# taz.de -- Schweizer in libyscher Geiselhaft: Ehrenrächer Ghadhafi lenkt ein
       
       > Die zwei Schweizer Staatsbürger, die Ghadhafi aus "Rache" für seinen Sohn
       > Hannibal inhaftierte, könnten bald freikommen.
       
 (IMG) Bild: Libyens Staatschef Gaddafi: Hat er was bei der Erziehung seines Sohnes falsch gemacht?
       
       GENF taz | In der Schweiz steigt die Hoffnung, dass die beiden Staatsbürger
       Rachid Hamdani und Max Göldi nach inzwischen über anderthalbjähriger
       Geiselhaft in Libyen bald nach Hause zurückkehren können. Ein Gericht in
       Tripolis sprach Hamdani am Wochenende vom Vorwurf der illegalen
       wirtschaftlichen Tätigkeit frei. Göldi erhielt lediglich eine geringe
       Geldstrafe in Höhe von umgerechnet rund 570 Euro.
       
       Beide Schweizer waren von einem libyschen Gericht in erster Instanz auch
       wegen angeblicher Visavergehen verurteilt worden. Vor gut einer Woche hatte
       ein Berufungsgericht die Anfang Dezember erfolgte Verurteilung Hamdanis zu
       16 Monaten Gefängnis in dieser Sache aufgehoben. Beobachter erwarten, dass
       das Berufungsgericht am Donnerstag auch die entsprechende Verurteilung
       Göldis kassiert. Libyens Diktator Muammar al-Gaddafi hält die beiden
       Schweizer Geschäftsleute seit über anderthalb Jahren als Geiseln fest, um
       die Festnahme seines Sohnes Hannibal in Genf zu rächen.
       
       Am 15. Juli 2008 hatte die Genfer Polizei Hannibal Gaddafi und seine Frau
       in einem Luxushotel der Stadt vorübergehend festgenommen, weil sie zwei
       ihrer Dienstboten durch Schläge und Tritte schwer misshandelt hatten. Die
       Misshandlungsvorwürfe wurden durch mehrere Zeugen belegt, die Verletzungen
       der beiden Dienstboten durch ärztliche Atteste dokumentiert. Hannibal
       Gaddafi kam kurzzeitig in Untersuchungshaft. Nach Hinterlegung einer
       Kaution von 500.000 Franken durfte das Ehepaar nach Libyen ausreisen.
       
       Aus Rache für die "entwürdigende" sowie angeblich "unrechtmäßige"
       Behandlung seines Sohnes ließ Gaddafi am 19. Juli 2008 die beiden Schweizer
       festnehmen und verhängte ein Ausreiseverbot. Der Diktator verlangte eine
       offizielle Entschuldigung der Schweiz sowie Entschädigungszahlungen an
       seinen Sohn. Die Genfer Polizei habe Hannibal nicht festnehmen dürfen, da
       er mit Diplomatenpass gereist sei und unter diplomatischen Schutz nach den
       Regeln der Wiener Konvention gestanden habe. Beide Behauptungen sind
       nachweislich falsch. In den folgenden zwölf Monaten kümmerte sich die
       Schweizer Regierung - wenn überhaupt - nur sehr zurückhaltend und hinter
       den Kulissen um ihre völkerrechtswidrig festgehaltenen Staatsbürger. Das
       Interesse an ungestörten Wirtschaftsbeziehungen hatte Vorrang. Erst als
       Gaddafi der Schweizer Fluggesellschaft Swiss Air die Landerechte in
       Tripolis entzog und die Lieferungen der libyschen Ölgesellschaft Tamoil in
       die Schweiz stoppte, entstand in Bern ernsthafter Handlungsdruck.
       
       Zunächst versuchte die Regierung, die unabhängigen Justizbehörden des
       Kantons Genf dazu zu nötigen, die Festnahme von Hannibal Gaddafi
       nachträglich als unrechtmäßig einzustufen und sich für das Verhalten der
       Genfer Polizei zu entschuldigen. Doch dieser Nötigungsversuch misslang.
       Zudem bescheinigte ein von der Regierung beauftragter Gutachter der Genfer
       Polizei ein rechtlich korrektes Verhalten. Daraufhin flog Finanzminister
       Hans-Rudolf Merz Mitte August 2009 in seiner damaligen Eigenschaft als
       amtierender Bundespräsident nach Tripolis und machte einen Kotau vor
       Gaddafi. Merz fiel den Genfer Justizbehörden in den Rücken und
       unterzeichnete eine schriftliche Entschuldigung für die Behandlung von
       Hannibal Gaddafi. Zudem sagte er Entschädigungszahlungen zu. Im Gegenzug
       habe Gaddafi ihm die baldige Freilassung der beiden Geiseln versprochen,
       verkündete Merz nach seiner Rückkehr. Dies erwies sich als Ente.
       
       Stattdessen übertrug Gaddafi die Entscheidung über eine Freilassung der
       beiden Schweizer an die "unabhängigen Justizbehörden" seines Landes. Diese
       klagten Hamdani und Göldi dann wegen Visavergehen und unerlaubter
       wirtschaftlicher Tätigkeit an. Ihre Hoffnung auf die baldige Freilassung
       der beiden Schweizer gründen die Berner Regierung und ihre Diplomaten
       darauf, dass "Tripolis zunehmend unter Druck" stehe und zudem "Interesse an
       der Verbesserung seines internationalen Images haben" müsse. Denn auf
       Antrag der Schweiz lehnen die Staaten des Schengen-Raumes seit November
       alle Visaanträge von LibyerInnen ab. Und im April entscheidet die
       UN-Generalversammlung über die Kandidatur Libyens für einen Sitz im
       UN-Menschenrechtsrat in Genf.
       
       9 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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