# taz.de -- Genmais: Ein entzweites Feld
       
       > Acht AktivistInnen stehen in Braunschweig vor Gericht, weil sie im April
       > 2009 das Versuchsfeld eines Bundesinstituts besetzten. Dessen Chefin,
       > Agrarministerin Aigner, hatte kurz zuvor eine Genmais-Sorte verboten.
       
 (IMG) Bild: Legitimer Protest: Im Mai vergangenen Jahres kampierten Gentechnik-Gegner auf einer Verkehrsinsel vor dem Braunschweiger Gelände des von-Thünen-Instituts.
       
       Die Liste der Vorwürfe ist lang: Hausfriedensbruch, Verstoß gegen das
       Versammlungsgesetz, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
       - und das niedersächsische Waldgesetz wurde ebenfalls missachtet. So steht
       es in der Anklage gegen acht Männer und Frauen, die aktiv gegen Genmais zu
       Felde ziehen. Und weil sie das vor einem Dreivierteljahr im Wortsinn taten,
       müssen sie sich ab Donnerstag in Braunschweig vor dem Landgericht
       verantworten.
       
       Im April vorigen Jahres hatte die Gruppe Äcker auf dem Forschungsgelände
       des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (VTI) nahe Braunschweig (siehe
       Kasten) besetzt. Dort sollte gentechnisch veränderter Mais des umstrittenen
       US-Saatgutkonzerns Monsanto ausgesät werden. Ziel des Experiments sei zu
       ergründen, erläutert Institutssprecher Michael Welling, "wie sich dieser
       Mais im Vergleich mit gentechnisch unverändertem Mais verhält".
       
       Dabei habe es sich aber nicht um die Sorte MON 810 gehandelt, die kurz
       zuvor von Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) verboten worden war.
       Diese produziert nach einer Genveränderung ein Gift gegen bestimmte
       Schädlinge. Aigner hatte darin erhebliche Risiken "für Tiere und Pflanzen"
       gesehen.
       
       Das Experiment in Braunschweig sei "wichtig für die Sicherheitsforschung",
       so Welling. Ein häufig vorgebrachtes Argument sei, dass man zu wenig über
       Umweltgefahren der Gentechnik wisse. Gerade deshalb müssten Versuche, die
       dies klären sollen, möglich bleiben, findet der Institutssprecher: "Sonst
       beißt sich die Katze argumentativ in den Schwanz."
       
       Das sehen die acht AktivistInnen vollkommen anders, die am 24. April 2009
       die Äcker des Instituts besetzten. Sie campierten in Zelten auf der Fläche
       und brachten einen etwa eine Tonne schweren Betonblock mit - wie, haben sie
       bis heute nicht verraten. An diesem ketteten sie sich an, als die Besetzung
       nach drei Tagen von der Polizei beendet und das Feld geräumt wurde.
       "Zweieinhalb Stunden haben die fluchend mit Presslufthämmern an dem Block
       herumgemeißelt", berichtet Jörg Bergstedt, einer der acht AktivistInnen,
       die nun vor Gericht stehen.
       
       Zunächst hatte das VTI die Besetzung ebenso geduldet wie eine Mahnwache von
       Unterstützern. Letzteres sei "legitim", sagt Welling. "Aber die zunehmende
       massive Störung der Arbeitsabläufe auf dem Institutsgelände konnte nicht
       weiter hingenommen werden." Die Protestierer hätten Gräben gezogen und
       Stroh verteilt, "was die Feldbestellung erschwert". Damit seien die
       Voraussetzungen für eine Duldung entfallen. Es habe nie eine Zustimmung zur
       Besetzung gegeben, heißt es in der Klageschrift, sondern nur tageweise den
       Verzicht auf ein Räumung. "Uns lag von Anfang an daran, dass die Lage nicht
       eskaliert", beteuert Welling.
       
       Weil aber zudem der Zaun um das Gelände und am Tor ein Schloss beschädigt
       worden seien, verlangt die Bundesanstalt auch Schadenersatz in Höhe von
       2.160 Euro von den acht AktivistInnen. Bergstedt hat "keine Ahnung", ob der
       Zaun beschädigt wurde und von wem.
       
       Er will vor allem gegen das ebenfalls beantragte "Betretungsverbot"
       vorgehen. "Das ist völlig absurd." Denn den Gentechnik-Gegnern soll
       verboten werden, das Institutsgelände an der Bundesallee 50 zu betreten.
       Neben anderen Einrichtungen befindet sich dort aber auch das Bundesamt für
       Verbraucherschutz. "Es kann ja nicht angehen, dass die Regierung Bürgern
       den Zutritt zur Verbraucherberatung verbieten lässt", findet Bergstedt.
       Auch Demonstrationen müssten dort zulässig bleiben: "Eine Bannmeile um ein
       Bundesinstitut ist nicht akzeptabel."
       
       Außerdem hat Jörg Bergstedt noch einen Trumpf im Ärmel. Am 10. März
       verhandelt das Verwaltungsgericht Braunschweig über seine Klage gegen
       Räumung des Institutsackers. Denn die, glaubt Bergstedt, "war
       rechtswidrig".
       
       25 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sven-Michael Veit
       
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