# taz.de -- Google Book Settlement: Deutsche Bücher überwiegend raus
       
       > Google und die US-Verleger begrenzen die Absprache über die
       > Digitalisierung von Büchern auf englischsprachige Länder. Die endgültige
       > Ausgestaltung liegt bei den Richtern.
       
 (IMG) Bild: Karl der Große ist schon da: Google Books.
       
       FRANKFURT/SAN FRANCISCO ap | Die von Google und US-Verlegern präsentierte
       neue Vereinbarung für die Bereitstellung von digitalisierten Büchern im
       Internet betrifft Deutschland kaum. Nach monatelangen Verhandlungen
       verständigten sich die Parteien unter anderem darauf, dass das "Google Book
       Settlement" nur für Bücher gilt, die urheberrechtlich in den USA, Kanada,
       Großbritannien oder Australien registriert sind.
       
       In dem Vergleichsvorschlag machte Google zahlreiche Zugeständnisse, die
       Kritikern allerdings nicht weit genug gehen. Sie befürchten weiterhin eine
       Monopolisierung im wachsenden Online-Büchermarkt.
       
       Der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Gottfried
       Honnefelder, erklärte am Sonntag, der überarbeitete Entwurf werde jetzt
       sorgfältig geprüft. Dann werde der Börsenverein entscheiden, ob Einwände
       beim zuständigen Richter in New York eingereicht würden.
       
       Ein großer Teil der deutschsprachigen Autoren und Verlage sei jetzt nicht
       mehr oder deutlich weniger stark als von dem früheren Entwurf betroffen.
       Erfasst seien allerdings viele ältere deutsche Bücher, weil sie im
       US-Copyrightregister eingetragen worden seien.
       
       Er bekräftigte seine Forderung nach Schaffung einer Deutschen Digitalen
       Bibliothek, damit Europa gegenüber Amerika den weltweiten Anschluss bei der
       Online-Erschließung von Bibliotheksbeständen nicht verliere.
       
       Anhörung im Februar 
       
       Der neue Entwurf eines "Google Book Settlements" wurde am Freitagabend beim
       Bundesgericht in New York eingereicht, die abschließende Anhörung wurde auf
       den 18. Februar angesetzt. Beide Seiten verständigten sich auf eine Reihe
       von Änderungen gegenüber einem ersten, vor etwa einem Jahr vereinbarten
       Abkommen, das auf Einwände des Justizministeriums gestoßen war. Bevor die
       Vereinbarung in Kraft tritt, muss es noch von Bezirksrichter Denny Chin
       gebilligt werden.
       
       Eine wichtige Rolle in den Verhandlungen spielten Bücher, die vergriffen
       sind und noch dem Urheberschutz unterliegen, ohne dass ein Kontakt zum
       Autor hergestellt werden kann. Die Einnahmen aus dem Verkauf der digitalen
       Ausgaben dieser "verwaisten Bücher" sollen nun zehn Jahre lang eingefroren
       werden. In dieser Zeit können Copyright-Inhaber künftig ihre Ansprüche
       geltend machen. Auch erhalten die Autoren mehr Rechte, wenn ein Buch in den
       USA vergriffen, in einem anderen Land aber noch im Handel ist.
       
       Die Open Books Alliance, in der sich die Google-Rivalen Microsoft, Yahoo
       und Amazon zusammengeschlossen haben, gehen die Zugeständnisse nicht weit
       genug. Der Co-Vorsitzende der Allianz, Peter Brantley, sprach von einem
       "Taschenspielertrick", mit dem Google letztlich seine kommerziellen
       Interessen durchsetzen wolle.
       
       Google hat, aufgrund von anderen Vereinbarungen mit großen Bibliotheken,
       bislang etwa sechs Millionen vergriffene Bücher eingescannt. Das Angebot
       von Google Books macht bislang nur Ausschnitte dieser Bücher im Internet
       sichtbar. Ein gerichtlich genehmigtes Abkommen mit den Verlegern würde es
       Google ermöglichen, digitale Kopien dieser Bücher auch zu verkaufen.
       
       16 Nov 2009
       
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