# taz.de -- Strafprozess gegen Rechtspopulist: Wilders scheitert vor Gericht
       
       > Nur drei der von Wilders angefragten 18 Zeugen und Sachverständigen will
       > der Amsterdamer Gerichtshof hören. Außerdem wird der Prozess nicht von
       > Amsterdam nach Den Haag verlegt.
       
 (IMG) Bild: Wilders steht vor Gericht, weil er gegen Muslime gehetzt hat.
       
       ARNHEM taz | Der Strafprozess gegen Geert Wilders beginnt mit einer
       Niederlage für den Rechtspopulisten. Nur drei der von Wilders angefragten
       18 Zeugen und Sachverständigen will der Amsterdamer Gerichtshof hören. Die
       übrigen 15 Islamkenner, Rechtsgelehrten, Imame und sogenannten
       Erfahrungszeugen, die Wilders aufrufen lassen wollte, wurden abgewiesen.
       Auch der Mörder des Filmemachers Theo van Gogh, Mohammed B., ist darunter.
       Ebenso wird der Imam Fawaz Jneid nicht geladen, der die Islamkritikerin
       Ayaan Hirsi Ali und Theo van Gogh einige Wochen vor dessen Ermordung in
       einer Predigt in einer Haager Moschee verflucht hatte. Der Versuch von
       Wilders Rechtsanwalt, Bram Moskowicz, den Prozess vor das Oberste Gericht
       nach Den Haag verlegen zu lassen, schlug ebenfalls fehl. Geert Wilders
       reagierte enttäuscht. Er warf dem Gericht vor, nicht an der Wahrheit und an
       einem ehrlichen Prozess interessiert zu sein.
       
       Der Fraktionsvorsitzende der Freiheitspartei (Partij voor de Vrijheid, PVV)
       muss sich wegen Beleidigung, Anstiftung zum Hass und zur Diskriminierung
       von Muslimen als Gruppe, nicht-westlichen Ausländern und Marokkanern
       verantworten. Die ihm zur Last gelegten Äußerungen hat Wilders in diversen
       Radio-, Fernseh- und Zeitungsinterviews gemacht, andere Zitate stammen aus
       seinem Anti-Koran-Film "Fitna". In der Anklageschrift stehen dutzende
       Zitate. Unter anderem wird der Koran als faschistisches Buch, vergleichbar
       mit Hitlers "Mein Kampf", bezeichnet.
       
       Die drei Zeugen, die das Gericht hören will, sind die Arabisten Hans Jansen
       und Simon Admiraal sowie die Anti-Islam-Aktivistin Wafa Sultan. Fünf
       vorgeschlagene Rechtsgelehrte hat das Gericht abgewiesen, weil es davon
       ausgeht, selber über die nötigen Sachkenntnisse zu verfügen. Auch die fünf
       "Erfahrungszeugen" - neben Mohammed B. stehen auch zwei iranische
       Ajatollahs auf der Wunschliste - wurden abgewiesen. Es sei allgemein
       bekannt, dass es Personen gebe, die eine radikale Auslegung des Islam
       vertreten, führte das Gericht zur Begründung aus.
       
       Entgegen Wilders Wunsch werden die zu ladenden Zeugen nicht in einer
       öffentlichen Sitzung gehört. Der Gerichtssaal wird damit nicht zu einem
       Podium für eine spektakuläre Debatte über den Wilders Ansicht nach
       gefährlichen Islam werden. In drei bis vier Monaten wird der Strafprozess
       fortgesetzt und soll dann etwa eine Woche dauern.
       
       4 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gunda Schwantje
       
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