# taz.de -- Ruanda-Tribunal lässt Angeklagten frei: Die Auferstehung des "Herrn Z"
       
       > Das UN-Tribunal zur Aufarbeitung des Völkermordes in Ruanda erklärt einen
       > seiner prominentesten Angeklagten aufgrund von Formfehlern für
       > unschuldig. Und lässt ihn frei.
       
 (IMG) Bild: Protais Zigiranyirazo, in Ruanda bekannt als "Herr Z".
       
       BRÜSSEL taz | Paukenschlag in der internationalen Justiz: Das
       UN-Ruanda-Tribunal, das im tansanischen Arusha die mutmaßlichen
       Hauptverantwortlichen für den Völkermord in Ruanda 1994 mit über 800.000
       Toten richtet, hat den Schuldspruch gegen einen seiner prominentesten
       Angeklagten aufgehoben. Protais Zigiranyirazo, in Ruanda als "Herr Z"
       bekannt und einer der mächtigsten Männer im engsten Umfeld der damaligen
       Regierung, war am 15. Dezember 2008 in erster Instanz zu zwanzig Jahren
       Haft wegen Anstiftung zum Mord und im Einzelnen zu einem Massaker an 1500
       Menschen verurteilt worden. Der Schwager des zu Beginn des Völkermordes per
       Flugzeugabschuss ermordeten ruandischen Präsidenten Juvelan Habyarimana
       wurde außerdem beschuldigt, einer der Planer des Genozides an Ruandas Tutsi
       gewesen zu sein.
       
       Die Berufungskammer unter Leitung des US-amerikanischen Richters Theodor
       Moron hob das Urteil der ersten Instanz am Montag mit der Begründung auf,
       es seien "fundamentale Rechtsfehler" begangen worden. Die erste Instanz
       habe "Rechtsprinzipien der Gewichtung von Beweisen gegenüber den Alibis der
       Verteidigung" nicht berücksichtigt, sagte Tribunalssprecher Roland
       Amoussouga. Im Einzelnen geht es um den Vorwurf, "Herr Z" habe am 8. April
       1994, zu Beginn des Genozids, Beihilfe und Ermutigung zu einem Massaker an
       1500 Tutsi auf dem Hügel Kesho in der Präfektur Gisenyi geleistet. Und er
       habe am 12. und 17. April an einer Straßensperre in Kiyovu in der Präfektur
       Kigali zum Völkermord aufgehetzt.
       
       Die erste Instanz, so die Berufungskammer, habe dem Angeklagten die
       Beweislast auferlegt, indem sie von ihm verlangte, seine Aussage zu
       belegen, wonach er in Kesho nicht zugegen war, sondern mit seiner Schwester
       Agathe Kanziga, Witwe des toten Präsidenten Habyarimana, in Kanombe weilte.
       Die Anklage hätte stattdessen beweisen müssen, dass dieses Alibi falsch
       war, heißt es nun. Zwei Zeugenaussagen zugunsten des Angeklagten, die sich
       gegenseitig widersprachen, seien zudem zu Unrecht für nichtig erklärt
       worden.
       
       So wurde "Herr Z" nun auf freien Fuß gesetzt. Er kündigte an, er werde nun
       Entschädigung für achteinhalb Jahre ungerechtfertigte Haft verlangen. Es
       ist das erste Mal, dass ein in Arusha wegen Völkermordes Verurteilter auf
       Berufung freikommt.
       
       Der Gerichtsentscheid sorgt für Kritik. Ruandas Justizminister Tharcisse
       Karugamana sprach von einem "traurigen Augenblick" für jene, die sich an
       die Rolle von "Herr Z" während des Völkermordes erinnerten.
       
       Der Jurist Eric Gillet, der schon vor dem Genozid in Ruanda Massaker an
       Tutsi untersuchte, äußerte sich ebenfalls erstaunt. Die Berufungskammer
       habe aufgrund von Formalien den Angeklagten ganz neu bewertet, ohne dies zu
       begründen. Sie hätte, so Gillet, das Verfahren stattdessen an die erste
       Instanz zurücküberweisen müssen. Gravierender noch, so Gillet: Die
       Berufungskammer fällte ein Gesamturteil aufgrund der Beschäftigung mit zwei
       Tatsachenbehauptungen. Die Zugehörigkeit Zigiranyirazos zum Netzwerk, das
       nach Ansicht von Historikern den Völkermord geplant hat, wurde außer Acht
       gelassen.
       
       Die wichtigsten Mitglieder dieses Netzwerks, genannt "Akazu" (Häuschen),
       sind noch immer auf freiem Fuß: die Präsidentenwitwe Agathe Kanziga,
       zugleich Bruder des "Herrn Z", die in Frankreich lebt und deren Asylantrag
       vor kurzem abgelehnt wurde; sowie der in Belgien als Geschäftsmann lebende
       Bruder Séraphin Rwabukumba. Sie sind reich und einflussreich besonders
       unter Hutu-Exilanten, und es gibt Vorwürfe, dass sie Abweichler
       einschüchtern.
       
       Ruandas Völkermordüberlebende sind nun verängstigt und wütend. Yolande
       Mukagasana, deren Mann und Kinder während des Genozids umgebracht worden
       und die ihre Erlebnisse in zwei Büchern verarbeitet hat, äußert in einem
       Brief, der der taz vorliegt, scharfe Kritik an der Entscheidung des
       Tribunals und zieht den Schluss, es sei keine ehrliche Aufarbeitung
       gewünscht. "Die wichtigsten Planer des Völkermords leben in Freiheit in
       Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention", schreibt die Ruanderin.
       
       19 Nov 2009
       
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