# taz.de -- Falschbehauptung aus Justizministerium: Ministerien dürfen Klima schützen
       
       > Nachdem die taz über die klimafeindliche Strom-Beschaffung in den
       > Ministerien berichtet hatte, behauptete das Justizministerium, man wäre
       > gezwungen, Billigstrom nehmen. Das stimmt nicht.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesministerium der Justiz in Berlin
       
       BERLIN taz | Das Umweltbundesamt widerspricht dem Justizministerium:
       Behörden dürfen sehr wohl gezielt Ökostrom einkaufen. "Da ist die EU mit
       ihren Richtlinien inzwischen weiter fortgeschritten, auch wenn das offenbar
       nicht überall bekannt ist", sagt Referatsleiterin Ute Voigt, Mitautorin der
       Broschüre "Beschaffung von Ökostrom".
       
       Die taz [1][hatte am Donnerstag berichtet], dass das Bundeskanzleramt und
       viele Bundesministerien Strom von der RWE-Tochter Envia beziehen, der aus
       besonders klimaschädlichen Quellen stammt: Jede Kilowattstunde verursacht
       einen CO2-Ausstoß von 674 Gramm, der Bundesdurchschnitt liegt bei 541
       Gramm. Die Behörden hatten in offener Ausschreibung nach dem europaweit
       günstigsten Stromanbieter gesucht, ohne dabei Vorgaben über die Herkunft
       des Stromes zu machen.
       
       Ein Sprecher von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP)
       hatte behauptet: "Die Entscheidung für konventionellen Strom hatte ihren
       Grund in haushaltsrechtlichen Vorgaben." Behörden seien gehalten, "die
       jeweils wirtschaftlichste Beschaffungsvariante zu wählen".
       
       Das Umweltbundesamt kauft hingegen schon seit mehreren Jahren gezielt
       Ökostrom ein, genau wie auch das Umweltministerium, das Verkehrsministerium
       und der Bundestag. Das Amt verweist dabei auf die Verdingungsordnung für
       Leistungen (VOL/A), in der die Vorgaben für den Einkauf der Behörden
       zusammengefasst sind.
       
       Dort heißt es zwar, der Auftrag müsse an das "unter Berücksichtigung aller
       Umstände wirtschaftlichste Angebot" gehen. Allerdings gilt dabei: "Der
       niedrigste Angebotspreis allein ist nicht entscheidend." Es könnten auch
       weitere Kriterien vorgegeben werden, heißt es dann ausdrücklich:
       "beispielsweise Qualität, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit,
       Umwelteigenschaften".
       
       Behörden haben dabei zwei Möglichkeiten. Entweder sie legen fest, dass sie
       nur Ökostrom-Angebote wollen – und geben dann den Zuschlag an den
       günstigsten Lieferanten. Oder sie machen keine Vorgaben, aus welchen
       Quellen der Strom kommen soll, aber legen neben dem Preis auch noch ein
       ökologisches Zuschlagskriterium fest.
       
       So hat es etwa im Frühjahr 2009 der damalige Berliner Finanzsenator Thilo
       Sarrazin (SPD) bei der Ausschreibung von 915 Gigawattstunden Strom pro Jahr
       für alle Landesbehörden gemacht. Der Preis des Stroms ging mit 66 Prozent
       in die Entscheidung ein, der CO2-Ausstoß mit 33 Prozent. Die Ampeln in der
       Hauptstadt leuchten daher inzwischen mit Strom aus 100 Prozent Wasserkraft.
       Das Land vermeidet dadurch 460.000 Tonnen CO2 pro Jahr.
       
       19 Dec 2009
       
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       ## AUTOREN
       
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