# taz.de -- Vom Atomkonzern zur Atomaufsicht: Bedenken gegen Atomkontrolleur
       
       > Die Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, die Berufung
       > eines Ex-Eon-Managers zum staatlichen Atomaufseher rückgängig zu machen.
       
 (IMG) Bild: Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) will den Ex-Eon-Mitarbeiter nicht austauschen.
       
       BERLIN taz | Gegen die Berufung des ehemaligen Eon-Managers Gerald
       Hennenhöfer zum Atomaufseher des Bundes erhebt die Deutsche Umwelthilfe
       (DUH) rechtliche Bedenken. Hennenhöfer hatte in der Vergangenheit durch
       seine Tätigkeit bei Eon (früher Viag) Atomkraftwerksbetreiber gegenüber dem
       Bund vertreten, unter anderem bei der Verhandlung des Atomausstieges vor
       neun Jahren. Anfang Dezember dieses Jahres hat Umweltminister Norbert
       Röttgen (CDU) ihn zum Abteilungsleiter für Reaktorsicherheit berufen.
       "Gerald Hennenhöfer ist wegen seiner früheren Tätigkeit für
       Atomkraftwerksbetreiber für alle amtlichen Entscheidungen im Zusammenhang
       mit dem Betrieb der deutschen Atomkraftwerke verbrannt", sagt
       DUH-Geschäftsführer Rainer Baake.
       
       In einem Schreiben an die Bundesregierung, das der taz vorliegt, bezieht
       sich die Umwelthilfe in ihrer Argumentation auf Paragraf 20 des
       Verwaltungsverfahrensgesetzes. Demnach darf für eine Behörde in einem
       Verwaltungsverfahren nicht tätig werden, "wer außerhalb seiner amtlichen
       Eigenschaft in der Angelegenheit ein Gutachten abgegeben hat oder sonst
       tätig geworden ist". Baake forderte daher Röttgen auf, die umstrittene
       Personalie rückgängig zu machen.
       
       Das weist das Umweltministerium in einem Antwortschreiben zurück, das der
       taz ebenfalls vorliegt. "Die Mitwirkung von Herrn Hennenhöfer am
       sogenannten ,Atomkonsens' vom 14. 6. 2000 begründet keine allgemeine
       Befangenheit für die Tätigkeit als für Reaktorsicherheit zuständiger
       Abteilungsleiter", heißt es darin. Denn die Anwendung von
       Rechtsvorschriften aus dem "Atomkonsens" sei nicht mehr dieselbe
       "Angelegenheit".
       
       Diese Begründung entkräftet nach Meinung der DUH deren Rechtszweifel jedoch
       nicht. In einer Pressemitteilung heißt es deshalb: "Sollte Röttgen der
       Aufforderung nicht nachkommen, seien alle künftig unter Mitwirkung von
       Herrn Hennenhöfer getroffenen Entscheidungen in diesem Zusammenhang
       rechtswidrig." Betroffene könnten sie dann unter Berufung auf das
       Verwaltungsverfahrensgesetz erfolgreich vor Gericht anfechten.
       
       22 Dec 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Nadine Michel
       
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