# taz.de -- Debatte Pressefreiheit: Fahrlässige Stigmatisierung der Presse
       
       > Das Akkreditierungsverfahren für die Berliner Leichtathletik-WM ist
       > rechtswidrig. Doch der Berliner Senat verweigert eine Überprüfung.
       
       Wie schon bei der Fußball-WM 2006 werden auch bei der diesjährigen
       Leichtathletik-WM Journalisten und Servicepersonal (etwa
       Würstchenverkäufer) einer umfangreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung
       unterzogen.
       
       Zur Erinnerung: Jeder, der sich akkreditieren lassen will, muss eine
       Einverständnis-Erklärung mit seinen Personalien ausfüllen. Er muss sich
       einverstanden erklären, dass seine persönlichen Daten abgeglichen werden
       mit polizeilichen Datensammlungen des Landes Berlin und vergleichbaren
       Datensammlungen der Polizeien des Bundes und der Länder (vor allem mit
       INPOL neu und der Datei "Gewalttäter Sport"). Außerdem muss er zustimmen,
       dass das LKA Berlin beim Berliner Verfassungsschutz nachfragt.
       
       Liegen Erkenntnisse bei Polizei oder Nachrichtendiensten vor, dann teilt
       das LKA Berlin diese Tatsache (nicht die Erkenntnisse im Einzelnen) dem
       Berlin Organising Committee 2009 (BOC) mit. Diesem obliegt es dann, seine
       Schlüsse daraus zu ziehen. Gleichzeitig informiert das LKA die betroffene
       Person darüber, dass Erkenntnisse über sie vorliegen. Welche dies sind,
       muss der betroffene Journalist oder Würstchenverkäufer selbst herausfinden,
       indem er oder sie Auskunft von der verantwortlichen Stelle (Polizei,
       Verfassungsschutz, BND) verlangt.
       
       Dieses Verfahren ist rechtswidrig. Es wird zu Unrecht auf die Einwilligung
       der Betroffenen gestützt, denn diese haben gar keine Wahl. Laut Berliner
       Polizeigesetz ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die
       Polizei an Private mit Einwilligung nur dann rechtens, wenn echte
       Freiwilligkeit gegeben ist. Von der kann hier aber keine Rede sein.
       Journalisten, die nicht ins Olympiastadion gelassen werden, können nur über
       das berichten, was jeder im Fernsehen sehen kann. Letztlich verhängt damit
       also ein privater Veranstalter Berichterstattungs- und
       Beschäftigungsverbote.
       
       Im übrigen ist auch nicht einzusehen, weshalb von Journalisten eine größere
       Gefahr ausgehen soll als von Zuschauern. Das ist kein Plädoyer für eine
       Zuverlässigkeitsüberprüfung auch der Zuschauer, sondern für ein Vorgehen
       mit Augenmaß. In jedem Fall führen solche Überprüfungen zu Eingriffen in
       die Grundrechte der Pressefreiheit und der informationellen
       Selbstbestimmung. Die aber sind nur zulässig, wenn es eine glasklare
       gesetzliche Grundlage gibt. Eine solche hatte ich bereits bei der
       Fußball-WM 2006 angemahnt.
       
       Der Datenabgleich ist noch aus einem anderen Grund unzulässig: Die Datei
       "Gewalttäter Sport", mit der die Daten der Journalisten und
       Servicemitarbeiter abgeglichen werden, entbehrt ihrerseits einer
       rechtlichen Grundlage. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
       schon im Dezember 2008 bekräftigt (AZ 11 LC 299/08). Folglich hätte der
       Abgleich mit dieser Datei und den INPOL-Dateien unterbleiben müssen. Die
       Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, deren
       Vorsitz Berlin in diesem Jahr führt, hat im März dieses Jahres betont, dass
       die Gesamtheit der in Verbunddateien stattfindenden polizeilichen
       Datenverarbeitung rechtswidrig ist, solange nicht die nach dem
       Bundeskriminalamtsgesetz erforderliche Rechtsverordnung erlassen wird. Die
       Datenschutzbeauftragten haben das Bundesinnenministerium und die
       Landesregierungen aufgefordert, die polizeiliche Datenverarbeitung auf den
       Prüfstand zu stellen. Das Bundesinnenministerium hält eine solche
       Überprüfung allerdings für überflüssig.
       
       Die Verantwortung für den Abgleich der Journalistendaten mit den
       Datenbanken von Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst
       liegt beim Land Berlin (genauer gesagt: beim Landeskriminalamt, das die
       Auskünfte der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammenführt) und
       nicht bei dem Organisationskomitee (BOC) als privatem Veranstalter.
       Datenschutzrechtlich verantwortlich ist immer derjenige, der Daten
       preisgibt. Er bedarf dafür einer Rechtfertigung. Diese fehlt im Fall der
       Leichtathletik-WM. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in diesem Sommer den
       Senat aufgefordert bei der nächsten Vorlage zur Änderung des
       Polizeigesetzes entsprechende Rechtsgrundlagen vorzusehen. Zuvor hatte ich
       eine klare Regelung gefordet. Die Überprüfung hätte seit 2006 längst
       geschehen können. Berlin hat den Zuschlag für die Leichtathletik-WM nicht
       erst gestern erhalten.
       
       Natürlich ist die Leichtathletik-WM ein Ereignis mit Sicherheitsrisiken,
       denen die Behörden weitmöglichst Rechnung tragen müssen. Trotzdem sollten
       die Maßnahmen sich an der jeweiligen Gefährdungslage orientieren. Nicht
       jedes Sport-Großereignis muss wie der G8-Gipfel in Heiligendamm vorbereitet
       werden. Und nicht jeder Datenabgleich ist geeignet, tatsächlichen
       Gefährdungen zu begegnen.
       
       Der Datenschutz bei Großereignissen muss für Journalisten wie auch für
       andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden
       wollen und aufgrund ihrer Aufgabe auch Zutritt zu diesen Bereichen haben
       müssen, endlich zweifelsfrei gewährleistet werden. Dazu gehört auch, dass
       die Betroffenen, deren Zuverlässigkeit überprüft wird, zunächst selbst
       erfahren, ob über sie "Erkenntnisse" bei den Sicherheitsbehörden vorliegen.
       Sie können dann zum einen überprüfen, welcher Art diese Erkenntnisse sind
       (soweit sie nicht geheim gehalten werden müssen) und ob die
       Sicherheitsbehörden möglicherweise falsche Daten gespeichert haben (z.B.
       aufgrund einer Verwechslung).
       
       Selbst wenn es sich um zutreffende Informationen handelt, muss die
       überprüfte Person aber die Möglichkeit haben, ihren Akkreditierungsantrag
       beim privaten Veranstalter zurückzuziehen, bevor dieser davon erfährt, dass
       "Erkenntnisse" vorliegen. Denn wenn die Tatsache, dass "etwas" vorliegt,
       erst einmal bekannt geworden ist (dem Herausgeber bzw. der Redaktion der
       Zeitung, dem Arbeitgeber), dann ist der betreffende Journalist oder
       Service-Mitarbeiter stigmatisiert, lange nachdem die Leichtathletik-WM
       vorbei ist.
       
       In Sachen Akkreditierung bei der Leichtathletik-WM hat Berlin zweifelos
       einen Fehlstart hingelegt.
       
       14 Aug 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alexander Dix
       
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