# taz.de -- Verfassungsrechtliche Bedenken: Schattenhaushalt vorerst gekippt
       
       > Die Schwarz-Gelbe Koalition wollte mit neuen Schulden Defizite bei der
       > Arbeitsagentur finanzieren. Eine Prüfung des Kanzleramtes soll ergeben
       > haben, dass die Pläne verfassungswidrig sind.
       
 (IMG) Bild: Bedenken im Bundeskanzleramt: Ist ein Schattenhaushalt verfassungskonform?
       
       BERLIN dpa/reuters/ap | Union und FDP werden auf den umstrittenen
       "Schattenhaushalt" verzichten. Eine Prüfung durch die Rechtsexperten des
       Bundeskanzleramtes soll ergeben haben, dass der geplante Nachtragsetat
       nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei. "Der Nachtragshaushalt für 2009
       ist vom Tisch", sagte der bayerische Finanzminister Georg Fahrenschon.
       
       Stattdessen sollen die krisenbedingten Einnahmeausfälle bei der Kranken-
       und Arbeitslosenversicherung über den ordentlichen Haushalt 2010 finanziert
       werden. Dazu soll das bisher vorgesehene Darlehen an die Bundesagentur für
       Arbeit in einen Zuschuss umgewandelt werden, der an "strenge Kriterien"
       geknüpft wird. Kanzleramtsminister Thomas de Maizière (CDU) sprach von
       einer Größenordnung in Höhe von etwa 20 Milliarden Euro.
       
       Die neue Koalition will bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2010
       prüfen, ob es dazu doch ein "Sondervermögen" geben soll. Für die Jahre 2011
       und 2012 sei noch nichts entschieden worden.
       
       Union und FDP wollten ursprünglich schon dieses Jahr ein Sondervermögen von
       bis zu 60 Milliarden Euro einrichten, um damit die erwarteten Defizite bei
       der Bundesagentur für Arbeit und den gesetzlichen Krankenkassen in den
       nächsten Jahren auszugleichen. Im Gespräch war, dieses Sondervermögen über
       einen dritten Nachtragsetat 2009 mit neuen Schulden von bis zu 90
       Milliarden Euro zu finanzieren.
       
       Nun gibt es Bedenken, dass dieser Nachtragsetat gegen das Grundgesetz
       verstößt. Danach sind überhöhte Schulden zur Abwehr der Störung des
       gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zwar möglich. Der diskutierte
       Nachtragsetat mit vorgezogenen Kosten für die Sozialkassen hätte die
       Verfassungsvorgaben voraussichtlich aber nicht erfüllt. "Der Nachtragsetat
       ist tot", hieß es. Auch für das Sondervermögen werde es schwierig.
       
       Das geplante Sondervermögen war bei der Opposition, aber auch in den Reihen
       der CDU auf Kritik gestoßen. SPD-Fraktionsvize Joachim Poß mutmaßte in der
       Saarbrücker Zeitung, dass Schwarz-Gelb deshalb zu Schattenhaushalten
       greife, um Spielraum für Steuergeschenke an Unternehmen und
       Besserverdienende zu bekommen. Der CDU-Haushaltsexperte Oswald Metzger
       sprach in der Frankfurter Rundschau von "organisiertem Selbstbetrug".
       
       Die Krankenkassen lobten hingegen das Vorhaben. "Die Einführung eines
       Sondervermögens über vier Milliarden Euro zur Stabilisierung der
       gesetzlichen Krankenversicherung ist im Ansatz der richtige Weg", erklärte
       der Verband der Ersatzkassen.
       
       22 Oct 2009
       
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