# taz.de -- Ruanda-Tribunal lässt Angeklagten frei: Die Auferstehung des "Herrn Z"
> Das UN-Tribunal zur Aufarbeitung des Völkermordes in Ruanda erklärt einen
> seiner prominentesten Angeklagten aufgrund von Formfehlern für
> unschuldig. Und lässt ihn frei.
(IMG) Bild: Protais Zigiranyirazo, in Ruanda bekannt als "Herr Z".
BRÜSSEL taz | Paukenschlag in der internationalen Justiz: Das
UN-Ruanda-Tribunal, das im tansanischen Arusha die mutmaßlichen
Hauptverantwortlichen für den Völkermord in Ruanda 1994 mit über 800.000
Toten richtet, hat den Schuldspruch gegen einen seiner prominentesten
Angeklagten aufgehoben. Protais Zigiranyirazo, in Ruanda als "Herr Z"
bekannt und einer der mächtigsten Männer im engsten Umfeld der damaligen
Regierung, war am 15. Dezember 2008 in erster Instanz zu zwanzig Jahren
Haft wegen Anstiftung zum Mord und im Einzelnen zu einem Massaker an 1500
Menschen verurteilt worden. Der Schwager des zu Beginn des Völkermordes per
Flugzeugabschuss ermordeten ruandischen Präsidenten Juvelan Habyarimana
wurde außerdem beschuldigt, einer der Planer des Genozides an Ruandas Tutsi
gewesen zu sein.
Die Berufungskammer unter Leitung des US-amerikanischen Richters Theodor
Moron hob das Urteil der ersten Instanz am Montag mit der Begründung auf,
es seien "fundamentale Rechtsfehler" begangen worden. Die erste Instanz
habe "Rechtsprinzipien der Gewichtung von Beweisen gegenüber den Alibis der
Verteidigung" nicht berücksichtigt, sagte Tribunalssprecher Roland
Amoussouga. Im Einzelnen geht es um den Vorwurf, "Herr Z" habe am 8. April
1994, zu Beginn des Genozids, Beihilfe und Ermutigung zu einem Massaker an
1500 Tutsi auf dem Hügel Kesho in der Präfektur Gisenyi geleistet. Und er
habe am 12. und 17. April an einer Straßensperre in Kiyovu in der Präfektur
Kigali zum Völkermord aufgehetzt.
Die erste Instanz, so die Berufungskammer, habe dem Angeklagten die
Beweislast auferlegt, indem sie von ihm verlangte, seine Aussage zu
belegen, wonach er in Kesho nicht zugegen war, sondern mit seiner Schwester
Agathe Kanziga, Witwe des toten Präsidenten Habyarimana, in Kanombe weilte.
Die Anklage hätte stattdessen beweisen müssen, dass dieses Alibi falsch
war, heißt es nun. Zwei Zeugenaussagen zugunsten des Angeklagten, die sich
gegenseitig widersprachen, seien zudem zu Unrecht für nichtig erklärt
worden.
So wurde "Herr Z" nun auf freien Fuß gesetzt. Er kündigte an, er werde nun
Entschädigung für achteinhalb Jahre ungerechtfertigte Haft verlangen. Es
ist das erste Mal, dass ein in Arusha wegen Völkermordes Verurteilter auf
Berufung freikommt.
Der Gerichtsentscheid sorgt für Kritik. Ruandas Justizminister Tharcisse
Karugamana sprach von einem "traurigen Augenblick" für jene, die sich an
die Rolle von "Herr Z" während des Völkermordes erinnerten.
Der Jurist Eric Gillet, der schon vor dem Genozid in Ruanda Massaker an
Tutsi untersuchte, äußerte sich ebenfalls erstaunt. Die Berufungskammer
habe aufgrund von Formalien den Angeklagten ganz neu bewertet, ohne dies zu
begründen. Sie hätte, so Gillet, das Verfahren stattdessen an die erste
Instanz zurücküberweisen müssen. Gravierender noch, so Gillet: Die
Berufungskammer fällte ein Gesamturteil aufgrund der Beschäftigung mit zwei
Tatsachenbehauptungen. Die Zugehörigkeit Zigiranyirazos zum Netzwerk, das
nach Ansicht von Historikern den Völkermord geplant hat, wurde außer Acht
gelassen.
Die wichtigsten Mitglieder dieses Netzwerks, genannt "Akazu" (Häuschen),
sind noch immer auf freiem Fuß: die Präsidentenwitwe Agathe Kanziga,
zugleich Bruder des "Herrn Z", die in Frankreich lebt und deren Asylantrag
vor kurzem abgelehnt wurde; sowie der in Belgien als Geschäftsmann lebende
Bruder Séraphin Rwabukumba. Sie sind reich und einflussreich besonders
unter Hutu-Exilanten, und es gibt Vorwürfe, dass sie Abweichler
einschüchtern.
Ruandas Völkermordüberlebende sind nun verängstigt und wütend. Yolande
Mukagasana, deren Mann und Kinder während des Genozids umgebracht worden
und die ihre Erlebnisse in zwei Büchern verarbeitet hat, äußert in einem
Brief, der der taz vorliegt, scharfe Kritik an der Entscheidung des
Tribunals und zieht den Schluss, es sei keine ehrliche Aufarbeitung
gewünscht. "Die wichtigsten Planer des Völkermords leben in Freiheit in
Unterzeichnerstaaten der Genfer Konvention", schreibt die Ruanderin.
19 Nov 2009
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