# taz.de -- Diskriminierung: Glaube kann kein Kriterium sein
       
       > Hamburger Arbeitsgericht verurteilt die kirchliche Stiftung Alsterdorf
       > zur Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen religiöser Diskriminierung.
       > Grundsatzfrage bleibt weiter ungeklärt.
       
 (IMG) Bild: Als Aushilfe ist alles anders - so das Gesetz.
       
       Die Rechtssache Stiftung Alsterdorf hätte der Präzedenzfall für ganz
       Deutschland werden können - denn die Einschaltung des Europäischen
       Gerichtshof (EUGH) wegen Diskriminierung lag förmlich in der Luft. Doch
       dann verurteilte die Hamburger Arbeitsrichterin Susanne Loßmann die
       Stiftung doch noch im Alleingang zwecks Abschreckung zur Zahlung von fünf
       Monatsgehältern an Christine Hansen* wegen Diskriminierung.
       Arbeitsrechtsanwalt Klaus Bertelsmann ist ein wenig enttäuscht. "Leider ist
       die viel wichtigere Problematik nicht entschieden worden."
       
       Christine Hansen hatte im Herbst vorigen Jahres bei der kirchlichen
       Einrichtung für geistig und körperlich behinderte Menschen im Hamburger
       Stadtteil Alsterdorf einen Aushilfsjob als Betreuerin angenommen.
       "Lediglich Hilfe zur Selbsthilfe", wie sie selbst sagt. Die Behinderten
       schätzten Christina Hansen bereits nach kurzer Zeit sehr. Nach einigen
       Monaten bekam die evangelische Einrichtung heraus, dass Hansen der
       "Neuapostolischen Kirche" angehört. Es wurde ihr ein Ultimatum gesetzt:
       entweder aus der "Sekte auszutreten" oder sich einen neuen Job zu suchen.
       
       Die Stiftung begründete ihr Vorgehen mit der immer noch aktuellen
       Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Demnach dürfen Kirchen auch
       von Mitarbeitern "verkündungsferner Tätigkeiten", wie es im Kirchendeutsch
       heißt, eine Kirchenmitgliedschaft verlangen - also auch von der
       Küchenhilfe, dem Hausmeister oder dem Gärtner. "Auch das
       Bundesverfassungsgericht hat schon falsche Entscheidungen getroffen", sagte
       hingegen Hansens Arbeitsrechtsanwalt, Klaus Bertelsmann während des
       Verfahrens.
       
       Die Stiftung Alsterdorf sieht das anders. "Der Europäische Gerichtshof kann
       doch nicht in das Verfassungsrecht eines Landes eingreifen und deutsche
       Gerichte anweisen", entrüstete sich Anwalt Christoph Duvigneau,
       spezialisiert auf Vertretungen von Kirchen im Arbeitsrecht. Ihm zufolge
       befände sich zudem ein ähnlich lautender Passus im neuen Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das aufgrund der EU-Richtlinie gegen
       Diskriminierung erlassen worden ist.
       
       Doch dieser Passus läuft gerade eben dieser EU-Richtlinie zuwider, der
       deutsche Gesetzgeber habe an diesem Punkt "absichtlich nicht die
       EU-Richtlinie erfüllt", entgegnet Bertelsmann. Daher verstoße das deutsche
       Antidiskriminierungsgesetz gegen EU-Recht und sei somit rechtswidrig. "Dass
       der Papst männlich und katholisch sein muss, ist klar, auch andere
       verkündungsnahe Tätigkeiten, mit denen die Tendenz der Kirche nach außen
       vertreten wird", sagt Bertelsmann. "Bei einer Heilerziehungshelferin wie
       unserer Mandantin könne dies jedoch nicht verlangt werden", kontert der
       Anwalt.
       
       Dieser Rechtsauffassung zeigte sich Richterin Loßmann anfangs durchaus
       aufgeschlossen. Sie wollte eigentlich dem Antrag Bertelsmann nachkommen und
       den Fall dem EUGH vorlegen, der prüfen sollte, ob die Bundesrepublik gegen
       EU-Recht verstoße. Doch während der Urteilsberatung machte Loßmann eine
       unerwartete Entdeckung. Nach einer hausinternen Dienstvereinbarung der
       Stiftung Alsterdorf gilt das Kirchendiktat nicht für Aushilfen.
       
       Bereits aus diesem Grund sei Christine Hansen diskriminiert worden. Anwalt
       Bertelsmann bedauert, dass die eigentliche und viel wichtigere Problematik
       für unbefristete Arbeitsverhältnisse wie zum Beispiel bei den Trägern
       Diakonie oder Caritas nicht entschieden worden sei. Es bleibe daher zu
       hoffen, so Bertelsmann, dass sich bald Betroffene gegen solche
       Diskriminierung zur Wehr setzen. "Sonst bleibt eine Vielzahl von
       Arbeitsplätzen aus vermeintlich religiösen Grünen abgeschottet."
       
       30 Sep 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kai von Appen
       
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