# taz.de -- Gericht verbietet Weltumsegelung: 13-Jährige muss zu Hause bleiben
       
       > Ein niederländisches Gericht entzog den Eltern von Laura Dekker das
       > Sorgerecht - für zwei Monate. Dann wird erneut entschieden.
       
 (IMG) Bild: Vorerst darf Laura Dekker nicht auf ihren Solo-Törn gehen.
       
       UTRECHT/AMSTERDAM ap/dpa | Die 13-jährige Niederländerin Laura Dekker darf
       vorerst nicht wie geplant als jüngster Mensch in der Geschichte der
       Seefahrt allein um die Welt segeln. Ein Gericht entzog ihren Eltern am
       Freitag für zwei Monate das Sorgerecht. Dann soll neu entschieden werden.
       Die von den Eltern unterstützten Pläne Lauras hatten eine hitzige
       Kontroverse ausgelöst.
       
       Der große Wunsch einer Rekordumseglung der Welt solle Laura nicht generell
       verwehrt werden, erklärte die Vorsitzende Richterin. Nach zwei Monaten
       sollen Fachleute prüfen, ob das Mädchen weit genug entwickelt ist, um den
       gefährlichen Segel-Törn wagen zu können. Laura wäre dann 14 Jahre alt. Sie
       könnte ihre auf zwei Jahre angelegte Weltumrundung als 16-Jährige
       abschließen und damit immer noch einen Rekord aufstellen.
       
       Das Gericht habe auf Antrag der Behörde für Kinder- und Jugendschutz
       entscheiden müssen, ob durch eine zweijährige Solo-Seereise "Lauras
       seelischen und geistigen Belange oder ihre Gesundheit ernsthaft bedrohen
       würde", erklärte die Richterin. Diese Sorge bestehe zu Recht. Jeder, der
       auf so eine Reise gehe, werde mit Gefahrensituationen konfrontiert,
       darunter Stürme und Flauten, Einsamkeit und das Fehlen von Schlaf. Beim
       gegenwärtigen Stand könne Lauras Entwicklung daher während einer zwei Jahre
       langen Solo-Reise ernsthaft bedroht werden.
       
       Kinderschützer hatten Einwände gegen das Vorhaben erhoben und beantragten
       das einstweilige Erziehungsrecht für die 13-Jährige. Laura werde während
       der kommenden zwei Monate dennoch weiter bei ihrem Vater leben können,
       erklärte das Gericht in Utrecht am Freitag. Der Kinderschutzbund zeigte
       sich mit der Entscheidung zufrieden und rief Dick Dekker auf, mit den
       Behörden zusammenarbeiten.
       
       Kurz vor der Entscheidung des niederländischen Gerichts hatte schon
       Neuseeland den Dekkers eine Absage erteilt. Auch dort könnte die junge
       Möchtegern-Weltrekordlerin nicht einfach allein in See zu stechen,
       berichtete die Zeitung de Volkskrant. "Laura muss hier mit derselben
       Behandlung durch die Kinderschutz-Behörde rechnen wie in den Niederlanden",
       teilte die neuseeländische Behörde auf Anfrage mit.
       
       Lauras Vater Dick Dekker hatte erklärt, er werde mit seiner Tochter nach
       Neuseeland gehen, falls sie in den Niederlanden keine Erlaubnis bekäme, als
       jüngster Mensch allein die Welt zu umsegeln. Die 13-Jährige wurde während
       einer Weltreise ihrer Eltern in Neuseeland auf einem Segelboot geboren. Sie
       besitzt daher auch einen Pass des Inselstaates. Der Vater, ein erfahrener
       Segler, hatte mit Laura die ersten vier Jahre ihres Lebens auf einer Jacht
       verbracht und unterstützt ihre Segel-Pläne. Das Mädchen wollte eigentlich
       im September aufbrechen.
       
       28 Aug 2009
       
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