# taz.de -- Kommentar Hartz-IV: Verordnete Kinderarmut
       
       > Die niedrigen Hartz-IV-Sätze sind schlichtweg staatlich verordnete
       > Kinderarmut, die schon jetzt jedes siebte Kind in Deutschland trifft.
       
 (IMG) Bild: Die Uno ist besorgt über die Sozialpolitik in Deutschland: Vor allem sollte die Kinderarmut bekämpft werden.
       
       Dass sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit den
       "Hartz-IV"-Regelsätzen für Kinder beschäftigt, wird höchste Zeit. Die
       Richter aus Karlsruhe könnten Geschichte schreiben und feststellen, dass
       die Leistungssätze für Kinder von Beziehern des Arbeitslosengelds II
       bedarfsgerecht und eigenständig ermittelt werden müssen, statt - wie bisher
       - pauschal den Erwachsenensatz von 359 Euro zu Grunde zu legen und davon,
       je nach Alter, 20, 30 oder gar 40 Prozent abzuziehen.
       
       Nichts rechtfertigt diese pauschale und niedrige Leistungsbemessung. Die
       niedrigen Sätze sind schlichtweg staatlich verordnete Kinderarmut, die
       schon jetzt jedes siebte Kind in Deutschland trifft. Mit jeder Familie
       mehr, die auf Hartz IV angewiesen ist, wächst auch ihre Zahl. Damit wird
       einer Gruppe von Heranwachsenden systematisch die gesellschaftliche
       Teilhabe und der Aufbau einer lebenswerten Zukunft verweigert. Sicher wird
       diese nicht schon allein durch eine simple Erhöhung der Bedürftigkeitssätze
       rosiger, doch eines ist klar: Kinder brauchen andere Dinge als Erwachsene -
       und die können auch schon mal mehr kosten. Sie wachsen und benötigen
       regelmäßig neue Kleidung und Schuhe. Auch kann von einer ausgewogenen
       Ernährung bei 3,11 Euro pro Tag, die Heranwachsenden bis 14 Jahren zur
       Vergügung steht, keine Rede sein.
       
       Man darf hoffen, dass dieser Ausgrenzungspraxis in Karlsruhe ein Ende
       bereitet oder sie zumindest eingeschränkt wird. Es wäre auch eine saftige
       Ohrfeige für die neue Bundesregierung, die lieber per Kindergelderhöhung
       und Kinderfreibetrag sowie kosmetische Korrekturen beim
       Hartz-IV-Schonvermögen Besserverdienende bevorteilt und Symbolpolitik
       betreibt, statt sich um die Nöte von in Armut lebenden Kindern zu kümmern.
       
       20 Oct 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Eva Völpel
       
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