# taz.de -- Entscheidung des Bonner Amtsgerichts: Robin-Hood-Bankerin verurteilt
       
       > 22 Monate Haft auf Bewährung erhält eine Ex-Filialleiterin, weil sie 7,6
       > Millionen Euro von den Konten reicher Kunden auf die von ärmeren
       > umgebucht hatte. Die Frau attestiert sich selbst ein "Helfersyndrom".
       
 (IMG) Bild: Keiner habe nachgefragt, wo das Geld plötzlich hergekommen sei, sagte die Frau vor Gericht.
       
       BONN dpa/taz | Die Filialleiterein, die für zahlreiche arme Kunden ihrer
       Bank den elektronischen Robin Hood spielte, ist am Montag verurteilt
       worden. Wegen Untreue in 117 Fällen verhängte das Bonner Amtsgericht gegen
       die 62-jährige eine 22-monatige Haftstrafe auf Bewährung, wie ihr Anwalt
       Thomas Ohm mitteilte. Das Urteil sei bereits rechtskräftig.
       
       Die Chefin einer Bankfiliale im Bonner Umland hatte jahrelang Geld von
       Konten reicher Kunden auf die Konten ärmerer Leute gebucht: insgesamt rund
       7,6 Millionen Euro von 2003 bis 2005.
       
       Für sich selbst zweigte die Frau keinen einzigen Cent ab. Sie hatte ärmeren
       Kunden Überziehungskredite genehmigt, die eigentlich nicht zulässig waren.
       Das Geld von den reicheren Kunden nutzte sie, um die Konten der armen Leute
       für die Zeit der Überziehungsprüfungen auszugleichen. Anschließend buchte
       sie das Geld wieder zurück. Die Kunden, die stets in den Miesen gewesen
       seien, wurden über diese Begünstigung nie informiert. Allerdings habe aber
       auch keiner nachgefragt, wo das Geld plötzlich hergekommen sei, sagte die
       Frau vor Gericht.
       
       Einige Kunden aber sackten so tief ins Minus, dass eine Rückbuchung nicht
       mehr möglich war. So summierte sich der Schaden nach Angaben von
       Gerichtssprecher Joachim Klages auf 1,1 Millionen Euro. Jetzt ist die
       Exfilialleiterin und heutige Frührentnerin selber arm. "Sie muss vom
       Existenzminium leben", sagte ihr Anwalt. Das Urteil sei aber dennoch
       "völlig korrekt", meinte der Verteidiger. "Es würdigt den Zusammenhang
       zutreffend. Deshalb haben wir auch auf Rechtsmittel verzichtet." Das
       Gericht blieb knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die am
       Montag eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren gefordert hatte.
       
       Nachdem der Fall der 62-jährigen zum Gegenstand der Berichterstattung
       zahlreicher Nachrichtenportale im Netz geworden war, wurde in vielen
       Leserkommentaren Verständnis oder Sympathie für das altruistische Verhalten
       der Frau geäußert - häufig mit Verweis auf das Gebaren der Spitzenmanager
       in den Großbanken, das zur Finanzkrise geführt habe, aber dennoch
       ungestraft bleibe. Inzwischen wurde sogar [1][ein Soli-Blog] eingerichtet,
       in dem um Spenden und weitere Unterstützung für die mittellose Exbankerin
       geworben wird.
       
       Die Verurteilte wollte ihr Handeln allerdings nicht in Verbindung mit
       politischen Abscihten oder auch nur einer moralischen Entrüstung angesichts
       bestehender sozialer Ungleichheiten bringen. Vor Gericht äußerte sie selbst
       Unverständnis über ihre eigenen Taten. "Offenbar habe ich ein
       Helfersyndrom", wird sie von WDR.de zitiert.
       
       Auch die Vorsitzende Richterin bekräftigte, es sei nicht nachvollziehbar,
       wie die Frau es so weit habe kommen lassen können. Die Richterin erklärte,
       viele Menschen hätten sich mit den Geldschiebereien der Filialleiterin ein
       schönes Leben gemacht, während ihres den Bach hinuntergegangen sei. Die
       62-Jährige verlor nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihr ganzes
       Vermögen, weil die Bank sie für den entstandenen Schaden von 1,1 Millionen
       Euro in Regress nahm.
       
       24 Nov 2009
       
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