# taz.de -- Falschbehauptung aus Justizministerium: Ministerien dürfen Klima schützen
> Nachdem die taz über die klimafeindliche Strom-Beschaffung in den
> Ministerien berichtet hatte, behauptete das Justizministerium, man wäre
> gezwungen, Billigstrom nehmen. Das stimmt nicht.
(IMG) Bild: Das Bundesministerium der Justiz in Berlin
BERLIN taz | Das Umweltbundesamt widerspricht dem Justizministerium:
Behörden dürfen sehr wohl gezielt Ökostrom einkaufen. "Da ist die EU mit
ihren Richtlinien inzwischen weiter fortgeschritten, auch wenn das offenbar
nicht überall bekannt ist", sagt Referatsleiterin Ute Voigt, Mitautorin der
Broschüre "Beschaffung von Ökostrom".
Die taz [1][hatte am Donnerstag berichtet], dass das Bundeskanzleramt und
viele Bundesministerien Strom von der RWE-Tochter Envia beziehen, der aus
besonders klimaschädlichen Quellen stammt: Jede Kilowattstunde verursacht
einen CO2-Ausstoß von 674 Gramm, der Bundesdurchschnitt liegt bei 541
Gramm. Die Behörden hatten in offener Ausschreibung nach dem europaweit
günstigsten Stromanbieter gesucht, ohne dabei Vorgaben über die Herkunft
des Stromes zu machen.
Ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
hatte behauptet: "Die Entscheidung für konventionellen Strom hatte ihren
Grund in haushaltsrechtlichen Vorgaben." Behörden seien gehalten, "die
jeweils wirtschaftlichste Beschaffungsvariante zu wählen".
Das Umweltbundesamt kauft hingegen schon seit mehreren Jahren gezielt
Ökostrom ein, genau wie auch das Umweltministerium, das Verkehrsministerium
und der Bundestag. Das Amt verweist dabei auf die Verdingungsordnung für
Leistungen (VOL/A), in der die Vorgaben für den Einkauf der Behörden
zusammengefasst sind.
Dort heißt es zwar, der Auftrag müsse an das "unter Berücksichtigung aller
Umstände wirtschaftlichste Angebot" gehen. Allerdings gilt dabei: "Der
niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend." Es könnten auch
weitere Kriterien vorgegeben werden, heißt es dann ausdrücklich:
"beispielsweise Qualität, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,
Umwelteigenschaften".
Behörden haben dabei zwei Möglichkeiten. Entweder sie legen fest, dass sie
nur Ökostrom-Angebote wollen – und geben dann den Zuschlag an den
günstigsten Lieferanten. Oder sie machen keine Vorgaben, aus welchen
Quellen der Strom kommen soll, aber legen neben dem Preis auch noch ein
ökologisches Zuschlagskriterium fest.
So hat es etwa im Frühjahr 2009 der damalige Berliner Finanzsenator Thilo
Sarrazin (SPD) bei der Ausschreibung von 915 Gigawattstunden Strom pro Jahr
für alle Landesbehörden gemacht. Der Preis des Stroms ging mit 66 Prozent
in die Entscheidung ein, der CO2-Ausstoß mit 33 Prozent. Die Ampeln in der
Hauptstadt leuchten daher inzwischen mit Strom aus 100 Prozent Wasserkraft.
Das Land vermeidet dadurch 460.000 Tonnen CO2 pro Jahr.
19 Dec 2009
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## AUTOREN
(DIR) Sebastian Heiser
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