 18. Mai
zunächst freigelassen und am 20. Mai erneut festgenommen wurde, schon
damals Gelegenheit zur Flucht gehabt.
Der Haftbefehl gegen R. war damals erst ausgestellt worden, nachdem
Boulevardmedien und CDU-Politiker die Freilassung der Frau heftig
kritisiert und eine härtere Gangart gegen Autozündler gefordert hatten. Mit
der Entscheidung des Landgerichts werde die weitere Anordnung der
Untersuchungshaft für straffremde Zwecke missbraucht, um dem öffentlichen
und politischen Druck gerecht zu werden, kritisiert Arndt. Beim Berliner
Landgericht wollte dazu keiner Stellung nehmen. PETER NOWAK
7 Aug 2009
## AUTOREN
(DIR) Peter Nowak
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