# taz.de -- Debatte Pressefreiheit: Fahrlässige Stigmatisierung der Presse
> Das Akkreditierungsverfahren für die Berliner Leichtathletik-WM ist
> rechtswidrig. Doch der Berliner Senat verweigert eine Überprüfung.
Wie schon bei der Fußball-WM 2006 werden auch bei der diesjährigen
Leichtathletik-WM Journalisten und Servicepersonal (etwa
Würstchenverkäufer) einer umfangreichen Zuverlässigkeitsüberprüfung
unterzogen.
Zur Erinnerung: Jeder, der sich akkreditieren lassen will, muss eine
Einverständnis-Erklärung mit seinen Personalien ausfüllen. Er muss sich
einverstanden erklären, dass seine persönlichen Daten abgeglichen werden
mit polizeilichen Datensammlungen des Landes Berlin und vergleichbaren
Datensammlungen der Polizeien des Bundes und der Länder (vor allem mit
INPOL neu und der Datei "Gewalttäter Sport"). Außerdem muss er zustimmen,
dass das LKA Berlin beim Berliner Verfassungsschutz nachfragt.
Liegen Erkenntnisse bei Polizei oder Nachrichtendiensten vor, dann teilt
das LKA Berlin diese Tatsache (nicht die Erkenntnisse im Einzelnen) dem
Berlin Organising Committee 2009 (BOC) mit. Diesem obliegt es dann, seine
Schlüsse daraus zu ziehen. Gleichzeitig informiert das LKA die betroffene
Person darüber, dass Erkenntnisse über sie vorliegen. Welche dies sind,
muss der betroffene Journalist oder Würstchenverkäufer selbst herausfinden,
indem er oder sie Auskunft von der verantwortlichen Stelle (Polizei,
Verfassungsschutz, BND) verlangt.
Dieses Verfahren ist rechtswidrig. Es wird zu Unrecht auf die Einwilligung
der Betroffenen gestützt, denn diese haben gar keine Wahl. Laut Berliner
Polizeigesetz ist die Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die
Polizei an Private mit Einwilligung nur dann rechtens, wenn echte
Freiwilligkeit gegeben ist. Von der kann hier aber keine Rede sein.
Journalisten, die nicht ins Olympiastadion gelassen werden, können nur über
das berichten, was jeder im Fernsehen sehen kann. Letztlich verhängt damit
also ein privater Veranstalter Berichterstattungs- und
Beschäftigungsverbote.
Im übrigen ist auch nicht einzusehen, weshalb von Journalisten eine größere
Gefahr ausgehen soll als von Zuschauern. Das ist kein Plädoyer für eine
Zuverlässigkeitsüberprüfung auch der Zuschauer, sondern für ein Vorgehen
mit Augenmaß. In jedem Fall führen solche Überprüfungen zu Eingriffen in
die Grundrechte der Pressefreiheit und der informationellen
Selbstbestimmung. Die aber sind nur zulässig, wenn es eine glasklare
gesetzliche Grundlage gibt. Eine solche hatte ich bereits bei der
Fußball-WM 2006 angemahnt.
Der Datenabgleich ist noch aus einem anderen Grund unzulässig: Die Datei
"Gewalttäter Sport", mit der die Daten der Journalisten und
Servicemitarbeiter abgeglichen werden, entbehrt ihrerseits einer
rechtlichen Grundlage. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
schon im Dezember 2008 bekräftigt (AZ 11 LC 299/08). Folglich hätte der
Abgleich mit dieser Datei und den INPOL-Dateien unterbleiben müssen. Die
Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, deren
Vorsitz Berlin in diesem Jahr führt, hat im März dieses Jahres betont, dass
die Gesamtheit der in Verbunddateien stattfindenden polizeilichen
Datenverarbeitung rechtswidrig ist, solange nicht die nach dem
Bundeskriminalamtsgesetz erforderliche Rechtsverordnung erlassen wird. Die
Datenschutzbeauftragten haben das Bundesinnenministerium und die
Landesregierungen aufgefordert, die polizeiliche Datenverarbeitung auf den
Prüfstand zu stellen. Das Bundesinnenministerium hält eine solche
Überprüfung allerdings für überflüssig.
Die Verantwortung für den Abgleich der Journalistendaten mit den
Datenbanken von Polizei, Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst
liegt beim Land Berlin (genauer gesagt: beim Landeskriminalamt, das die
Auskünfte der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern zusammenführt) und
nicht bei dem Organisationskomitee (BOC) als privatem Veranstalter.
Datenschutzrechtlich verantwortlich ist immer derjenige, der Daten
preisgibt. Er bedarf dafür einer Rechtfertigung. Diese fehlt im Fall der
Leichtathletik-WM. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in diesem Sommer den
Senat aufgefordert bei der nächsten Vorlage zur Änderung des
Polizeigesetzes entsprechende Rechtsgrundlagen vorzusehen. Zuvor hatte ich
eine klare Regelung gefordet. Die Überprüfung hätte seit 2006 längst
geschehen können. Berlin hat den Zuschlag für die Leichtathletik-WM nicht
erst gestern erhalten.
Natürlich ist die Leichtathletik-WM ein Ereignis mit Sicherheitsrisiken,
denen die Behörden weitmöglichst Rechnung tragen müssen. Trotzdem sollten
die Maßnahmen sich an der jeweiligen Gefährdungslage orientieren. Nicht
jedes Sport-Großereignis muss wie der G8-Gipfel in Heiligendamm vorbereitet
werden. Und nicht jeder Datenabgleich ist geeignet, tatsächlichen
Gefährdungen zu begegnen.
Der Datenschutz bei Großereignissen muss für Journalisten wie auch für
andere Personen, die in sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig werden
wollen und aufgrund ihrer Aufgabe auch Zutritt zu diesen Bereichen haben
müssen, endlich zweifelsfrei gewährleistet werden. Dazu gehört auch, dass
die Betroffenen, deren Zuverlässigkeit überprüft wird, zunächst selbst
erfahren, ob über sie "Erkenntnisse" bei den Sicherheitsbehörden vorliegen.
Sie können dann zum einen überprüfen, welcher Art diese Erkenntnisse sind
(soweit sie nicht geheim gehalten werden müssen) und ob die
Sicherheitsbehörden möglicherweise falsche Daten gespeichert haben (z.B.
aufgrund einer Verwechslung).
Selbst wenn es sich um zutreffende Informationen handelt, muss die
überprüfte Person aber die Möglichkeit haben, ihren Akkreditierungsantrag
beim privaten Veranstalter zurückzuziehen, bevor dieser davon erfährt, dass
"Erkenntnisse" vorliegen. Denn wenn die Tatsache, dass "etwas" vorliegt,
erst einmal bekannt geworden ist (dem Herausgeber bzw. der Redaktion der
Zeitung, dem Arbeitgeber), dann ist der betreffende Journalist oder
Service-Mitarbeiter stigmatisiert, lange nachdem die Leichtathletik-WM
vorbei ist.
In Sachen Akkreditierung bei der Leichtathletik-WM hat Berlin zweifelos
einen Fehlstart hingelegt.
14 Aug 2009
## AUTOREN
(DIR) Alexander Dix
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