# taz.de -- Kommentar UBS-Bank: Defekter Rechtsstaat
       
       > In einem funktionierenden Rechtsstaat säßen die Exführungskader der
       > UBS-Bank längst vor Gericht oder gar hinter Gittern.
       
 (IMG) Bild: Unruhe herrscht nicht nur auf dieser Almwiese, sondern auch in der Finanzwelt der Schweiz
       
       Die Schweiz hat sich im vielfältigen Skandal um ihre Großbank UBS endgültig
       in eine Lage manövriert, aus der es keinen Ausweg mehr gibt. Zumindest
       nicht mit den bisher üblichen Tricks, Hinhaltetaktiken und halbherzigen
       Maßnahmen.
       
       Hauptverantwortung hierfür tragen der frühere UBS-Chef Marc Ospel und
       andere kriminelle Exführungskader der Bank. In einem funktionierenden
       Rechtsstaat säßen sie längst vor Gericht oder gar hinter Gittern.
       Stattdessen werden gegen diese Kriminellen erstattete Strafanzeigen seit
       einem Jahr wegen angeblicher "Unzuständigkeit" von einer kantonalen
       Justizbehörde an die nächste verschoben. Wesentlich mitverantwortlich für
       die Misere sind FDP-Finanzminister Merz und andere durch Spenden der UBS
       korrumpierte PolitikerInnen. Sie verübten bereits mindestens einen
       Rechtsbruch zur angeblich alternativlosen Rettung der UBS und
       verschwendeten dafür am Parlament vorbei 86 Milliarden Franken
       Steuergelder. Den Ausweg zumindest aus dem Teilskandal der auf UBS-Konten
       versteckten Steuermilliarden von US-BürgerInnen hat jetzt zum Glück das
       höchste Gericht der Schweiz verbaut. Aber auch nur, indem es weiterhin an
       der spitzfindigen Unterscheidung zwischen "Steuerhinterziehung" und
       "Steuerbetrug" festhält. Diese dient(e) ebenso wie das Bankgeheimnis in
       erster Linie der Bereicherung der Schweiz an unversteuertem Geld
       ausländischer StaatsbürgerInnen.
       
       Doch diese Praktiken sind nicht länger haltbar. Auch bei der Verhandlung
       mit Deutschland und anderen EU-Staaten wird die Schweiz nach diesem Urteil
       ihres höchsten Gerichts keine Sonderregeln unterhalb des automatischen
       Informationsaustausches über Konten von AusländerInnen mehr heraushandeln
       können. Je eher sich diese Einsicht in Bern durchsetzt, umso besser für die
       Schweiz.
       
       25 Jan 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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