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 (IMG) Bild: Die schöne BU: Hallo Webmaster.
       
       FREIBURG taz | Fast alle Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern
       verstoßen selbst gegen das Grundgesetz. Dies ist das paradoxe Ergebnis
       einer Studie des Freiburger Rechtsprofessors Dietrich Murswiek. In den
       jährlichen Berichten der Verfassungsschutzämter werde nicht sauber getrennt
       zwischen Organisationen, die nachweislich extremistisch sind, und bloßen
       Verdachtsfällen, hat Murswiek herausgefunden.
       
       Er hält Verfassungsschutzberichte als Mittel der streitbaren Demokratie
       zwar für zulässig, allerdings dürften nur nachweislich verfassungswidrige
       Organisationen an den "Pranger der Demokratie" gestellt werden. In
       Verdachtsfällen solle der Verfassungsschutz erst mal den Verdacht klären,
       bevor eine Organisation öffentlich zum Feind der
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung erklärt werde. Derzeit erfüllen
       aber nur die Verfassungsschutzberichte von Berlin und Brandenburg diese
       Forderung.
       
       Das Bundesverfassungsgericht ging 2005 nicht ganz so weit, aber in eine
       ähnliche Richtung. Auf Klage der rechten Wochenzeitung Junge Freiheit
       entschieden die Richter, dass bloße Verdachtsfälle im
       Verfassungsschutzbericht zwar erwähnt werden dürfen, jedoch müsse auch ein
       "flüchtiger Leser" sofort erkennen, dass es sich nicht um eine nachweislich
       verfassungswidrige Organisation handele.
       
       Außerdem wurde von den Richtern damals moniert, dass auch Gastbeiträge und
       sogar ein Leserbrief vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz benutzt
       wurde, um eine möglicherweise verfassungsfeindliche Linie der JF-Redaktion
       zu belegen. Seither wird die Zeitung nicht mehr in den Berichten des
       Verfassungsschutzes aufgeführt.
       
       Die grundsätzliche Anforderung des Verfassungsgerichts, dass
       Verdachtsfälle, wenn sie schon in den Verfassungsschutzberichten aufgeführt
       werden, jedenfalls deutlich als solche erkennbar sein sollten, hat Murswiek
       nun zum Ausgang seiner Untersuchung genommen. Geprüft wurden dabei 63
       Berichte von Bund und Ländern für die Jahre 2005 bis 2008. Und sein Fazit
       ist für die Behörden mehr als peinlich. Außer Berlin und Brandenburg, die
       ja gar keine Verdachtsfälle auflisten, hat kein Land die von den
       Verfassungsrichtern geforderte klare Unterscheidung eingeführt.
       
       Ansatzweise wurde dies nur einmal in Baden-Württemberg versucht. Im Jahr
       2006 gab es eine eigene Kategorie für rechtsextremistische Verdachtsfälle,
       in der die Republikaner gelistet wurden. Die Linke, ebenfalls ein
       Verdachtsfall, wurde damals aber ganz normal im Teil über Linksextremismus
       gelistet. Der Bund änderte ab 2005 nur die Überschriften der Kapitel, wo es
       jetzt jeweils heißt "Bestrebungen und Verdachtsfälle". Unter der neuen
       Überschrift sind dann aber wieder nachweisliche und nur vermutete Fälle der
       Verfassungswidrigkeit wild durcheinander aufgelistet. In
       Nordrhein-Westfalen wird zumindest im Text auf die Unterschiede
       hingewiesen, was aber für "flüchtige Leser" wohl nicht ausreichend deutlich
       ist, findet Murswiek.
       
       Wenn es nach ihm ginge, müssten Verdachtsfälle in den Bereichen Links-,
       Rechts- und islamistischer Extremismus jeweils ein eigenes Unterkapitel
       erhalten. Möglich wäre auch eine abgestufte Farbmarkierung, "Dunkelbraun
       für nachweisliche Rechtsextremisten, Hellbraun für des Rechtsextremismus
       verdächtige Organisationen".
       
       16 Dec 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Knut Texter
       
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