# taz.de -- Angebliche Al-Qaida-Gelder: Terror-Geld fließt zurück
       
       > Das UN-Sanktionskomitee streicht das somalische Bankennetzwerk
       > al-Barakaat von der Terrorliste und räumt Fehler ein. Demnächst soll das
       > Geld zurückgezahlt werden.
       
 (IMG) Bild: Die somalische Bank al-Barakaat in Mogadischu.
       
       Einige tausend SomalierInnen können in der nächsten Zeit mit der Auszahlung
       von Geldern rechnen, die in Europa lebende Angehörige ihnen schon 2001
       überwiesen haben. Wegen des Fehlens eines funktionierenden Bankensystems
       geschieht das über den zuverlässigsten, schnellsten und in vielen Fällen
       einzig möglichen Weg: ein "Hawala"-Geldtransfernetzwerk.
       
       Dass sie auf das Geld acht Jahre warten mussten, haben sie den Vereinten
       Nationen zu verdanken. Im Gefolge von 9/11 hatte deren Sanktionskomitee das
       somalische Bankennetzwerk al-Barakaat auf die UN-Terrorliste gesetzt, genau
       wie die in Stockholm wohnhaften Betreiber von "Barakaat International".
       Alle Konten wurden beschlagnahmt. Nun gab das UN-Sanktionskomitee bekannt,
       dass Barakaat International auf seiner "consolidated list" mit Wirkung vom
       22. Oktober 2009 gestrichen wurde.
       
       Das Netzwerk und seine Betreiber wurden Opfer eines Automatismus.
       US-Geheimdienste hatten nach dem Angriff auf die Twin-Towers angeblich
       Anhaltspunkte dafür, dass al-Barakaat als Schleuse zur Terrorfinanzierung
       verwendet werden könnte. "Hawala"-Finanztransfersysteme beruhen auf dem
       Vertrauen der Beteiligten und entziehen sich dem Einblick durch
       Außenstehende. Beispielsweise in Stockholm eingezahltes Geld wird gegen
       eine kleine Provision an Banken in Mogadischu überführt, dort von
       Vertrauensleuten abgehoben und über private Kanäle direkt an die
       EmpfängerInnen in Somalia ausgezahlt.
       
       Es könnte aber genauso gut bei al-Qaida landen, meinte Washington und
       setzte al-Barakaat auf die OFAC-Sanktionsliste ("Office of Foreign Assets
       Control") des US-Finanzministeriums. Anfang November 2001 wanderte diese
       Liste mit 62 Namen von Organisationen und Personen, gegen die wegen
       Verdachts der Terrorfinanzierung wirtschaftliche Sanktionen verhängt werden
       sollten, vom Weißen Haus zum Sanktionskomitee des UN-Sicherheitsrats.
       
       Am 12. November 2001 wurde sie von der EU-Kommission als Verordnung
       2199/2001 verkündet. Diese Terror- oder Sanktionsliste umzusetzen sind alle
       Mitgliedsstaaten der EU verpflichtet. Irgendeine gerichtliche Kontrolle
       oder ein Rechtsschutz für Personen oder Organisationen, um sich gegen die
       Einordnung als Terrorfinanzier zu wehren, ist nicht vorgesehen.
       
       Für die Betreiber von Barakaat International in Stockholm hatte die
       Abstemplung als Terrorhelfer tiefgreifende persönliche Folgen. Ihre
       Privatkonten wurden beschlagnahmt, kein Arbeitgeber durfte sie anstellen,
       weil ihnen kein Lohn gezahlt werden durfte, und die Behörden stoppten sogar
       die Auszahlung von Sozialhilfe. Die drei Barakaat-Vorstandsmitglieder
       mussten von Spenden leben.
       
       Die schwedischen Behörden erhielten aus Washington Unterlagen mit
       angeblichen "Beweisen", die ein Staatsanwalt öffentlich als "lächerlich"
       bezeichnete. Aufgrund der EU-Verordnung waren Stockholm die Hände gebunden.
       Zumal das EU-Gericht in Luxemburg 2005 die kafkaeske Rechtslage bestätigte:
       Die Entscheidung des Sicherheitsrats sei gegen jede gerichtliche
       Überprüfung immun. Im September 2008 erklärte der zweitinstanzliche
       Europäische Gerichtshof wegen des fehlenden Rechtsschutzes die
       EU-Terrorverordnung bezüglich der schwedischen Barakaat-Betreiber für
       nichtig.
       
       Nach acht Jahren unbegründeter Anklagen habe das Recht gesiegt, freut sich
       Barakaat-Anwalt Thomas Olsson. Er will gerichtliche Schadenersatzansprüche
       prüfen. Und laut Per Saland vom schwedischen Außenministerium will der
       EU-Ministerrat "geänderte Prozeduren" im Zusammenhang mit der Terrorliste
       beschließen.
       
       28 Oct 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Reinhard Wolff
       
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