# taz.de -- Kaltgestellte Steuerfahnder rehabilitiert: Auf die Couch und ab in Pension
       
       > Hessens Finanzminister Weimar bekommt eine Anzeige wegen der
       > "Zwangspensionierungen". Der Neurologe Thomas H., der fehlerhafte
       > Gutachten erstellt hatte, erhält 12.000-Euro-Strafe.
       
 (IMG) Bild: Der Frankfurter Neurologe Thomas H. wurde zu 12.000 Euro Geldstrafe verurteilt.
       
       FRANKFURT/M. taz | Späte Genugtuung erfuhren diese Woche vier hessische
       Steuerfahnder. Das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht Gießen
       verurteilte den Frankfurter Psychiater und Neurologen Thomas H. zu einer
       Geldstrafe von 12.000 Euro. Er habe die drei Männer und eine Frau durch
       fehlerhafte Gutachten in den vorzeitigen Ruhestand schicken lassen. Diese
       hatten acht Jahre lang vergeblich um ihre Rehabilitation gekämpft.
       
       Bis 2001 galten sie beim Frankfurter Finanzamt V als Dreamteam, weil sie
       Millionensummen in großem Stil hinterzogener Steuern nach Durchsuchungen
       unter anderem bei der Commerzbank in die Staatskasse zurückbrachten.
       
       Als sie plötzlich und für sie unerwartet durch einen Erlass von der
       Behördenleitung ausgebremst wurden, vermuteten sie, dass dies geschehe,
       weil ihre Aktivitäten nach dem Regierungsantritt der CDU nicht mehr gewollt
       seien. Sie fühlten sich aufs Abstellgleis geschoben und gemobbt.
       
       Als sie sich mit allen rechtlichen Mitteln wehrten, mussten sie sich
       psychiatrischen Gutachten unterziehen und wurden nach Disziplinarverfahren
       als Querulanten wegen Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand
       geschickt.
       
       Das Verfahren gegen den Nervenarzt Thomas H. war von der Landesärztekammer
       angestrengt worden. H. hatte den Steuerfahndern attestiert, sie litten an
       Verfolgungswahn und "chronischen Anpassungsstörungen". Das Gericht kam
       jetzt zu dem Schluss, dass alle vier Gutachten, seinerzeit gefertigt im
       Auftrag des Versorgungsamtes und damit des Landes, "nicht entsprechend den
       fachlichen Anforderungen" erstellt worden seien.
       
       Nach dem Urteil ermittelte auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft wieder
       gegen Vorgesetzte der Entlassenen. Sie könnten sich als "Amtsträger" durch
       die "absichtliche Verfolgung einer unschuldigen Person" strafbar gemacht
       haben (§ 344 StGB).
       
       Diese Ermittlungen sind allerdings gleich wieder eingestellt worden, weil
       die Straftat verjährt ist. Stattdessen erstattete der Vizepräsident des
       saarländischen Finanzgerichts, Peter Bilsdorfer, Strafanzeige gegen
       Verantwortliche des Finanzamts V und gegen Finanzminister Karlheinz Weimar
       (CDU) wegen Veruntreuung von Steuermitteln.
       
       Der Rechtswissenschaftler nennt es einen "Skandal", dass gesunde, tüchtige
       Beamte ohne Not mit Steuermitteln "zwangspensioniert" worden seien, statt
       ihrem Beruf nachzugehen.
       
       Er handele, so Bilsdorfer, nicht politisch motiviert, sondern als
       Staatsbürger, der sich "sehr geärgert" habe. Der hessische
       Gesundheitsminister Jürgen Banzer (CDU) kündigte an, dass das Land das
       Urteil erst prüfen müsse, ehe es entscheide, ob es Berufung einlegen werde.
       
       20 Nov 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Platen
       
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