# taz.de -- Kommentar Afghanistan: Neues Wort für altes Kalkül
       
       > Der Verteidigungsminister hat die Auseinandersetzungen am Hindukusch als
       > "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt" neu eingestuft. Denn dafür
       > gelten andere Regeln als für eine Friedensmission.
       
       Die Zweifel in der deutschen Bevölkerung am Sinn des Afghanistaneinsatzes
       wachsen. Größer wird auch der Unmut über beschönigende Formulierungen, mit
       denen verschleiert werden soll, dass die Bundeswehr dort an einem Krieg
       beteiligt ist. Vor diesem Hintergrund dürfte es das Ansehen des
       Verteidigungsministers steigern, dass er beabsichtigt, die
       Auseinandersetzungen am Hindukusch wenn schon nicht als Krieg, dann doch
       wenigstens als "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt" einzustufen.
       Taktisches Kalkül wird als Ehrlichkeit missverstanden.
       
       Das wichtigste Motiv für die Neubewertung: Für einen nichtinternationalen
       bewaffneten Konflikt gelten andere Regeln als für eine Friedensmission.
       Militärische Ziele dürfen angegriffen, gegnerische Kämpfer gezielt getötet
       werden. Die Folgen von Gewaltanwendung werden nach dem humanitären
       Kriegsvölkerrecht bewertet. Ein Vorgang wie der Angriff auf zwei Tanklaster
       nahe Kundus, bei dem zahlreiche Zivilisten starben, wäre dann vermutlich
       nicht mehr Anlass für einen Untersuchungsausschuss, sondern würde für
       unvermeidlich gehalten. Frei nach Matthias Claudius: "s ist leider Krieg -
       und ich begehre nicht schuld daran zu sein." Praktisch für eine Regierung.
       
       Krieg dürfen die Kämpfe allerdings nach wie vor nicht genannt werden. Die
       Begründung dafür ist abenteuerlich: Der Begriff gelte nur für einen
       Konflikt zwischen Staaten, in Afghanistan aber kämpften internationale
       Truppen gemeinsam mit der afghanischen Armee gegen Aufständische.
       Merkwürdige Definition. Wenn es im Zweiten Weltkrieg eine bewaffnete
       deutsche Opposition gegeben hätte, der es gemeinsam mit den Alliierten
       gelungen wäre, die Nationalsozialisten von der Macht zu vertreiben: Hätte
       es sich dann auch um einen "nichtinternationalen bewaffneten Konflikt"
       gehandelt? Die Analogie ist formal gemeint, nicht inhaltlich.
       
       Die Tatsache, dass die Taliban heute Rebellen sind und nicht mehr die
       Regierung stellen, ist nicht das Ergebnis eines Bürgerkriegs. Sondern nur
       auf das Eingreifen der Nato zurückzuführen, die dafür übrigens seinerzeit
       den Bündnisfall ausgerufen hat. Die Berufung auf den Bündnisfall - der
       zwangsläufig stets ein internationaler Konflikt ist, war es auch, die den
       Bundeswehreinsatz verfassungskonform sein ließ. Von "nichtinternationalen
       bewaffneten Konflikten" ist im Grundgesetz nicht die Rede.
       
       11 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bettina Gaus
       
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